Urlaubs- und Ferienregelung bei Abordnungen

  • Liebe Forenteilnehmer,


    ich habe mich durch die von Bolzbold freundlich zur Verfügung gestellten Links geklickt und bin leider nicht schlauer:

    Wie ist die Urlaubs- bzw. Ferienregelung bei einer Abordnung an eine Behörde (Schulamt/Ministerium/etc.)? Flurfunk sagte, dass bis 51% die Schulferien gelten, aber das kann ich mir kaum vorstellen... Fände es aber schön, da ich demnächst eine 50%-Abordnung habe.


    Und, falls das jemand verlinken kann, wo finde ich grundsätzlich die Regelungen bei einer solchen Abordnung?


    Jaaa, man könnte sagen, ich hätte das im Bewerbergespräch klären sollen, aber da waren andere Themen im Vordergrund.


    (Alles für NRW)

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe leider keinen Link und kann nur vermuten:
    Jahreszahl der Stunden einfach abarbeiten. Es wäre sehr seltsam, wenn die 20,5 Stunden pro Woche für die Hälfte der Schulferien einfach so verschenkt würden ;)
    Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen ;) ), da ist ja deine Arbeitszeit im Semester gebundener als in den Semesterferien, wo du in der Regel freier bist, deinen Aufgaben nachzugehen.

  • Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.

  • Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.

    Sprich, ich werde tatsächlich nicht umhin kommen, in den kommenden Ferien auf solche Formalia zu achten. Na gut, ist dann so.


    Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen ;) )

    Es ist ersteres, Zweiteres wäre zwar interessant aber aktuell nicht drin. Und ich habe sogar im Semester Urlaub machen können als Doktorand! (Ich war aber auch zuständig für die Terminverteilung in den Praktika, ich habe da eventuell "gut gewirtschaftet". ;)

  • Sprich, ich werde tatsächlich nicht umhin kommen, in den kommenden Ferien auf solche Formalia zu achten. Na gut, ist dann so.

    Ich vermute, dass du in der Behörde ganz normal zu Jahresbeginn Urlaub beantragen musst und dieser in der unterrichtsfreien Zeit liegen muss. Aus Thüringen ist mir dieses Vorgehen sogar von Schulen bekannt, hier in NDS habe ich das so noch nicht erlebt.

    • Offizieller Beitrag

    Auch Lehrkräften stehen nur die 26-30 Urlaubstage gemäß §5 EUV zu, mit der Besonderheit, dass diese gemäß §14 Abs. 2 ADO ausschließlich in den (Schul-)Ferienzeiten genommen werden dürfen. Das sollte bei Teilabordnung an eine Behörde nicht anders sein, da diese nichts an der Eigenschaft, Lehrkraft zu sein, ändert. Das bedeutet andersherum betrachtet, dass eben nicht die gesamten Ferienzeiten auch Urlaubszeiten sind.

    Korrekt. In meinen ersten sechs Monaten meiner Abordnung war ich auch an beiden Dienststellen und musste in den Ferien wahlweise in der Behörde Dienst tun oder aber Urlaub beantragen. Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Solange man immer noch an der Schule tätig ist - ganz gleich in welchem Umfang, ergibt sich zwangsläufig, dass man seinen Urlaub nur in den Ferien nehmen kann. Ausnahmen wären natürlich die Tage, an denen man nicht in der Schule ist und auch dort nicht gebraucht wird.

  • Im Endeffekt hängt es aber auch stark von der Stelle ab: eine Behördenstelle mit "Büroarbeit" ist durchaus eine andere Sache als eine Qualistelle an der Uni (da solltest du nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen ;) ), da ist ja deine Arbeitszeit im Semester gebundener als in den Semesterferien, wo du in der Regel freier bist, deinen Aufgaben nachzugehen.

    Wobei es in Deutschland immer noch das Anrecht auf mindestens einen Urlaub im Jahr von mindestens zwei ununterbrochen Wochen pro Jahr gibt. Wenn jetzt also die Semesterferien immer in die Zeit des Schuleinsatzes fallen und umgekehrt, so daß man nie wirklich zwei Wochen am Stück wirklich komplett frei hat, um in den Urlaub zu verreisen, wird sich auch die Uni etwas überlegen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, super konstruiertes Beispiel. Die Sommerbandbreite an der Uni hat bekanntlich keine Überschneidung mit den Schulferien, auch nicht die Weihnachtsferien.
    Und im Herbst und Ostern gibt es zumindest immer mal wieder eine Teilüberschneidung oder auch die Möglichkeit, einen Teil der Stunden später nachzuholen.

    Der Hinweis mit "da solltest nicht mal auf die Idee kommen, nach Urlaub zu fragen", mit Smilie dahinter, bezieht sich darauf, dass man beim Schreiben einer Diss oder Habil in der Regel keine Zeit hat für (richtigen) Urlaub. Und ich vermute, erst recht nicht, wenn es auf 50% ist (davon gibt es neuerdings viele Stellen auf Stella, lustigerweise)

  • Das ist interessant, wie andere BL das handhaben. Hier weiß ich von "Abgeordneten", bei denen mit einem Faktor die Lehrkräfte-Stunden auf Beamten-Stunden hochgerechnet wurden. Wer also bspw. 6-U-Stunden abgeordnet wurde, hatte dann im Mysterium/der Behörde/dem Institut/... entsprechend ca. 11 Stunden zu leisten und damit die Schulferien herausgearbeitet.


    Ich kenne aber den genauen Faktor nicht. Da gab es von manchen uninformierten KuK manchmal Aufschreie, bis ihnen klar gemacht wurde, dass sie ja auch die Vor-/Nachbereitungszeit/Korrekturen etc. und die Ferien über den Faktor abgegolten haben.


    PS: Die hessische Nachbarin (also das BL) macht das auch ähnlich.

  • Korrekt. In meinen ersten sechs Monaten meiner Abordnung war ich auch an beiden Dienststellen und musste in den Ferien wahlweise in der Behörde Dienst tun oder aber Urlaub beantragen. Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Solange man immer noch an der Schule tätig ist - ganz gleich in welchem Umfang, ergibt sich zwangsläufig, dass man seinen Urlaub nur in den Ferien nehmen kann. Ausnahmen wären natürlich die Tage, an denen man nicht in der Schule ist und auch dort nicht gebraucht wird.

    Wie hast du das dann eigentlich mit den Urlaubstagen gemacht? Denn eigentlich habe ich ja nur die halbe Zeit an Urlaub für die Behördenzeit, dort aber ja wiederum auch nur die halbe Arbeitszeit.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Urlaubstageanzahl richtet sich an deiner regelmäßigen Arbeitszeit. Du kannst also durchaus 30 Urlaubstage im Jahr bei einer 50% Stelle haben, wenn du jeden Tag 4 Stunden und 6 Minuten arbeitest. Wenn du feste Tage hast (Montag voll, Freitag voll, Mittwoch 4 Stunden 6 Min), dann brauchst du für deinen Urlaub einer Woche nur 3 Urlaubstage, hattest aber von Anfang nur 3/5 von 30 Tagen, also 18 Tage, die du platzieren kannst.

  • Mit der vollständigen Abordnung konnte ich natürlich auch außerhalb der Ferien Urlaub nehmen. Mit einer Lehrerin als Ehefrau und drei schulpflichtigen Kindern hat sich das aber auf wenige, in der Regel einzelne Tage beschränkt.

    Ich sollte mich mal mit der vollständigen Abordnung auseinandersetzen, das klingt für mich traumhaft mal in den Genuss von 6 Wochen beliebig genommenem Urlaub zu kommen.

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