? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Ich frage mich gerade, so rein theoretisch, ob Entlassung und Neuverbeamtung für Mangelfachkollegen ein lohnendes Pokerspiel sein könnte, wenn die Versetzung an eine Schule erfolgt, an der man nicht arbeiten möchte.

    Also meine Tante, als damalige Grundschullehrerin, ist der Versetzung an eine nicht gewollte Schule entgangen, indem sie innerhalb von 5 Tagen spontan geheiratet und innerhalb der nächsten 10 Monate das erste Kind in die Welt gesetzt hat. Die Sozialpunkte reichten dann, um nicht 115km weit weg versetzt zu werden. Grundschulen sind ja auch so selten.


    Das sind halt die Spielregeln.

  • Unfähigkeit ist auch kein Dienstvergehen. :teufel:

    Unwillen und die mangelnde Bereitschaft sich nach bestem Vermögen einzubringen beruflich aber durchaus und genau darauf dürfte wohl der Smilie abzielen, der sonst keinen Sinn ergibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Abordnung ist nun raus und hat dazu geführt, dass 2 KuK vom WBK/Abendgymnasium an eine Förderschule geistige Entwicklung abgeordnet werden. Beides ausgebildeter Gymnasiallehrer.


    Dies zudem, wo bei einem Kollegen keines der Unterrichtsfächer an der Zielschule unterrichtet wird. Was mag das für einen Sinn haben?


    Man fragt sich, ob dagegen vorgegangen werden kann.

  • Die Abordnung ist nun raus und hat dazu geführt, dass 2 KuK vom WBK/Abendgymnasium an eine Förderschule geistige Entwicklung abgeordnet werden. Beides ausgebildeter Gymnasiallehrer.


    Dies zudem, wo bei einem Kollegen keines der Unterrichtsfächer an der Zielschule unterrichtet wird. Was mag das für einen Sinn haben?


    Man fragt sich, ob dagegen vorgegangen werden kann.

    Das ist für mich ein derart unrealistisches Szenario, dass ich mir das definitiv nicht vorstellen kann.

    Aber deine Kollegen können beruhigt sein, Unterrichtsfächer spielen an der Förderschule geistige Entwicklung eine eher untergeordnete Rolle.

  • state_of_Trance

    Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das Problem ist ja, dass das Abordnungen sind, die in eine Versetzung münden sollen.


    Das finde ich dann nicht mehr zumutbar, wenn BKs und Gesamtschulen auch Personal suchen. Das ist für ausgebildete Gymnasialkräfte dann wirklich das kleinere Übel. Grund-und Förderschule geht ja wirklich gegen alles, wofür diese Kollegen sich ursprünglich mal entschieden haben.

  • state_of_Trance

    Der Personalrat kann und wird in vielen Fällen damit versuchen in die Stufe zu gehen. In dem Fall zieht die Dienststelle die Vorlage zurück und ordnet für ein halbes Jahr ab, dies unterliegt dann lt. LPVG nicht mehr der Zustimmungspflicht. In dem darauffolgenden halben Jahr kann man dann getrost die Verlängerung verfügen und den Gang durch die Stufen gehen. Letzen Endes muss dann das Kabinett entscheiden. Die werden der Ministerin nicht in den Rücken fallen. Damit wären aber auch die Möglichkeiten nach LPVG erschöpft.

    Was heißt „in die Stufe gehen“?


    Kann man denn einfach so an irgendeine Schulform geschickt werden, für die man weder die Fakultas hat noch an denen zumindest eines der unterrichteten Fächer erteilt wird?


    Mir kommt es vor als hätte man in der Bezirksregierung in der einen Hand die Schulen mit Bedarf und in der anderen die freigesetzten Lehrer. Und dann wird einfach quantitativ aufgefüllt.


    Besonders obskur war hier, dass angeblich von der Bezirksregierung eine Lehrkraft explizit mit den Fächern X/Y angefordert wurde. Damit waren dem Lehrerrat die Hände gebunden. Keines der geforderten Fächer ist an der zugeteilten Förderschule Unterrichtsfach.

  • Das ist ..interessant.. immerhin gibt es bei GE auch kleinere Lerngruppen. Ich stelle mir das als sehr herausfordernd vor, was mir gefallen würde - aber es ist eben auch sauviel Arbeit und ich wäre latent überfordert. Ich bin erstaunt, dass das rechtlich zulässig ist.

  • Interessant wie ein Autounfall, ja.


    Also an der Förderschule würde ich nur noch schauen, dass alle Beteiligten unverletzt den Tag überleben.

    Wir haben gedacht, dass das ein Missverständnis ist.

    Leider läuft alles über die SL, die die Infos mündlich weiter gibt.


    Mich würde interessieren, wer die Entscheidungen trifft. Da würde ich gleich mal anrufen.

  • Ich würde in jedem Fall gegen diese Entscheidung remonstrieren. Dabei darauf verweisen, dass ich für die Bedürfnisse dieser SuS nicht ausgebildet bin und neben den fachlichen Problemen auch eine Gefährdung der SuS nicht ausschließen kann, da ich die entsprechenden nötigen heilpädagogischen Kenntnisse nicht habe.


    Die Begründung natürlich deutlich elaborierter mit Hilfe eines Berufsverbands schreiben.

  • Das Problem ist ja, dass das Abordnungen sind, die in eine Versetzung münden sollen.


    Das finde ich dann nicht mehr zumutbar, wenn BKs und Gesamtschulen auch Personal suchen. Das ist für ausgebildete Gymnasialkräfte dann wirklich das kleinere Übel. Grund-und Förderschule geht ja wirklich gegen alles, wofür diese Kollegen sich ursprünglich mal entschieden haben.

    Genau das ist das Problem. Las ich nicht irgendwo, dass die Abordnungen auch mittlerweile auf 2 Jahre statt 1/2 Jahr verlängert werden können… oder ist das nur in Planung?


    Im Zweifel, wenn der PR nichts bewirkt, wird das ein Fall für den Rechtsanwalt.


    Aber dennoch… man sieht die Richtung. Dann wird es vllt keine Förderschule, sondern eine Gesamtschule (im Brennpunkt). Davon eine Unterbesetzte in NRW zu finden dürfte nicht schwer sein.


    Man kann also offenbar nur sehen, dass man die BKs abtelefoniert.

    In jedem Fall ungünstig im Vergleich zum WBK, auch was das Stundenkontingent angeht.

  • Aviator

    Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Aviator

    Danke, dass Du mich ch ausgebremst hast, ja das muss man erklären. Wenn etwas zustimmungspflichtig ist und wir nicht zustimmen, darf die Personalmaßnahme nicht umgesetzt werden. Beharrt die Dienststelle auf Umsetzung wird die Entscheidung nach oben verlagert, wandert also von der Bezirksregierung zum Ministerium . Hier ist dann der Hauptpersonalrat beteiligt. Stimmt dieser schlussendlich auch nicht zu, dann wird der Vorgang vom Ministerium an die Landesregierung verwiesen. Hier hört sich das Kabinett die unterschiedlichen Positionen an und trifft eine endgültige Entscheidung. Nach dem LPVG wären dann alle Einspruchsmaßnahmen von unserer Seite ausgeschöpft.

    Danke für die Erklärung.


    Aber erzeugt das eine aufschiebende Wirkung? Und ist es letztlich so, dass letztinstanzlich eben auch Gymnasiallehrkräfte an Grund- oder Förderschulen gegen ihren Willen versetzt (!) werden können?

  • Danke für die Erklärung.


    Aber erzeugt das eine aufschiebende Wirkung? Und ist es letztlich so, dass letztinstanzlich eben auch Gymnasiallehrkräfte an Grund- oder Förderschulen gegen ihren Willen versetzt (!) werden können?

    Das würde mich auch interessieren. Ich bin ernsthaft schockiert. Das geht nicht, das geht einfach absolut gar nicht.

  • Nein. Direktionsrecht.

    Ja. Beamtentum.

    Was mich dennoch irritiert: An eine Förderschule für praktisch Bildbare abordnen/versetzen? Da fehlen meiner Ansicht nach ganz wichtige und zentrale Kompetenzen bei der Lehrkraft.


    Ist das dann doch so einfach???

  • Nein. Direktionsrecht.

    Ja. Beamtentum.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Lehrkräfte einfach an eine Schulform abordnen kann, an der sie sich nicht regulär bewerben könnten.

    Das böte ja sonst grandiose Möglichkeiten, um vakante Stellen bei Polizei und Feuerwehr zu besetzen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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