Beförderung vs Versetzungsantrag - NRW?

  • Kann ich mich eigentlich bei laufendem Versetzungsantrag auf Beförderungsstellen bewerben an meinem Gymnasium?

    Und schlägt die erfolgreiche Bewerbung dann den Versetzungswunsch bzw. Wird der Antrag nichtig, sobald ich die Beförderung annehme?

    Was ist dann mit diesem „nach 5 Jahren muss die Freigabe nicht mehr erfolgen im Versetzungsverfahren“? Beginnt die 5-Jahres-Laufzeit nach der Beförderung dann wieder von 0, wenn man nach der Beförderung wieder einen Antrag stellt, falls man immer noch weg möchte? Oder laufen die Jahre im Hintergrund weiter?

  • Dr. Caligiari

    Hat den Titel des Themas von „Beförderung nach Versetzungsantrag?“ zu „Beförderung vs Versetzungsantrag - NRW?“ geändert.
  • ich habe keine Antwort, aber: du würdest eine Beförderungsstelle an deine jetzige Stelle annehmen wollen?
    Du weißt, dass eine Versetzung mit Beförderungsstelle inne schon schwieriger ist als ohne?

    Ich überlege. Geht da mit A14 gar nix mehr? Ich will nicht unbedingt jetzt weg, aber in 3-4 Jahren könnte das Thema sein, daher dachte ich, es könnte klug sein, jetzt schon mal einen Antrag zu stellen, damit ich dann ggf. Die Freigabe auch erhalte. Nun ist aber gerade eine Stelle ausgeschrieben, die mich interessiert.

  • Ja da magst du recht haben. Da werde ich wohl nochmal in mich gehen, bevor ich mich bewerbe. Die Gelegenheit für die Beförderung scheint mir günstig und ich hätte wohl sehr gute Karten. Doch wenn ich mir damit die Möglichkeit verbaue, in 3-4 Jahren die Schule zu wechseln, bin ich vorsichtig. Mal schauen.

    • Offizieller Beitrag

    ja, aber "wenn" und "wenn"...Warum gehst du denn davon aus, dass du in ein paar Jahren von der Schule wegmöchtest? Gibt es einen Grund oder ist es nur vorsorglich? (also nicht, dass du das hier und jetzt beantworten musst, aber überleg es für dich. Denn: die Chance auf eine Stelle, die dir jetzt gefällt und zu dir passt, verstreichen lassen, weil du vielleicht womöglich weg möchtest, ist etwas Anderes, als wenn du ganz konkrete Pläne hast (und gerade ein Haus 100km weit weg baust).

  • 100 km nicht, aber der Plan ist tatsächlich eine Immobilie, die in Familienbesitz ist und bald von meiner Familie übernommen werden kann. Es sind dann 34 km und 45 min Fahrt. Vllt steht dann nochmal ein zweites Kind an in ein paar Jahren ( Das erste kommt in einem Monat).

    Ja die Stelle ist akut, meine Schulleiterin „sieht“ mich auf dieser Stelle. Vllt eine Gelegenheit, die so schnell nicht wieder kommt. Ein paar Jahre wäre das Fahren sicher ok, ich fahre gern Auto. Aber irgendwann wäre dann ein Wechsel vermutlich sinnvoll.

  • Unter Umständen ist auch eine spätere Versetzung unter freiwilliger Rückstufung möglich, wenn es dann partout an der Nichtverfügbarkeit von A14-Stellen scheitern sollte. Zumindest in NDS habe ich eine solche Versetzung bereits gesehen.

    • Offizieller Beitrag

    wobei die aktuellen 34 km wären selbst in NRW selbst unter den bisherigen Bedingungen nicht unbedingt ein Grund für eine Freigabe selbst nach einer genommenen Elternzeit (weil es nach deinen Schilderungen der Tipp gewesen wäre: Wenn du Elternzeit von mindestens 8 Monaten nimmst, kannst du dich wohnortsnah versetzen lassen.

    Ganz ehrlich: in vielleicht mehreren Jahren und bei einer so "kleinen" Distanz: da ist es egal, ob du A13 oder A14 bist. "Nimm" die Stelle an, wenn sie für dich gedacht ist. Kann sein, dass die SL (die ja von deinen Versetzungsanträgen weiß) damit versucht, dich zu behalten (durch Überzeugung und leicht erhöhte Schwierigkeit der Versetzung), aber ernsthaft: deine Karten sind eh nicht hoch. Also kannst du zumindest JETZT das machen, was dir Spass machen würde. Vielleicht ergibt sich dann ein Profil für eine Versetzung (an die Türen klopfen..) oder ein Sprungbrett für A15.

    • Offizieller Beitrag

    Die Beförderung dürfte sich nicht auf den Versetzungsantrag auswirken, gleichwohl kommst Du natürlich gegenüber Deiner SL in Erklärungsnot, wenn Du "rein prophylaktisch" einen Versetzungsantrag stellst, nur weil Du das ggf. in drei oder vier Jahren brauchen könntest. Warum sollte sie Dir dann die Chance auf eine Beförderung geben, wenn Du ggf. weg möchtest?


    Die Versetzung in Dein Wunschgebiet oder gar Deine Wunschschule ist auch nicht per se "gesetzt", selbst wenn eine Freigabe vorliegt. Die Freigabe ist lediglich die Voraussetzung für eine Versetzung vor der Fünfjahresfrist. Und selbst dann erfolgt sie nicht automatisch in Deinem Sinne.

    Diffusen Überlegungen wie "es könnte ja sein, dass..." führen ggf. zu ebenso diffusen Entscheidungen. Viel wichtiger ist es doch, dass man weiß, was man will - schulisch wie räumlich - und dann unter Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten und Konsequenzen klare Entscheidungen trifft. Man kann in diesem Fall meines Erachtens nur schwierig alle Eisen im Feuer behalten.

  • Kann sein, dass die SL (die ja von deinen Versetzungsanträgen weiß) damit versucht, dich zu behalten (durch Überzeugung und leicht erhöhte Schwierigkeit der Versetzung),

    Ja ist korrekt, die SL ist in meine Überlegung einbezogen und kennt natürlich den Antrag.

    Die Beförderung dürfte sich nicht auf den Versetzungsantrag auswirken,

    Danke dir für die Auskunft!

    gleichwohl kommst Du natürlich gegenüber Deiner SL in Erklärungsnot, wenn Du "rein prophylaktisch" einen Versetzungsantrag stellst, nur weil Du das ggf. in drei oder vier Jahren brauchen könntest.

    Die SL weiß von meinem Antrag, ermutigt mich aber zur Bewerbung, auch um mich zu halten.

    Diffusen Überlegungen wie "es könnte ja sein, dass..." führen ggf. zu ebenso diffusen Entscheidungen. Viel wichtiger ist es doch, dass man weiß, was man will - schulisch wie räumlich - und dann unter Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten und Konsequenzen klare Entscheidungen trifft. Man kann in diesem Fall meines Erachtens nur schwierig alle Eisen im Feuer behalten.

    Da die Versetzung nicht sicher in meinem Sinne möglich ist, die Beförderungsstelle aber JETZT ansteht, werde ich mich bewerben. Sollte ich dann in ein paar Jahren merken, dass die Distanz einfach zu nervig ist, kann ich ja dann einen Antrag stellen oder überlegen, ob eine Bewerbung auf A15 (oder andere A14-Stellen??) sinnvoll ist, falls es dann wohnortnah etwas geben sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Da die Versetzung nicht sicher in meinem Sinne möglich ist, die Beförderungsstelle aber JETZT ansteht, werde ich mich bewerben. Sollte ich dann in ein paar Jahren merken, dass die Distanz einfach zu nervig ist, kann ich ja dann einen Antrag stellen oder überlegen, ob eine Bewerbung auf A15 (oder andere A14-Stellen??) sinnvoll ist, falls es dann wohnortnah etwas geben sollte.

    A15 ja - mit der Einschränkung, dass Du ggf. hausinterne KandidatInnen schlagen musst und dann ggf. einen schweren Stand zu Beginn haben könntest.
    A14 nein, wenn Du bis dahin bereits befördert bist. Als A14er kannst Du Dich nicht statusgleich auf andere Beförderungsstellen bewerben, um Dich versetzen zu lassen. Das geht dann nur über den regulären Versetzungsantrag.

  • A15 ja - mit der Einschränkung, dass Du ggf. hausinterne KandidatInnen schlagen musst und dann ggf. einen schweren Stand zu Beginn haben könntest.

    Ja, aber da eine Versetzung nicht so leicht/ sicher ist, habe ich mich nun auf die A14 beworben, auf der meine Schulleiterin mich gern sehen würde, hausinterne Konkurrenten gibt es nicht, die Tätigkeit wird von mir bereits länger ausgeführt. Alternative wäre eine Bewerbung auf externe A14 an wohnortnäheren Schulen gewesen, aber da hat man meiner Erfahrung nach immer interne Platzhirsche. Bolzbold Bei A15 scheint mir die Besetzung von extern etwas häufiger und daher akzeptierter zu sein oder täusche ich mich da? Zumindest wurde bei uns vor kurzem eine solche Stelle von extern besetzt, bei A14 war das bei uns noch nicht der Fall.

    Ich würde dann in ein paar Jahren entweder die Versetzung mit A14 versuchen oder mir A15-Stellen ansehen. Den A14-Status schonmal sicher verbucht zu wissen, scheint mir jedenfalls sinnvoll, daher habe ich mich nun so entschieden.

  • Die Möglichkeit der externen Besetzung ist Teil des Spiels. Wenn alle BewerberInnen diese kennen und professionell bleiben, gibt es keine Probleme.

    Da hast du recht. Bei A14 erfolgt die Besetzung aber durch die SL. Wenn man dann von extern kommt, hat man manchmal die Pläne des zukünftigen Chefs durchkreuzt. Bei den A15ern wird dies ja von höherer Stelle entschieden und entzieht sich etwas mehr der Kontrolle durch die Schule. Zudem sind das manchmal Jobs, die man einfach nicht so gut schon unbezahlt im Vorfeld ausüben kann, wie Koordinator Mittelstufe/Erprobungsstufe/Oberstufe oder gar stellv SL.

    In meinem Fall zB wurde die A14 quasi für meine lang ausgeübte Tätigkeit geschaffen.

  • Da hast du recht. Bei A14 erfolgt die Besetzung aber durch die SL. [...]

    In meinem Fall zB wurde die A14 quasi für meine lang ausgeübte Tätigkeit geschaffen.

    Falsch! Die SL schreibt bei einer A14 Bewerbung die (alleinige) Beurteilung. Die SL hat also einen gewissen Einfluss auf die Chancen, dass die Bewerberin/ der Bewerber die ausgeschreibene A14 Stelle bekommt. Die Besetzung erfolgt aber durch die Bezirksregierung nach bestimmten Kriterien.

    (1) Beste Beurteilung (ggf. wird dann geschaut, wer in welchen Unterpunkten die beste Beurteilung hat)

    (2) Bei 2 exakt gleichen Beurteilungen kommt dann z.B. das Dienstalter dazu.

    Selbst wenn eine Bewerberin / ein Bewerber (die/ der Haustinterene) die Bestbeurteilung hat und überall die volle Punktzahl und die entsprechende Tätigkeit mehrere Jahre ausgeübt hat, kann eine externe Berwerberin/ ein externer Berwerber mit der gleichen Beurteilung, einen höheren Dienstalter zum Zuge kommen, der jedoch diese Tätigkeit noch nie ausgeübt hat.


    Bei eine A15 Bewerbung kommen Beurteilende der BezReg (u.a.) und schreiben die endgültige Beurteilung, auf die der Schulleiter keinen finalen Einfluss mehr hat.


    Entscheiden tut in beiden Fällen aber jeweils die BezReg!

  • (2) Bei 2 exakt gleichen Beurteilungen kommt dann z.B. das Dienstalter dazu.

    "exakt gleich" bedeutet in diesem Fall aber einfach "gleiche Punktzahl". Die lesen das nicht wirklich... Als Entscheidungsträger würde ich die BezReg daher nicht sehen, eher als kakulierbarer Automat.

  • "exakt gleich" bedeutet in diesem Fall aber einfach "gleiche Punktzahl". Die lesen das nicht wirklich... Als Entscheidungsträger würde ich die BezReg daher nicht sehen, eher als kakulierbarer Automat.

    Dem kann ich (zumindest für NDS) offen gestanden nicht folgen, insbesondere da ich auch die Urteilsbegründung einer Konkurrentenklage von vor einigen Jahren mal interessehalber gelesen hatte. Die Beteiligten hatten sich damals sehr differenziert mit den Beschreibungen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber auseinandergesetzt (nicht erst vor Gericht) und dann eine Entscheidung getroffen. Die Bewerber hatten damals aus Sicht eines kalkulierbaren Automaten "gleiche Punktzahl" und es kam sehr wohl auf die genaue Ausschärfung des Profils mit Blick auf die zu besetzende Stelle an. Ich vermag mir kaum vorstellen, dass das in NRW so viel anders ablaufen sollte.

  • Ich vermag mir kaum vorstellen, dass das in NRW so viel anders ablaufen sollte.

    In NRW ist es ausdrücklich so, dass dein Profil dem der Stelle in keiner Weise entsprechen muss. Du kannst dich zuvor um Berufsberatung gekümmert haben und dich dann auf eine Stelle für Kultur bewerben. Dies darf keine Rolle spielen.

  • Das ist ein spannendes Thema.

    Ich würde gerne mehr zu dem Benotungsverfahren/ Beförderungsverfahren bei Abordnungen für drei Jahre an z.B. MSB oder BezReg (NRW) erfahren und finde leider nur wenige Informationen dazu. Könntet ihr mir diesbezüglich helfen? Habe auch in älteren Threads nachgesehen, aber kann keine Antwort finden.

    Kann ich als A13-Beamtin (Sek II) eine Beförderung durch meine Arbeit an MSB/ BezReg erhalten (wie funktioniert das? Durch eine angefragte Beurteilung, wie hier beschrieben?Und erfolgt diese automatisch?) oder steigere ich dadurch lediglich meine Chancen auf eine Beförderung bei der Rückkehr in den Schuldienst?

    Kann ich bei der Rückkehr an meine alte Schule zurück, oder kann ich ebenfalls eine andere Schule (wie bei einem Versetzungsverfahren) angeben?

    Ganz vielen Dank!

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