Gespräch mit Eltern eines minderjährigen Schülers wegen 2. Mahnung / Tipps

  • Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass es dir (noch) schwer fällt, deine Wünsche und Bedürfnisse klar zu formulieren.

    Für dieses Mal ist es wohl zu spät - fürs nächste Mal rate ich zu einer klaren Ansage an die Schulleitung: "Ich habe dann und dann ein Gespräch, das aus dem und dem Grund schwierig werden könnte. Ich werde dieses Gespräch nicht ohne Unterstützung führen. (Die zunächst aus dem und dem Grund angefragten) Kollegen X, Y und Z sind leider nicht bereit, an dem Gespräch teilzunehmen. Bitte benennen Sie rechtzeitig einen Kollegen, der mich unterstützen kann."

    Auch die Schulsozialarbeit ist selbstverständlich für solche Fälle zuständig. Lass dich da nicht abwimmeln.

    Hallo fossi74,

    du siehst das vollkommen richtig, dass ich mich noch nicht traue, entsprechend meine Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren - ob die Schulleitung allerdings wegen eines Gesprächs wegen einer 2. Mahnung eingeschaltet werden sollte, glaube ich eher nicht. Ich schreibe bewusst "glaube". Ich versuche eben immer noch, möglist gut an der Schule zu "performen", ich befinde mich ja tatsächlich auch noch in der Probezeit - da möchte ich weder unnötig viel die Schulleitung belatschern, noch signalisieren, dass ich Hilfe brauche. Weißt du, was ich meine? Wenn ich erstmal richtig "safe" bin, kann ich auch mehr fordern, denke ich.

    Ich war allerdings auch ernüchtert, wie wenige Kollegen mir von sich aus ihre Hilfe angeboten haben - oder morgen um die Zeit nicht können aus irgendwelchen Gründen. Jede(r), versucht die Arbeitszeit zu minimieren und nochmal nervig Protokoll führen nachmittags? Da hält man(n) sich doch gerne zurück.

    Ich bin übrigens immer noch nicht gesund - sondern hab immer noch ziemliche Halsschmerzen und habe heute ziemlich viel rumgekollert in der Schule wieder. Falsche Entscheidung zu gehen im Nachhinein. Morgen möchte ich aber gehen - ich will das Gespräch endlich hinter mir haben - und hoffe einfach mal, dass es nicht ganz so schlimm wird. Falls es sich ungünstig entwickelt, habe ich dann noch einen Kollegen als Backup. Der übrigens auch nicht begeistert war ("Ich verschicke einfach keine Mahnungen, bzw., bin da großzügig, das zieht nur Arbeit nach sich, sieht man ja an dir.") Na danke auch.:angst: Der Kollege ist aber von der Abteilungsleitung mehr oder weniger dazu verdonnert worden, wenigstens als Backup dabei zu sein.

  • Zur Schulsozialarbeit hat man mir gesagt, dass die wirklich nicht für die HBF zuständig sei, sondern der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem BVJ sowie BF1 und BF2 liegen würde - und die bei "sowas" eher nicht zu kontaktieren sei.

    Wie Fossi schon schrieb: "eher nicht zu kontaktieren" heißt ja nicht "gar nicht". Finde ich seltsam, muss ich sagen, dass bei euch die Schulsozialarbeit ausschließlich für die schwierigeren Klassen/Bildungsgänge zuständig sein soll. Wir haben ja ein Team von drei Schulsozialarbeiter*innen an der Schule; die sind aber für alle Bildungsgänge zuständig und somit von allen KuK und SuS ansprechbar. Natürlich haben sie mit der schwierigen Klientel bspw. in der BES (Berufseinstiegsschule; entspricht in etwa dem BVJ) und den BFS-Klassen mehr zu tun, aber es gibt gar nicht so wenige "Fälle" auch im BG, der FOS oder den Fachschulen. Auch dort gibt es schließlich Probleme mit u. a. hohen Fehlzeiten oder persönliche, familiäre, ... Probleme von Schüler*innen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Der übrigens auch nicht begeistert war ("Ich verschicke einfach keine Mahnungen, bzw., bin da großzügig, das zieht nur Arbeit nach sich, sieht man ja an dir.") Na danke auch. :angst: Der Kollege ist aber von der Abteilungsleitung mehr oder weniger dazu verdonnert worden, wenigstens als Backup dabei zu sein

    Gibt es dazu kein verbindliches Konzept bei euch? Wenn das jeder nach Gutdünken macht, ist es kein Wunder, dass es da Probleme gibt.

  • Gibt es dazu kein verbindliches Konzept bei euch? Wenn das jeder nach Gutdünken macht, ist es kein Wunder, dass es da Probleme gibt.

    Weiter oben hieß es, dass die Anzahl der Mahnungen klar geregelt ist und der Rauswurf dann amtlich.


    Mich wundert es nach wie vor, da man in Deutschland schulpflichtig ist bis 18 und Schulen irgend eine Art von Vorgaben haben, wie sie Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen umsetzen. Dass es an berufsbildenden Schulen grundsätzlich anders läuft, habe ich zwar mitbekommen, aber dass jede Schule ihr eigenes Süppchen kocht, kann ich mir dann doch nicht vorstellen.


    Was man aber hier gut beobachten kann: dass das Verhalten der SuS eben doch durchaus auch vom Umgang der Schule damit abhängt. Die Klientel mag unterschiedlich schwierig sein, wenn aber der Fisch schon vom Kopp her stinkt, dann kann man noch so vor sich hinkämpfen als einzelne Lehrkraft. Hat man an BBS denn sowas wie Konferenzen, Personalversammlungen, Zusammenkünfte, auf denen man mal grundsätzlich über sowas reden kann?

  • Mich wundert es nach wie vor, da man in Deutschland schulpflichtig ist bis 18

    Das stimmt so nicht. Die Schulpflicht ist von BL zu BL unterschiedlich geregelt; grundsätzlich dauert meines Wissens die Schulpflicht 12 Jahre. Hier in NDS kann man aber bspw. schon mit 16 oder 17 seine Schulpflicht erfüllt haben, wenn man nämlich neun Schuljahre lang eine allgemeinbildende Schule und anschließend noch ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS besucht hat oder durch einen einjährigen Freiwilligendienst die Schulpflicht ein Jahr lang geruht hat (siehe dazu hier: https://www.nds-voris.de/jport…bsvorisprod.psml&max=true und hier: https://www.nds-voris.de/jport…=S&toc.poskey=#focuspoint ).


    Auch die Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen unterschieden sich ja nun mal teilweise erheblich in den einzelnen BL.


    Zudem würde ich nicht sagen, dass es an berufsbildenden/beruflichen Schulen "grundsätzlich" anders läuft als an allgemeinbildenden Schulen. Die Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen bspw. legt ja das in dem BL geltende Schulgesetz fest. An meiner BBS ist z. B. genau mit dem Landkreis abgestimmt, wie das Mahnverfahren laufen soll; ich schätze mal, das ist an den allgemeinbildenden Schulen in dem Landkreis dasselbe. Nichtsdestotrotz wird es immer mal wieder Klassenlehrkräfte geben, die die Mahnungen/Mahnschreiben vor sich her schieben und nicht gleich tätig werden. Da sind dann natürlich auch die SLn gefragt, damit sie ein Auge darauf haben.

    Zusätzlich zum Schulgesetz gibt es in NDS auch noch eine "Verordnung für berufsbildende Schulen", wo u. a. die Aufnahmevoraussetzungen, Prüfungen und Abschlüsse an den BBS geregelt sind. Wird in anderen BL ähnlich sein, denke ich.


    Hat man an BBS denn sowas wie Konferenzen, Personalversammlungen, Zusammenkünfte, auf denen man mal grundsätzlich über sowas reden kann?

    Ja, hat man!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, hat man!

    -> zu deiner Antwort auf Quittengelee bzgl. Konferenzen und so:

    Was es da alles gibt:

    Bildungsgangkonferenzen (HBF, BF, BGym...)

    Klassenleitungen eines Bildungsgangs

    Abteilungskonferenzen (z.B. alle LuL, die im Baubereich unterrichten)

    Fachkonferenzen (z.B. nur die LuL die Bautechnik unterrichten) -> manchmal auch als Folgekonferenz einer Abteilungskonferenz oder Bildungsgangs-K. nur dann in kleinerem Kreis bspw. ohne Allgemeinbildner.

    Gesamt-K., Dienstbesprechung

    Konferenzen zur Schulentwicklung

    ...


    Reden kann man da über ganz vieles. Und das, was Quitte direkt fragt: Bildungsgangkonferenz. Da wird dann abgestimmt, wie bspw. grundsätzlich mit Fehlverhalten etc. umgegangen wird aber auch aber die Orga des berufsbezogenen Unterrichts...

  • ob die Schulleitung allerdings wegen eines Gesprächs wegen einer 2. Mahnung eingeschaltet werden sollte, glaube ich eher nicht.

    Und das ist eben der falsche Ansatz, auch in Bezug auf die Sozialarbeit, die für den betreffenden Bildungsgang "eher nicht zuständig" ist - es geht nämlich bei deinem Anliegen nicht um das Thema des Gesprächs, sondern um die Tatsache, dass der Vater sich schon im Vorfeld problematisch gezeigt hat und du bei dem Gespräch Unterstützung brauchst.

    Das ist eine Frage der Fürsorgepflicht und nicht der Relevanz des Besprochenen.

  • Die Klassenlehrkräfte eines Bildungsgangs tagen bei uns nicht noch zusätzlich und Konferenzen zur Schulentwicklung gibt es an meiner Schule auch nicht, aber Teamsitzungen des Bildungsgangs und der Unterrichtsfächer haben wir ebenfalls (jeweils einmal pro Halbjahr) und Abteilungs- und Gesamtdienstbesprechungen/-konferenzen ebenfalls (jeweils ca. dreimal pro Schuljahr).

    Da der Umgang mit Fehlzeiten bzw. das Mahnverfahren schulweit dasselbe ist, betrifft das bei uns die Gesamtkonferenz. Alles Weitere von dir genannte - wie den Umgang mit Fehlverhalten, Orga von Unterricht und Prüfungen - wird aber auch vom/im Bildungsgangteam geregelt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also es gibt in allen Bundesländern Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht, oder?


    Wikipedia: "In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen."


    Humblebee, ich kann mahnen, so viel ich will, ein Schüler kann nur der Schule bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten verwiesen werden und das nur, wenn ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wird. Am Ende entscheidet der Schulleiter und das Kind muss zwangsläufig eine andere Schule besuchen. Insofern haben BBSn schon eine gesonderte Stellung, auch bundesweit, da die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, oder? Ich bin verwirrt ^^

  • ich kann mahnen, so viel ich will, ein Schüler kann nur der Schule bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten verwiesen werden und das nur, wenn ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wird.

    Richtig, das ist bei uns aber - zumindest für die noch schulpflichtigen SuS - aber genauso. Und unentschuldigtes Fehlen zählt nicht zu diesem Fehlverhalten.


    Insofern haben BBSn schon eine gesonderte Stellung, auch bundesweit, da die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, oder? Ich bin verwirrt

    Ja, das ist auch verwirrend, weil es eben bundeslandspezifisch unterschiedlich geregelt ist.

    Wir in NDS dürfen die noch schulpflichtigen SuS nicht so einfach ausschulen, wenn sie unentschuldigte Fehlzeiten haben. Diese SuS müssen wir mehrfach "anmahnen" (bei uns sind das drei Mahnschreiben); danach geben wir den Fall ans zuständige Schulamt - in unserem Fall den Landkreis - ab. Die kümmern sich dann weiter, setzen evtl. Bußgelder fest oder versuchen, den/die Schüler/in in ein Langzeitpraktikum zur Erfüllung der Schulpflicht zu vermitteln.

    Ausschulen nach drei "Mahnstufen" können wir an den nds. BBS also nur die nicht mehr Schulpflichtigen, d. h. diejenigen, die ihre Schulpflicht nach 12 Jahren erfüllt haben (das betraf gerade erst eine Schülerin aus meiner BFS-Klasse, die nach der 10. Klasse Realschule zu uns kam, aber bereits auf der Grundschule und dann noch auf der Realschule ein Schuljahr hatte wiederholen müssen; sie ist somit also schon 12 Jahre zur Schule gegangen) oder aber diejenigen, die mind. 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule und danach noch ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS besucht haben (z. B. jemand, der/die den Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse nicht geschafft hat, diesen bei uns in der BES nachholt und anschließend eine BFS besucht und dort dann viele unentschuldigte Fehlzeiten aufweist; der/die kann auch von unserer SL ausgeschult werden).

    Das ist - wenn ich es richtig verstanden habe - z. B. in NRW anders. Dort gelten andere Voraussetzungen für eine Ausschulung aus dem BK.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie ist das Gespräch denn verlaufen?

    Überraschend gut - aber auch traurig.:(


    Dazu muss ich insofern etwas weiter ausholen, als dass es einen Lehrer gab, der besagten Schüler schon etwas länger kennt und den Verdacht der häuslichen Gewalt hat (aber nur als Vermutung).


    Faktisch saß der so breitbeinig, fordernd und ständig nöhlende Schüler gestern völlig eingeschüchtert und auf den Boden schauend neben seinem Vater.


    Der Vater war "unauffällig", also mir gegenüber überhaupt nicht aggressiv oder so - zu keinem Zeitpunkt.

    Ich hatte zunächst nochmal sachlich dargelegt, wie es zu den Mahnungen gekommen war und auch - dass die letzte und 3. Mahnung automatisch die Ausschulung bedeutet. Außerdem hatte ich die mir von Kollegen zurückgemeldeten Misstände zurückgemeldet. Manchmal hatte der Vater dann nur die Augenbrauen hochgezogen, seinen Sohn missbilligend angeschaut - und mehr als einmal gemeint: "Das geht natürlich auch nicht. Das kann er natürlich nicht machen, da bin ich bei Ihnen." Der Sohn nickte stumm, schaute zu Boden. Ich habe mich dann bemüht, auch positive Seiten zu nennen - z. B., dass der Schüler wirklich überall mündlich gut mitarbeitet und Interesse zeigt.


    Ich habe dann schriftlich im vorgefertigten Protokoll verschiedene Vereinbarungen festgehalten, die wir alle unterschrieben haben. Das war's. Das Gespräch dauerte ca. 30 Minuten.


    Der Vater hatte mir noch ein kleines Präsent aus eigener Produktion mitgebracht, das er mir abschließend überreichte.


    Das war's.


    Ich bin nach Hause gefahren, mit einem aufsteigenden Gefühl der Traurigkeit (ich hatte immer nur den stummen, ständig zu Boden schauenden Schüler vor Augen, der sich nicht getraut hatte, irgendwas zu sagen).


    Heute war der Schüler nicht im Unterricht.

    Als ich heute morgen einer Kollegin, die den Schüler ebenfalls kennt, von dem Gespräch erzählte, meinte die nur, sie hoffe,der Schüler habe keinen weiteren Ärger bekommen zu Hause.:angst:

  • Was für den Schüler sicher sehr gut war, ist, dass du sachlich geblieben bist.

    Wenn du denkst, dass es dem Schüler nun zuhause schlecht gegangen ist, kannst du ja auch das an entsprechender Stelle (ich hab hier nicht alles verfolgt, bei uns wäre das die Schulsozialarbeit) weitergeben. Oder den Schüler in geeigneter Form ansprechen.

    Ich finde nicht, dass du Grund zum Traurigsein hast. Also klar, es hat dich sehr bewegt. Du hast aber sicher nix falsch gemacht.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Sprich unbedingt mit der Schulsozialarbeit über den Schüler. Deinen Eindruck von demmGespräch, sowie den Verdacht des Kollegen. Vielleicht kann der Schüler sich dieser gegenüber im vertraulichen Gespräch ja öffnen und anvertrauen, sollte der Verdacht begründet sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sprich unbedingt mit der Schulsozialarbeit über den Schüler. Deinen Eindruck von demmGespräch, sowie den Verdacht des Kollegen. Vielleicht kann der Schüler sich dieser gegenüber im vertraulichen Gespräch ja öffnen und anvertrauen, sollte der Verdacht begründet sein.

    Der Schüler hat insgesamt eher Probleme mit Frauen. Als ich der Kollegin, die ihn auch kennt, heute morgen vom Gespräch erzählte, meinte diese - als wir auch über die Schulsozialarbeiterin sprachen - dass sie glaube, dass der Schüler mit der Frau wahrscheinlich nichts anfangen könne. Diese Einschätzung teile ich leider. Wir kamen letztens im Unterreicht aufgrund der Wiedereingliederung eines Lehrers auf das Thema "Kur" und "Psychotherapie": Da hatte sich besagter Schüler ziemlich abfällig drüber geäußert ("Und dann soll also labern über ein Problem das irgendwann lösen - glaub ich ganz und gar nicht, was für ein Schwachsinn.")

    Aber ich kenne mich auch ehrlich zu wenig aus - daher werde ich in jedem Fall die Schulsozialarbeitern kontaktieren und um eine Einschätzung der Situation bitten. Das kann ja auch schon helfen.

  • Ich finde nicht, dass du Grund zum Traurigsein hast. Also klar, es hat dich sehr bewegt. Du hast aber sicher nix falsch gemacht.

    Ja, ich weiß, was du meinst. Ich finde es eben einfach traurig, wenn man so ein Vater-Sohn-Verhältnis mitbekommt.

    Aufschlussreich und wichtig war es für mich allemal. Wie auch die Kollegin heute morgen meinte, so bin auch ich nach dem Gespräch gestern zum Schluss gekommen, dass ich von meiner Seite aus nur noch deeskalierend beim Schüler wirken möchte. Hatte er mich vorher furchtbar genervt, tut er mir jetzt eher leid.

  • Der Schüler hat insgesamt eher Probleme mit Frauen. Als ich der Kollegin, die ihn auch kennt, heute morgen vom Gespräch erzählte, meinte diese - als wir auch über die Schulsozialarbeiterin sprachen - dass sie glaube, dass der Schüler mit der Frau wahrscheinlich nichts anfangen könne. Diese Einschätzung teile ich leider. Wir kamen letztens im Unterreicht aufgrund der Wiedereingliederung eines Lehrers auf das Thema "Kur" und "Psychotherapie": Da hatte sich besagter Schüler ziemlich abfällig drüber geäußert ("Und dann soll also labern über ein Problem das irgendwann lösen - glaub ich ganz und gar nicht, was für ein Schwachsinn.")

    Aber ich kenne mich auch ehrlich zu wenig aus - daher werde ich in jedem Fall die Schulsozialarbeitern kontaktieren und um eine Einschätzung der Situation bitten. Das kann ja auch schon helfen.

    Ich arbeite in einem ähnlichen Setting (BVJ) und kenne solche Sprüche im Klassenverbund auch zu gut. Einige der Schüler sind allerdings in den Gesprächen mit der Sozialarbeiterin bzw. der Psychologin bei uns trotzdem sehr zugänglich und nutzen die Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, die Jugendlichen wollen tlw. vor der Gruppe hart sein um ihre Stellung im Klassengefüge zu behaupten; das kann in 1:1-Situationen ganz anders aussehen. Probiert es trotzdem, gebt ihm die Möglichkeit; wenn er sie nicht nutzt, hat er das wenigstens selbst entschieden und kennt die Schulsozialarbeiterin, falls er in Zukunft evtl. einen höheren Leidensdruck hat (was ich ihm natürlich nicht wünsche!).

  • Ich finde es eben einfach traurig, wenn man so ein Vater-Sohn-Verhältnis mitbekommt.

    Vllt. überinterpretierst du das aber auch aufgrund des Verdachts deines Kollegen. Dass der Schüler in einer solchen Gesprächskonstellation/-situation eingeschüchtert wirkt, muss ja nicht automatisch bedeuten, dass häusliche Gewalt vorliegt.

    Kann natürlich sein, dass dein Kollege Recht hat. Hat er denn Anhaltspunkte für diese Vermutung?

    Mit der Schulsozialarbeiterin darüber zu sprechen ist auf jeden Fall eine gute Idee!

  • Der Schüler hat insgesamt eher Probleme mit Frauen.


    Das Problem scheinen ja nicht die Frauen ansich zu sein, sondern solche die ihm Ansagen machen.


    Bei uns in Deutschland gibt es in (fast) allen Berufen Männer und Frauen. Da wird er sich wohl daran gewöhnen müssen.

  • Im Endeffekt ist es doch schon mal gut, dass das Gespräch, vor dem du dich ja doch sehr unwohl gefühlt hast, so ruhig und entspannt gelaufen ist.

    Ich sag es mal vorsichtig...Kinder/ junge Erwachsene sind ja selten ohne Grund so wie sie sind.

    Extrem auffällige Kinder haben oftmals halt auch Probleme zu Hause..

Werbung