Höhergruppierung und Erfahrungsstufen

  • Vielleicht hat jemand Spaß an Zahlen in Tabellen und möchte einmal folgendes überprüfen:


    Es geht um eine Höhergruppierung von E10 nach E12. Ich bin in Erfahrungsstufe 4. Wenn ich die Erläuterungen auf dieser Seite richtig deute, bedeutet das für mich ein Zurück in Erfahrungsstufe 3. Es wäre ja eine „Höhergruppierung mit Überspringen“ und es ginge zuerst von E10/4 nach E11/4 und dann von E11/4 nach E12/3. Richtig?

  • Vielleicht hat jemand Spaß an Zahlen in Tabellen und möchte einmal folgendes überprüfen:


    Es geht um eine Höhergruppierung von E10 nach E12. Ich bin in Erfahrungsstufe 4. Wenn ich die Erläuterungen auf dieser Seite richtig deute, bedeutet das für mich ein Zurück in Erfahrungsstufe 3. Es wäre ja eine „Höhergruppierung mit Überspringen“ und es ginge zuerst von E10/4 nach E11/4 und dann von E11/4 nach E12/3. Richtig?

    Du fällst so weit zurück wie es geht ohne bis du gerade gleich oder ein wenig mehr bekommst. Also hast du mit deiner Annahme Recht.

  • Meine Frage ist ähnlich, ich bin jetzt E11 und in 2026 soll es doch E 13 werden.(angestellter Lehrer NRW) .jetzt gibt es ja Zulagen. Zählen die dann noch dazu zu dem Betrag, auf dem man bleibt, wenn man die Stufe runterrutscht.


    Die Höhergruppierung bringt einem dann ja erst nach einigen Jahren mehr Geld. Ist das so gedacht?

  • Es werden nur die Tabellenentgelte berücksichtigt. Die bisherigen Zulagen werden für den Vergleich nicht bemüht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es werden nur die Tabellenentgelte berücksichtigt. Die bisherigen Zulagen werden für den Vergleich nicht bemüht.


    Ist das 100% sicher? Das LBV wusste nämlich nicht, ob die neue Zulage für E11 berücksichtigt wird oder nicht und bat um Klärung.


  • Zum Thema "Höhergruppierung durch überspringen"

    Hier gibt es eine Protokollnotiz, die mittlerweile erweitert wurde, so dass die meisten Sprunggruppierungen im Lehrerbereich, also von Eg 11 nach 13, von 10 nach 12 u.a. als eine Höhergruppierung betrachtet werden!


    Was die Hinzurechnung der Zulagen anbelangt, so kommt es derzeit zu unterschiedlichen Lesarten. Das hängt auch mal wieder an der Formulierung der Protokollnotiz. Ich gebe das nochmal an die Kollegen vom Tarifausschuß.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zum Thema "Höhergruppierung durch überspringen"

    Hier gibt es eine Protokollnotiz, die mittlerweile erweitert wurde, so dass die meisten Sprunggruppierungen im Lehrerbereich, also von Eg 11 nach 13, von 10 nach 12 u.a. als eine Höhergruppierung betrachtet werden!

    Kannst du erläutern, was das bedeutet bzw. was das für die Praxis bedeutet? In meinem Fall ginge es ja laut https://oeffentlicher-dienst.i…lg/hoehergruppierung.html von 10/4 über 11/4 auf 12/3. Ist das laut dieser Protokollnotiz jetzt anders?

  • Auszug aus dem TV L:

    Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz:

    1Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung
    über mehr als eine Entgeltgruppe“:
    - Lehrkräfte nach Abschnitt 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
    - Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
    - Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,
    - Lehrkräfte nach Abschnitt 5 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13.


    Für Dich bedeutet das, das von 10/4 direkt auf 12/3 geschaut wird, ob allerdings hierbei dem Bruttogehalt von 10/4 noch Deine Zulage hinzugefügt wird ist strittig. Falls die Zulage mitzählt würdest Du stufengleich von 10/4 nach 12/4 gehen, falls nicht von 10/4 nach 10/3.

    Allerdings: Falls Du in 12/3 weniger als 180 Euro mehr ehältst, wird der Differenzbetrag aufgestockt. Da 180 Euro der Garantiebetrag ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was die Hinzurechnung der Zulagen anbelangt, so kommt es derzeit zu unterschiedlichen Lesarten. Das hängt auch mal wieder an der Formulierung der Protokollnotiz. Ich gebe das nochmal an die Kollegen vom Tarifausschuss.

  • Was die Hinzurechnung der Zulagen anbelangt, so kommt es derzeit zu unterschiedlichen Lesarten. Das hängt auch mal wieder an der Formulierung der Protokollnotiz. Ich gebe das nochmal an die Kollegen vom Tarifausschuß.

    Das wäre super!!!

    Denn auf diese Frage warte ich seit Monaten auf eine Antwort.


    Ich wäre aber auch schon froh, wenn ich einen Ansprechpartner hierzu wüsste, abgesehen von LBV, Bezirksregierung Köln und Ministerium, denn diese drei Stellen schicken mich ständig hin- und her.

  • Und wie verhält sich das bei Beamten? Wird die Stufe beibehalten, aber nach der eingruppierung in A13 die Zeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe wieder bei null angesetzt? Ich meine, das mal irgendwie gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.

  • Und wie verhält sich das bei Beamten? Wird die Stufe beibehalten, aber nach der eingruppierung in A13 die Zeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe wieder bei null angesetzt? Ich meine, das mal irgendwie gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.

    Bei Beamten gibt es den stufengleichen Aufstieg.

  • Aktualisierung

    So , ich bin nochmal die bisherigen Erkenntnisse durchgegangen und habe folgendes entdecken können:


    "Das Thema „Stufenzuordnung bei A 13 für alle“ ist in der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 12.-14. Oktober besprochen worden. Die Mitgliederversammlung hat einstimmig ihre Rechtsauffassung bekräftigt, dass in Fällen, in denen unverändert auszuübende Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen sind (z. B. automatische Veränderung der Eingruppierung nach dem TV EntgO-L infolge der Hebung von Besoldungsämtern im Lehrkräftebereich), die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe nach geltendem Tarifrecht als Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L betragsmäßig erfolgt. Diese Rechtsauffassung wurde durch verschiedene Landesarbeitsgericht-Urteile bestätigt (z. B. Landesarbeitsgericht Sachsen vom 16.6.23 und Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 18.4.2023)."


    Hamburg ist also offensichtlich vorgeprescht und hat stufengleich höher gruppiert. Die TdL ist erbost und ich vermute daher mal, dass NRW sich auf die TdL Aussage stützen wird, die besagt, dass herabgestuft wird. Das ist dann eine erneute Klatsche gegenüber verbeamteten Kollegen. Wenn man sich dann noch die Familienzuschläge ansieht, dann habe ich absolutes Verständnis, wenn angestellte Kollegen im Lehrerzimmer sitzen und bei der Frage, wer welche Zusatzaufgabe übernimmt, sich erst einmal vornehm zurückhalten. Denn irgendwo muss zwischen Input und Output ja ein Gleichgewicht bestehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung