Gefährdungsbeurteilung - so ein Schmarrn

  • Brav. So soll das sein! :engel:Das ist die Strafe dafür, dass ihr diesen Extrafeiertag habt und wir hier in BW nicht. Jetzt müsst ihr dummerweise für uns mitbüßen. :teufel:

    Am Rhein ist das einfacher: Das elfte Gebot des rheinischen Katholizismus lautet: Keine Regel ohne Ausnahme.

    Das ist auch für Evangelische machbar?! Das reduziert den Buß-Aufwand.


    (Das ist praktisch, da die Todsünden teilweise ja wirklich Handlungsanweisungen für ein gutes Leben liefern: Völlerei!)

  • Ich hab nette Kollegen, aber das Thema war so langweilig wie erwartet. Tenor: Da kann man ja gar nichts mehr machen. Und am Ende leiden die Kinder drunter. Na servus.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Für einen Ausflug musste ich noch nie eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) schreiben, ich kenne es nur von Versuchen bzw Experimenten. Für einen Ausflug scheint es mir auch wegen der ganzen Eventualitäten überzogen und klingt für mich nach einer weiteren Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.


    Noch zum Na in Wasser Wolfgang Autenrieth: evtl hast du einen Spritzer Spüli im Wasser vergessen? Das Na kann sonst am Gefäßrand kleben und dann sammelt sich Wasserstoff konzentriert an einer Stelle (bevor es nach oben entweicht), das kann dann laut knallen oder auch mal ein Glasgefäß zerstören.

    Eine (große, größere als ein normales Terrarium) Schutzscheibe und Schutzbrillen für die erste Reihe sind erforderlich für den Versuch. Ohne diese Ausstattung im Fachraum gäbe es bei mir nur Videos vom Versuch.

  • Es werden vermutlich verschiedene Ebenen nicht sauber getrennt.

    Vor der Aufnahme jeder Tätigkeit muss grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Also auch vor einer außerunterrichtlichen Veranstaltung.

    Ob diese Gefährdungsbeurteilung allerdings dokumentiert werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Dokumentationspflichten ergeben sich z.B. aus der Gefahrstoffverordnung oder (netterweise für Lehrkräfte zusammengefasst) aus der RiSU.
    Für Schulleitungen gibt es weitergehende Dokumentationspflichten (z.B. aus der LärmVibrationsArbSchV).

  • Wir müssen ab sofort und andre Schulen in der Gegend schon länger vor jedem popeligen Ausflug eine Gefährdungsbe... abgeben, und sei´s, dass wir nur zum Spielplatz gehen.

    Das haben uns die Versicherungen eingebrockt.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das haben uns die Versicherungen eingebrockt.

    Na, vielleicht haben es euch auch die alles abnickenden Schulleitungen eingebrockt... Erstellt doch einfach eine Kopiervorlage mit allen möglichen, unmöglichen und völlig absurden Gefährdungsbeurteilungen. Darunter ein Unterschriftsfeld "besprochen und verinnerlicht", darin wird dann von jeder Aufsichtsperson vor jedem Ausflug unterschrieben und fertig isses...

  • So ähnlich sollen wir das handhaben, deswegen mussten wir ja am Buß- und Bettag eine "Vorlage" erstellen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wir müssen ab sofort und andre Schulen in der Gegend schon länger vor jedem popeligen Ausflug eine Gefährdungsbe... abgeben, und sei´s, dass wir nur zum Spielplatz gehen.

    Das haben uns die Versicherungen eingebrockt.

    Das musstet ihr seit Jahren, ihr habt es nur nicht getan. Wenn aber etwas passiert, wird zuallererst danach gefragt. Und wenn dann nichts schriftliches vorliegt, ist der verantwortliche Kollege und die SL dran. Deshalb würde ich es immer schriftlich vor (!) dem Ausflug etc. machen (es gibt auch Spezialisten, die hinterher tätig werden wollen, kann klappen oder nicht, weil man z. B. selbst im Krankenhaus liegt).


    Es ist nicht nur die Versicherung, sondern zuerst vor allem (die Juristen des) RP und zuallererst die Staatsanwaltschaft.


    Bei uns ist vor einiger Zeit etwas passiert und der verantwortliche Polizist hat als erstes danach Kollege (der Kollege war noch in der Notaufnahme) und SL gefragt. Zum Glück lag sie vor. Solange nichts passiert, interessiert es nicht.


    (Die Versicherung hat übrigens nicht danach gefragt, vielleicht, weil kaum Schaden entstanden ist, vor allem, weil nach einem Jahr das Strafverfahren eingestellt wurde, Staatsanwaltschaft und nach Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrags RP schon.)


    Natürlich muss nicht jedes Mal eine komplett neue erstellt werden. Wenn sich nichts geändert hat, unterschreibe ich nur erneut mit Datum, wenn sich etwas ändert, passe ich es an. Völlig neu schreibe ich selten.


    Ich kann mich nur über deine Unbekümmertheit wundern, eine GBU ist eine rechtliche Absicherung für dich.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich kann mich nur über deine Unbekümmertheit wundern, eine GBU ist eine rechtliche Absicherung für dich.

    Is halt völlig neu für uns. Als Scherz meinte eine Kollegin, demnächst müssten wir eine Gefähr... für den Toilettenbesuch machen. Ja, in der Tat, manche Ss dürfte man bei uns nicht alleine aufs Klo schicken. Was dann tun?

    Außerdem ist es doch sowieso mein Beruf, mir Gedanken über einen passgenauen Ausflug zu machen, das gehört zu meinem Berufsbild. Alles, was wir da aufgeschrieben haben, haben wir vorher eh mitgedacht. Wozu also aufs Papier bringen? Ich mein, das ist doch eh unsre Aufgabe als Lehrer, zumal als Förderschullehrer.

    Beispiel Fußweg nach xy: Klar geht eine LK vorne, eine hinten, klar wartet man immer wieder, dass alle beisammen sind, klar bespricht man vorher das Verhalten, klar ermahnt man zwischendurch, klar dies, klar das.

    Das fühlt sich für uns jetzt so an wie eine Gängelung. Als müsste ein Bäcker für jede Torte, die er für einen Geburtstag bäckt, eine extra Essanleitung dazu legen (nicht mehr als ein Stück, kann Kalorien enthalten, Vorsicht, fettige Finger, Allergiker schauen bitte in die Zutatenliste...).

    Du siehst, ich echauffiere mich gewaltig.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Is halt völlig neu für uns. Als Scherz meinte eine Kollegin, demnächst müssten wir eine Gefähr... für den Toilettenbesuch machen. Ja, in der Tat, manche Ss dürfte man bei uns nicht alleine aufs Klo schicken. Was dann tun?

    Außerdem ist es doch sowieso mein Beruf, mir Gedanken über einen passgenauen Ausflug zu machen, das gehört zu meinem Berufsbild. Alles, was wir da aufgeschrieben haben, haben wir vorher eh mitgedacht. Wozu also aufs Papier bringen? Ich mein, das ist doch eh unsre Aufgabe als Lehrer, zumal als Förderschullehrer.

    Beispiel Fußweg nach xy: Klar geht eine LK vorne, eine hinten, klar wartet man immer wieder, dass alle beisammen sind, klar bespricht man vorher das Verhalten, klar ermahnt man zwischendurch, klar dies, klar das.

    Das fühlt sich für uns jetzt so an wie eine Gängelung. Als müsste ein Bäcker für jede Torte, die er für einen Geburtstag bäckt, eine extra Essanleitung dazu legen (nicht mehr als ein Stück, kann Kalorien enthalten, Vorsicht, fettige Finger, Allergiker schauen bitte in die Zutatenliste...).

    Du siehst, ich echauffiere mich gewaltig.

    Was nicht schriftlich vorliegt, zählt (vor Gericht) nicht. Und ja, ich habe auch gelacht, als ich Betriebsanweisungen für Abzug oder Wasserkocher erstellt habe und Vorlagen von anderen (z. B. Universitäten) las. Als ich anfangs bei meiner erweiterten SL danach gefragt habe, lachte sie und antwortete, dass sie gerade eine für unsere Kaffeemaschine im Lehrerzimmer erstellt. Ich habe früher gedacht, Betriebsanweisungen für gefährliche Geräte würden reichen.


    Es ist halt so, irgendwo passiert etwas, die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Schulen in der Umgebung werden aufmerksam. Auch in diesem Zusammenhang möchte ich keine SL sein. Sie haftet immer mit, selbst wenn wir Mist bauen.

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  • Das finde ich eben bedauerlich, dass man es schriftlich nachweisen muss, dass man mitgedacht hat. Als würde man dann mehr mitdenken.

    Naja.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das finde ich eben bedauerlich, dass man es schriftlich nachweisen muss, dass man mitgedacht hat. Als würde man dann mehr mitdenken.

    Naja.

    Das kann man für vieles sagen. Warum unterschreibe ich Verträge (z. B. Arbeit), ist das nicht auch Misstrauen?


    Und manches (das meiste) ist selbstverständlich, aber wenn man sich hinsetzt und nachdenkt, wird einem manche Gefahr schon bewusster.


    Ich war einmal auf einer Klassenfahrt mit einer 6. Klasse. Am 2. Tag fuhr begleitender Kollege mit Erlaubnis der SL erkrankt heim. Die SL meinte, ich schaffe die letzten drei Tage alleine. Es ging gut, heute würde ich es nicht mehr tun. Ich fahre auch nicht mehr alleine (Begleitung nur nichthaftende Mutter) in ein Wellenbad mit einer 5. Klasse (ich habe den Rettungsschwimmer in Gold, aber danach hat damals niemand gefragt). Natürlich passiert selten etwas, aber ich gehe das Risiko nicht mehr ein.

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  • Ja, die Grenze ist natürlich nach oben und unten offen. Generell kann man aber davon ausgehen, dass die Bürokratie zunimmt. Über die Ursachen brauchen wir hier nicht zu spekulieren. Manches wird transparenter, manches wird umständlicher.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Is halt völlig neu für uns...


    Außerdem ist es doch sowieso mein Beruf, mir Gedanken über einen passgenauen Ausflug zu machen,

    Was denn nun?


    Ich verstehe weder die Aufregung, noch warum das ewig dauert. Oben hat jemand Vorlagen verlinkt, daraus könnte man abschreiben, ein Formular erstellen und fertig ist der Lack, so wie pepe schon schrieb.


    Es ertrinken immer wieder Kinder auf Ausflügen, das ist doch kein Witz. Und ja, in der Straßenbahn ertrinkt keiner, es schadet trotzdem nicht, ab und an die Gruppe durchzuzählen. Wenn du das schon immer so machst: super. Wenn es nur einer neuen Kollegin dadurch bewusst wurde- umso besser. Gerade weil man als Lehrkraft an 1000 Sachen denken muss, ist die Auseinandersetzung vorher damit wichtig aber kein Grund, nichts mehr zu unternehmen.


    Bei uns untersagt die Schulleitung alles, selbst Unternehmungen, für die es vom Land organisierte Events für SuS gibt. Mir wäre eine Risikoauflistung und anschließende Unternehmung lieber als ein "dann lassen wir jeden Spaß vorsichtshalber ganz."

  • Was denn nun?

    Wir machten uns bisher auch Gedanken, nur mussten wir sie nicht niederschreiben noch vor dem Ausflug ein Formular ausfüllen.

    Nur denken, nicht schreiben. Bisher.

    Jetzt: Vorher Formular passgenau ausfüllen, abgeben.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • h kann mich nur über deine Unbekümmertheit wundern, eine GBU ist eine rechtliche Absicherung für dich

    Ich wundere mich, dass hier so getan wird, als ginge es nur so und nicht anders. Recht ist Ermessenssache derer, die am Ende darüber urteilen, wenn was passiert ist. Da kannst du noch so viele Zettel ausgefüllt und unterschrieben haben. Damit kaufst du dich doch nicht aus der Verantwortung frei.

  • Ich wundere mich, dass hier so getan wird, als ginge es nur so und nicht anders. Recht ist Ermessenssache derer, die am Ende darüber urteilen, wenn was passiert ist. Da kannst du noch so viele Zettel ausgefüllt und unterschrieben haben. Damit kaufst du dich doch nicht aus der Verantwortung frei.

    Natürlich ist wichtig, was drin steht. Aber in Deutschland ist Pflicht, sie vorher auszufüllen (nicht nur für Lehrer). Wer es nicht getan hat, ist immer dran. (Und zumindest bei den Fällen von denen ich weiß, kam es nach Beachtung der eigenen GBU zu keinem Gerichtsverfahren mit den Konsequenzen RP und Versicherung. Es ist hier halt vorgeschrieben. Und deshalb geht es in Deutschland seit einigen Jahren nicht anders.


    Ich vergleiche es mal mit dem Führerschein. Natürlich können viele auch ohne ihn fahren und es gab Zeiten und vielleicht auch noch heute Länder, in denen er nicht verlangt ist. Aber wenn er verlangt wird und etwas passiert... Er ist ein schriftlicher Nachweis. Es reicht nicht, zu erklären, dass man fahren kann. Auch ein Zeuge reicht nicht. Natürlich ist man bei einem Unfall und Vorsatz oder zumindest grober Fahrlässigkeit auch mit Führerschein dran. Wenn ich aber nichts dafür kann (oder nur fahrlässig gehandelt habe) zumindest strafrechtlich nicht.

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  • Aber in Deutschland ist Pflicht, sie vorher auszufüllen

    Ja, weiss ich und deswegen machst du's halt. Ich muss nicht und lebe genauso gut.



    Er ist ein schriftlicher Nachweis

    Du hast ein abgeschlossenes Fachstudium und ein Staatsexamen. Das IST dein Führerschein. Den machst du auch nur einmal und unterschreibst nicht vor jeder Autofahrt neu, dass du's kannst.

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