Müssen parallele Kurse die gleiche Arbeit schreiben?

  • Hallo,


    ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Kollegen an einer Gesamtschule. Wir haben in den Kernfächern manchmal 3-4 Kurse nebeneinander und er sagt, dass die Arbeiten laut Bass gleich sein müssen bzw. Nur gering abweichen dürfen. Ich finde das äußerst fragwürdig, habe aber auch nichts in der BASS gefunden. Wie sieht es denn jetzt aus? Darf ich im Rahmen des schulinternen Letnplans eine eigene Arbeit schreiben? Oder nicht? Wenn nicht, wo soll das beschrieben stehen?

  • er sagt, dass die Arbeiten laut Bass gleich sein müssen bzw. Nur gering abweichen dürfen.

    BASS“ ist keine sinnvolle Quellenangabe. Er kann dir sicher genauer sagen, wo das steht. Dann liest du nach und weißt Bescheid.


    Oder — möglich — er weiß nicht, wo das steht, weil er es nie selbst gelesen hat, sondern nur nachgeplappert. In dem Fall kannst du die Äußerung ignorieren.

  • Wie so häufig meinen leider Kollegen hier im Forum, dass in allen Bundesländern die Abkürzungen und Regelungen gleich sind - dem ist leider nicht so. Was soll "Bass" sein? Bitte erwähne in deinem Thread doch zumindest dein Bundesland, in dem du tätig bist. Nur so können die Kollegen hier sinnvolle Antworten geben.


    Zumindest hier in Baden-Wü gibt es keine Vorgaben, dass die Kurse die gleiche Arbeit schreiben müssen. So weit kommt es noch - die Lehrkraft legt fest, wann und welche Grundlagen in den Klassenarbeiten abgefragt werden. Was der Kollege im anderen Kurs macht hat hier nicht zu interessieren (ob das allerdings so sinnvoll ist, sich hier nicht abzusprechen, steht auf einem ganz anderen Blatt).

  • Hallo,


    ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Kollegen an einer Gesamtschule. Wir haben in den Kernfächern manchmal 3-4 Kurse nebeneinander und er sagt, dass die Arbeiten laut Bass gleich sein müssen bzw. Nur gering abweichen dürfen. Ich finde das äußerst fragwürdig, habe aber auch nichts in der BASS gefunden. Wie sieht es denn jetzt aus? Darf ich im Rahmen des schulinternen Letnplans eine eigene Arbeit schreiben? Oder nicht? Wenn nicht, wo soll das beschrieben stehen?

    Wenn ihr nicht gerade so einen Stuss in den Schulinternen Lehrplan geschrieben habt, musst du nur sicherstellen, dass die Schüler am Ende die geforderten Kompetenzen des Kernlehrplans können. Wir schreiben auch weitestetgehend die gleichen Klassenarbeiten und nutzen sofern möglich die selben Lernmaterialien. Dies dient aber eher der Arbeitserleiterung der einzelnen Kollegen.

    Aber einen zwang die gleiche Klassenarbeit schreiben zu müssen, nur weil Kurse parallel liegen ist relativ sinnlos. Da Kollege A vllt eine schwächere Klasse hat und deshalb langsamer voran kommt. Oder Kollege B war 2 Wochen Krank und hingt deshalb hinterher.

  • Das bedeutet nicht, dass es nicht in einer Vorschrift vorgesehen wäre. „Sinnhaftigkeit“ ist beim Erlassen solcher — räusper — nicht immer ein Kriterium.

    Das es, in Form einer Vorschrift oder öhnliches, diese Pflicht gibt, wäre mir neu. Aber sollte es eine solche Einschränkung geben, wäre ich dankbar um eine Quelle ;)

    Die einzigen Klausuren/Prüfungen die "Identisch" sind, sind die Zentralen Prüfungen Am Ende der Sek I bzw Sek I in Form des Abiturs.

  • Wenn ihr nicht gerade so einen Stuss in den Schulinternen Lehrplan geschrieben habt, musst du nur sicherstellen, dass die Schüler am Ende die geforderten Kompetenzen des Kernlehrplans können. Wir schreiben auch weitestetgehend die gleichen Klassenarbeiten und nutzen sofern möglich die selben Lernmaterialien. Dies dient aber eher der Arbeitserleiterung der einzelnen Kollegen.

    Aber einen zwang die gleiche Klassenarbeit schreiben zu müssen, nur weil Kurse parallel liegen ist relativ sinnlos. Da Kollege A vllt eine schwächere Klasse hat und deshalb langsamer voran kommt. Oder Kollege B war 2 Wochen Krank und hingt deshalb hinterher.

    Danke, sehe ich nämlich auch so!

  • @

    O. Meier, wieso schreibst du immer so in Rätseln? Steht sowas jetzt hier in NRW in irgendeinem Regelwerk oder nicht?

    Ich weiß es nicht. Woher auch? Meinst du, ich kenne die ganze BASS auswendig. Wenn die Kollegin, die die Vorschrift zitiert hat, nicht weiß, wo sie zu finden ist, bleibt die Frage wohl offen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Was soll "Bass" sein? Bitte erwähne in deinem Thread doch zumindest dein Bundesland, in dem du tätig bist. Nur so können die Kollegen hier sinnvolle Antworten geben.

    Ich denke, wenn die Lehrer antworten, die die Abkürzung BASS kennen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es ein Lehrer aus dem gleichen Bundesland ist.

    Andersherum genauso: wenn du die Abkürzung BASS nicht kennst, bist du mit Sicherheit nicht im richtigen Bundesland und kannst daher (wie du sagst) keine sinnvolle Antwort geben.

  • Die BASS ist vollständig online und kann mit Schlagwörtern durchsucht werden.


    Nun ist es leichter nachzuweisen, dass etwas darin steht als dass etwas nicht darin steht. Da dein Kollege das behauptet, dass etwas darin steht, liegt die Beweislast bei ihm.


    Ich habe mal kurz geschaut, finde aber nichts dazu.


    https://bass.schul-welt.de/

    • Offizieller Beitrag

    Also um es kurz zu machen:

    Die Verpflichtung, bei parallelen Kursen die gleiche Arbeit zu schreiben, existiert auf Gesetzes- oder Verordnungsebene nicht. Es gibt weder im Schulgesetz noch in der APO-SI oder der APO-GOSt oder im Erlass zu den Klassenarbeiten einen solchen Passus.


    Eine solche Entscheidung kann jedoch durch die Fachkonferenz getroffen werden. Diese Fachkonferenzbeschlüsse sind bindend. Sollte die Fachkonferenz das also wirksam beschlossen haben, müssen sich die KollegInnen daran halten.


    Quelle: ADO NRW § 5 Abs. 1 und 2 sowie Schulgesetz § 70 Abs. 4.


    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

    BASS 2022/2023 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)


    Und wieder einmal bestätigt sich, dass die Unwissenheit oder das Hörensagen oder das unreflektierte Tradieren von "Vorgaben" Kern des Problems sind. Es empfiehlt sich, als Lehrkraft selbst die grundlegenden Verordnungen und Erlasse zu kennen. Dann gibt man sich in solchen Bereichen nicht der Peinlichkeit preis. (Wie oft habe ich das hier in diesem Forum bereits angemahnt?)

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