Transparenz bei Ermittlung der Entlastungsstunden

  • Vielen Dank für den Austausch zu den Entlastungsstunden!


    Es wurden hier mehrere Bereiche angesprochen, auf die ich gern kurz eingehen möchte:

    1. Warum bekommen Klassenleitungen überhaupt Entlastungen für Selbstverständliches?

    Weil es in unserem Einzugsgebiet wirklich viel mehr Arbeit macht, gerade in den unteren Klassen. Ein Schuljahr ohne Klassenleitung ist deutlich entspannter, weil man keine Weihnachtsveranstaltungen zu organisieren hat, weil es weniger Elterngespräche gibt, weil man nicht ständig Konflikte mit Schülern klären muss, etc. Und wenn die Klassenleitungen in der 5.&6. Klasse ihre Arbeit gut machen, profitieren alle in den höheren Klassen enorm davon. Deshalb gibt es bei uns Entlastungsstunden dafür.


    2. Wir haben längst nicht für jeden eine ganze Entlastungsstunde. So viel gibt uns das Land Niedersachsen nicht. Wir verteilen daher auch halbe Stunden. Das ist eigentlich für alle Aufgaben nur ein Tröpfchen auf dem heißen Stein.


    3. Warum die Gymnasien überhaupt Entlastungsstunden bekommen? Mit Verweis auf die Göttinger Arbeitszeitstudie: Auch an Gymnasien wird viel gearbeitet. Und korrigiert. Ein gewisses Geschmäckle hat die Frage allerdings, vor allem, wenn sie mehrfach gestellt wird: Wenn es mir schon schlecht geht, soll es den anderen noch schlechter gehen.", nicht? Mir wäre es doch viel lieber, wenn es mehr Entlastungsstunden (oder von vornherein ein geringeres Deputat) gäbe, von dem alle Schulformen ihren Aufgaben und Problembereichen entsprechend etwas hätten. Kategoriendenken à la "Basteltanten" vs. "Musterschullehrer" bringt nur "denen da oben" etwas.


    4. Das Punktesystem nutzen wir auch normalerweise, wenn noch etwas über feste Aufgaben zu verteilen ist. Das ist leider in letzter Zeit immer weniger der Fall, da zu wenige Stunden insgesamt. (Ich habe mal das Gerücht gehört, es habe vor langer Zeit in Niedersachsen für die Personalratsarbeit 12 Stunden für 5 Personen gegeben. Wenn ich die aktuellen 3-4 Stunden für 5 Personen jetzt sehe, weine ich.)


    À+

  • Grundsätzlich Zustimmung. Und/aber eine genauere Erläuterung:

    In den Bundesländern ist die Arbeitszeit der Lehrkräfte immer unterschiedlich definiert. In NDS angeblich besonders niedrig. Dafür gibt es aber auch so gut wie keine Entlastungsstunden. In anderen BLs ist die Arbeitszeit (auf dem Papier) deutlich höher. Und dann werden standardmäßig Entlastungen verteilt (für Klassenleitungen, Oberstufenkurse, Korrekturen, ...).

    Die Arbeitszeit liegt in Niedersachsen bei 40 Stunden, wie vermutlich im gesamten Bundesgebiet. Die Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien bei 23,5 Stunden. Meines Wissens gibt es dafür nur wenige fest vorgeschriebenen Entlastungsstunden, z.B. 5 Stunden für Koordinatoren, 3 für Beratungslehrkräfte (wurde vor einigen Jahren von 5 auf 3 gekürzt...), Stunden für den SPR, Ermäßigungen für Schwerbehinderung und in geringem Maße für Lehrkräfte ab 60 Jahren.


    Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?


    À

  • Das ist schlicht unzulässig. Ein Kollegium kann - Entlastungsstunden hin oder her - keine Deputatserhöhung beschließen. Damit hätte die Lehrerkonferenz ihre Entscheidungsbefugnisse gemäß §68 SchulG NRW erheblich überschritten. Das ist auch nicht mehr durch die mögliche Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle nach §93 Abs. 4 SchulG NRW gedeckt.

    Also das ist schon einmal interessant... Dieses System läuft bei uns (NRW) im Rahmen dieses Bandbreiten-Modells. Vielleicht erklärt das einiges.

    und (abgesehen davon, dass es so oder so nicht zulässig wäre) den kann jemand vorlegen? und der wurde mehrheitlich gefällt von Kolleg*innen, die dadurch jede Woche eine Stunde mehr arbeiten? (und noch da sind?)

    Ich habe das Protokoll nicht bei uns im Dateibereich gefunden (dort reichen die Protokolle nur bis 2020 zurück). Ich vermute, es gibt bei uns im LZ einen entsprechenden Ordner. Ich hatte mir vorgenommen, nach den Ferien dort einmal zu wühlen.

    • Offizieller Beitrag

    nein: NRW: 41 Stunden für Beamten im öffentlichen Dienst.
    25,5 Unterrichtsstunden am Gym (jaja, wir sind in NRW ziemlich gut. In der einen Zeitstunde schaffen wir 2 Unterrichtsstunden, plus die Klassenfahrten...).

    Ich weiß nicht, wer alles die Koordinator*innen in deinem Beitrag sind (A15?), aber es ist in NRW nicht so geregelt und definitiv nicht einheitlich. Eine*r unserer Koordinator*innen hat immer gesagt, keine Entlastungsstunden zu haben, in der Oberstufe ist es festgelegt und da kann man nicht ran (ich glaube aber nicht, dass es 5 sind. Ich weiß nicht mal, ob man für die Koordination ohne eigene Stufenleitung was bekommt (ja, könnte ich gerade nachsuchen, aber ich werde keine Koordinatorin und wollte nur sagen, dass es in NRW eben nicht diese festen Entlastungen für alle gibt).

  • Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

  • Ich weiß nicht, wer alles die Koordinator*innen in deinem Beitrag sind (A15?), aber es ist in NRW nicht so geregelt und definitiv nicht einheitlich. Eine*r unserer Koordinator*innen hat immer gesagt, keine Entlastungsstunden zu haben, in der Oberstufe ist es festgelegt und da kann man nicht ran (ich glaube aber nicht, dass es 5 sind. Ich weiß nicht mal, ob man für die Koordination ohne eigene Stufenleitung was bekommt (ja, könnte ich gerade nachsuchen, aber ich werde keine Koordinatorin und wollte nur sagen, dass es in NRW eben nicht diese festen Entlastungen für alle gibt).

    Mit Koordinatoren meine ich die A15er. Hier ist das aufgelistet: http://www.schure.de/20411/ndsarbzvo-schule.htm


    À+

  • Avantasia

    chilipaprika


    Nur damit ihr nicht aneinander vorbeiredet: Die angesprochenen Entlastungsstunden für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (stellv. SL, Koordinatoren, Jahrgangsleitungen usw.) kommen aus einem ganz anderen Topf als die Anrechnungen für besondere Belastungen, die frei verteilt werden können. Ohne das jetzt im Einzelnen nachgerechnet zu haben, vermute ich aber tatsächlich, dass diese in NDS eher niedriger ausfallen, da bereits das geringere Stundendeputat mehr Freiräume für außerunterrichtliche Aufgaben zulässt.

  • Ok, krass. Das ist dann wirklich erheblich anders bei euch in NRW. Bei der Menge an Aufgaben, die an einer Koordination hängen, ist das ohne entsprechende Stunden kaum denkbar. Aber vermutlich wird das bei euch einfach nur nicht aus einem separaten Topf zugewiesen, sondern wirklich gut in der Verteilung aller Stunden berücksichtigt.

  • Sorry, ich hatte überlesen, dass du ja bereits geschrieben hattest, dass es wohl wirklich Koordinatoren gibt, die keinerlei Entlastung erhalten. Das ist dann nicht nur krass, sondern tatsächlich unfassbar. Wie soll das ohne Arbeitszeitüberschreitung funktionieren? Oder sind das seltene Ausnahmefälle von Studiendirektoren, die keinerlei besondere Aufgaben haben?

  • Was für ein Bandbreitenmodell? Den Begriff kenne ich nur im Arbeitsrecht als individuelle Vereinbarung eines AN mit seinem AG durch Mehrarbeit in einer bestimmten Zeit bereits vorab definierte Kompensationstage zu erhalten. Eine Entsprechung hierfür wäre im Lehramt ein tatsächlicher Unterrichtseinsatz von einer halben oder ganzen Stunde oberhalb des festen Deputats für ein halbes oder ganzes Schuljahr und entsprechenden Einsatz unterhalb des festen Deputats im darauffolgenden Halb- oder Schuljahr als Ausgleich. Dabei wird aber jeweils die grundlegende Arbeitszeit - die bei Lehrkräften mit ganz klar definiertem Stundendeputat festgelegt ist - nicht verändert.

    Eine ausführliche Erklärung findet sich unter https://www.lehrerseite.com/bandbreite/.


    Dort wird unter anderem Folgendes zitiert:


    § 3 Pflichtstunden-Bandbreite

    (1) Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll in der Schule ausgeglichen werden. Soweit dies im Einzelnen erforderlich ist und die besonderen Belastungen sich nicht aus dem Inhalt des Amtes ergeben, können die in § 2 Abs. 1 genannten Werte unterschritten oder um bis zu drei Pflichtstunden überschritten werden. Die Abweichungen müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. Die Verteilung der Anrechnungsstunden nach § 2 Abs. 5 ist zu berücksichtigen.

    (2) Über Grundsätze für die Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Entscheidung im Einzelnen trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.“(VO zur Ausführung des § 93Abs.3 SchG v. 18.3. 2005) – BASS 11-11 Nr.1).

  • Interessant. Ich weiß allerdings nicht, ob mir das Hamburger Modell da nicht lieber wäre, wo die Deputate an Fächer und Schulformen angepasst sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Tragen alle Kolleg*innen denn das Bandbreitenmodell mit?

  • Interessant. Ich weiß allerdings nicht, ob mir das Hamburger Modell da nicht lieber wäre, wo die Deputate an Fächer und Schulformen angepasst sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Tragen alle Kolleg*innen denn das Bandbreitenmodell mit?

    Es müssen doch nicht alle Kollegen das Modell mittragen. Eine Mehrheit wäre schön, aber letztendlich sind lediglich die Grundsätze der Verteilung keine Entscheidung der Lehrerkonferenz, alles andere entscheidet die Schulleitung.

    Wobei man auf der oben verlinkten Seite auch ein interessantes Urteil findet, das gegen das Bandbreitenmodell spricht.

  • Das stimmt, aber ich mag mir die Stimmung im Kollegium nicht vorstellen, wenn viele nicht einverstanden sind. Entlassungsstunden sind ja oft ein sensibles Thema und ich kann mir die anhaltenden Reaktionen mancher, wenn sie dafür noch länger arbeiten müssten, lebhaft vorstellen.

  • Interessant. Ich weiß allerdings nicht, ob mir das Hamburger Modell da nicht lieber wäre, wo die Deputate an Fächer und Schulformen angepasst sind. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Tragen alle Kolleg*innen denn das Bandbreitenmodell mit?



    Es gibt eine Frechheit des Dienstherren, den schwarzen Peter den Kollegien zuzuschieben.


    Da sitzen dann Einfach- Kunstlehrer und sagen, dass sie ja kein Buch im Unterricht haben und genau so viel Arbeit wie ein D/ E Lehrer … besonders schön fand ich auch den Spruch: „Warum soll man denn für Klugheit bei der Fächerwahl bestraft werden?“


    Wenn die Argumentation aber anders herum läuft, dann hat jeder für die armen Kollegen Verständnis: der Sport/ Deutschlehrer, der ja ungerechterweise nur in Deutsch eingesetzt wird. Die Bio/ Kunst Kollegin, die sagt: entweder ich werde nur in Kunst eingesetzt, ist ich bleibe in Elternzeit…. Also immer so wie man es braucht.


    War man daraus lernt: jeder ist nur für sich selbst verantwortlich und wer nicht früh genug für sich selbst sorgt, der wird dafür bezahlen müssen. Von den Kollegen darf man da nichts erwarten, außer blöde Sprüche.

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