Das sehe ich nicht so. Eine der Aufgaben von Schulleitungen ist auch die Beurteilung des Unterrichts von Referendaren und eben genau von Kolleginnen und Kollegen bei Beförderungen.
Deshalb gehört zur A15-Revision des stellvertretenden Schulleiters in NRW auch die Unterrichtsnachbesprechung als Teilaspekt.
Wie gesagt : unser Stellv. hat die Beratung / Besprechung in den Sand gesetzt, ist es aber trotzdem geworden. Ich sehe das aber Kritisch. Auf der anderen seite, ist das im Verfahren auch sehr gekünstelt. Keiner weiß genau was eine gute Unterrichtsbesprechung ist. Soll man auf den Entwurf eingehen? Ihn kritisieren? Soll man sich auf die Stunden fokussieren? Soll man selbst einen Beratungsschwerpunkt festlegen oder mit der Lehrkraft zusammen? Das ist alles offen und alles mögliche kann dann im Verfahren kritisiert werden