Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit - Steuer - Corona

  • Das aber hat Susannea ja bestritten, aber sei’s drum, jetzt mache ich für heute Schluss.

    Da sieht man das du nichts verstanden hast und nicht ich.

    Das habe ich nirgends bestritten und ist auch nicht der Fehler auf der GEW-Seite sondern genau das von dir genannte "sie setzen ihr Arbeitszimmer ab" steht auf der GEW-Seite (was du ja gerade endlich zugegeben hast, dass das falsch ist) und genau das bleibt falsch!

    Zusätzlich bleibt es natürlich bei der Absetzung der Entfernungspauschale und sämtlicher Arbeitsmittel und weiterer Werbungskosten.

    Das steht übrigens in dem GEW-Link noch mit fraglich drin, auch wenn das wohl in der Regel (nein, ich bin sicher unserem Finanzamt bleibt es erstmal unklar) klar sein sollte.

    Und wird wohl anerkannt werden, dass wir LuL auch am Wochenende und in den Ferien arbeiten?

    Die Arbeitstage sind auf 210 gedeckelt, aber ja genau das wird der Spaß werden, also nichts unbedingt einfacher.


    Angenommen ich hab 14 Stunden, geh ich dann einfach von ner halben Stelle aus, also 3 Tage die Woche und zwar für das Standardarbeitsjahr oder fängt fann wer an, meinen Stundenplan anzugucken und die Ferien abzuziehen?

    Also ich arbeite trotzdem meist 7 Tage die Woche zuhause und nur 3 in der Schule, aber ich kann trotzdem maximal die 210 Tage angeben und werde dies auch tun.

  • Susannea Erklär dann bitte mir Doofi noch einmal, was nun komplizierter wird.


    Ich jedenfalls werde demnächst einfach keine Kosten für mein Arbeitszimmer mehr einzeln angeben müssen, statt 1250 € nun 1260 € absetzen und der Rest - also z. B. Entfernungspauschale - bleibt wie gehabt.


    Die Tagespauschale ist nach oben gedeckelt, wie es das Arbeitszimmer für z. B. Lehrer:innen auch bisher war - sofern man auf 210 Arbeitstage kommt und das ist bei mir kein Problem (falls da bei Lehrkräften überhaupt ein Nachweis verlangt wird).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich jedenfalls werde demnächst einfach keine Kosten für mein Arbeitszimmer mehr einzeln angeben müssen, statt 1250 € nun 1260 € absetzen und der Rest - also z. B. Entfernungspauschale - bleibt wie gehabt.

    Genau das wird kompliziert, weil du das als Pauschale eben genau nicht darfst (aber ich vermute, dass hast du immer noch nicht verstanden), sondern nur für jeden Arbeitstag 6 Euro angeben darfst und bereits angekündigt wurde, dass die Finanzämter die Tage genau beziffert haben wollen und evtl. noch Nachweise dafür, weil es eben keine Pauschale für Lehrer für 1260 Euro gibt.

    Vorher musste ich keine Arbeitstage genau benennen, das muss ich nun, das ist also schon komplizierter und ich muss sie evtl. auch noch dem Finanzamt glaubhaft machen und dann vermutlich auch noch ihnen erklären, dass ich aber auch die Entfernungspauschale zusätzlich ansetzen darf, weil es wirklich keinen Arbeitsplatz in der Schule gibt.
    Wenn das bei dir alles so easy durchgeht (oder du davon ausgehst) schön, ich gehe davon aus, dass das mindestens 5, wenn nicht 10 Briefe kosten wird an das Finanzamt, an die Schulleitung usw.

  • Was soll denn heißen „Arbeitstage genau benennen“?

    Ich notiere in meiner Steuererklärung immer die Anzahl der Arbeitstage (Entfernungspauschale), das ist doch nicht kompliziert! Da muss man auch nix rechtfertigen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ach Gottchen, ich sitze in jeder Schulwoche an jedem Schultag da und arbeite Zuhause.

    --> 40SW x 5 Tage = 200 Tage

    --> an jedem WE in den Schulwochen arbeite ich mindestens an einem Tag, prüfe Mails, korrigiere, kommuniziere..

    --> 40SW x 1 WE-Tag = 40 Tage

    --> in jeden Ferien habe ich im Schnitt je 5 Arbeitstage

    --> 4 x 5 Tage = 20 Tage.


    In der Summe bekomme ich ganz schnell 260 HO-Arbeitstage begründet, die ich dann leider auf die 210 reduzieren muss ;)

    Haufe verweist ja darauf (da habe ich die Betrachtung der Mischarbeitstage oben verlinkt), dass das zeitliche Moment, also der zeitliche Umfang der täglichen Tätigkeit im HO nicht zur Ablehnung der HO-Tage führen soll(te)/darf.


    Ich fürchte/erwarte aber, dass das einige Jahre lang viel Ärger mit dem FA gibt, bis es dann zu einer sauberen richterlichen Klärung kommt. Die Mischarbeitstage, die für uns ja zutreffen und an denen wir Entfernungspauschale und HO ansetzen, werden Ärger geben entweder aus Nichtwissen bei den FA-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern heraus oder aus Böswilligkeit der Leitung: "Streicht den Lehrern das HO mal zusammen. Die Hälfte wird's akzeptieren und mit den anderen ärgern wir uns dann solange rum, bis wir dann doch was akzeptieren müssen!"

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Was soll denn heißen „Arbeitstage genau benennen“?

    Ich notiere in meiner Steuererklärung immer die Anzahl der Arbeitstage (Entfernungspauschale), das ist doch nicht kompliziert! Da muss man auch nix rechtfertigen.

    Arbeitstage genau benennen heißt eben das du genau sagen musst, wann du gearbeitet hast, es wird damit vermutlich (so steht es jedenfalls drin) nicht mehr reichen einfach zu sagen 210 Tage irgendwann im Jahr.

    Ich fürchte/erwarte aber, dass das einige Jahre lang viel Ärger mit dem FA gibt, bis es dann zu einer sauberen richterlichen Klärung kommt.

    Genau das sage ich ja und damit ist es eben erstmal keinesfalls einfacher für uns.

  • Arbeitstage genau benennen heißt eben das du genau sagen musst, wann du gearbeitet hast, es wird damit vermutlich (so steht es jedenfalls drin) nicht mehr reichen einfach zu sagen 210 Tage irgendwann im Jahr.

    Ich verstehe das Problem nicht. Ich erfasse meine Arbeitszeit mit groben Tätigkeitskategorien so oder so. Das ist zur eigenen Arbeitszeitregulierung für jeden empfehlenswert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte/erwarte aber, dass das einige Jahre lang viel Ärger mit dem FA gibt, bis es dann zu einer sauberen richterlichen Klärung kommt. Die Mischarbeitstage, die für uns ja zutreffen und an denen wir Entfernungspauschale und HO ansetzen, werden Ärger geben entweder aus Nichtwissen bei den FA-Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern heraus oder aus Böswilligkeit der Leitung: "Streicht den Lehrern das HO mal zusammen. Die Hälfte wird's akzeptieren und mit den anderen ärgern wir uns dann solange rum, bis wir dann doch was akzeptieren müssen!"

    Das glaube ich auch. Nichtwissen und latente ‚Böswilligkeit‘ miteinander vermischt.

    Eine aktuelle Kollegin von mir erzählte mir, dass ihr immer viel gekürzt wird (trotz Elster/Wiso), sie aber nie Widerspruch eingelegt hat, sie werden es wohl ja wissen. (Doppeltes Nichtwissen). Sie war beeindruckt, dass unsere Widersprüche fast immer durchgehen.

    Einziges Mal, wo es nicht ging, war, dass das FA darauf bestanden hat, dass mein AZ nur zu 50% zählt, weil meinem Mann und mir das Haus gemeinsam gehört. (Ich hatte auch hier rumgefragt und erfahren, dass es theoretisch richtig sei. Also wirklich Pingeligkeit des FA gegen lehrkräfte. Im Folgejahr haben wir es wieder zu 100% eingetragen und es ging natürlich wieder durch). Aber dass die Regale jeweils zur Hälfte meinem Mann gehören, das hat der Bereichsleiter kassiert 🤣


    Ehrlich gesagt ist es mir auch manchmal peinlich, weil ich mir denke, mein Gott, die Zeitung habe ich auch privat gerne gelesen, auch wenn ich sie für den Politikunterricht verwerte, aber: auch Finanzbeamte müssen lernen, dass Lehrkräfte zum Teil andere Bedingungen haben. In meiner virtuellen Akte beim FA steht vermutlich ein Vermerk à la ‚Verrückte, die 1000 Weiterbildungen macht, es ist aber wahr, sie kann alles belegen‘, denn dieses Jahr haben sie NICHTS stichpunktartig eingefordert (da bin ich noch baff.. sonst wurde immer sowas gefragt, ich hab alles geschickt, sie haben die z.T. hunderte Belege geprüft und gut)

  • Genau das sage ich ja und damit ist es eben erstmal keinesfalls einfacher für uns.

    Das ist die Crux. Jede(r) in der Politik weiß, dass das Ansetzen des Arbeitszimmers/Homeoffice bei Lehrkräften berechtigt ist und trotzdem lässt man dann hier wahrscheinlich die Lehrkräfte in ein mehrjähriges Theater hineinlaufen, weil man damit auf ein paar Jahre als Staat ein bisschen Geld bei der Steuer sparen/mehr einnehmen kann. Dafür haben ca. eine Million Lehrkräfte Stress, mehr Arbeit und nen ganz dicken Hals als Folge. Und unnötigen Frust gibt's. Vielleicht lutsche ich an einer Erdbeere und werde dann achtsam aufs FA schimpfen. Leider erwartbar.

    (Eigentlich bin ich ein optimistischer Mensch, aber hier spielen die Erfahrungen von mehr als zwei Jahrzehnten Theater mit dem FA hinein.)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • sonst wurde immer sowas gefragt, ich hab alles geschickt, sie haben die z.T. hunderte Belege geprüft und gut)

    Die Krönung war bei uns, dass sie sich dann darüber beschwert haben, dass ich ihnen die nicht vorsortiert habe bzw. sie die Sortierung anders haben wollten.

    Pech, ist bin nur verpflichtet vorzulegen, das geht auch im Schuhkarton (was es nicht mal war, sondern alle fein säuberlich aufgeklebt und nummeriert, aber eben nicht so, wie sie das erwartet haben, sondern so, wie ich es bei WISO eingegeben habe).

  • Bei mir werden nun schon mehrere Jahre gar keine Belege mehr verlangt, ich muss sie halt für Nachfragen vorhalten. Ich dachte das sei bundesweit so, wenn man die Steuererklärung elektronisch macht.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Bei mir werden nun schon mehrere Jahre gar keine Belege mehr verlangt, ich muss sie halt für Nachfragen vorhalten. Ich dachte das sei bundesweit so, wenn man die Steuererklärung elektronisch macht.

    Bundesweit ist, dass du sie nicht gleich mit einreichen sollst/musst, aber trotzdem darf das Finanzamt ohne auch nur irgendwas weiter zu machen, sagen, sie möchten sie alle, in Teilen oder wie auch immer haben bevor sie einen Bescheid erstellen.

  • Bei mir werden nun schon mehrere Jahre gar keine Belege mehr verlangt, ich muss sie halt für Nachfragen vorhalten. Ich dachte das sei bundesweit so, wenn man die Steuererklärung elektronisch macht.

    Ich reiche sie auch nur dann ein, wenn es angefordert wird. Das war bei mir einmal so als ich höhere Ausgaben hatte.


    Ansonsten stimme ich dir bei deinem Beitrag 104 zu. Ich schreibe mir ohnehin auf, wann ich am Schreibtisch bei mir zu Hause sitze. Ich schreib mir ja auch auf, wann ich zur Schule gefahren bin wegen der Entfernungpauschale und rechne dann eben Tage in den Ferien, wo ich hin fahre mit ein.

    ich gebe erst mal die 210 Arbeitstage an (soweit es passt), bei Bedarf reiche ich die genaue Dokumentation eben nach.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir werden nun schon mehrere Jahre gar keine Belege mehr verlangt, ich muss sie halt für Nachfragen vorhalten. Ich dachte das sei bundesweit so, wenn man die Steuererklärung elektronisch macht.

    Falls es sich auf meinen Beitrag bezieht: Ich auch. Aber der Mitarbeiter hat immer was nachgefragt: mal alle Werbungskosten (mit Bezug auf deren Nutzung, aber es steht bei mir auf JEDEM Kassenzettel die jeweilige Unterrichtsreihe und Fach, und alle Kassenzettel sind nummeriert und in der richtigen Reihenfolge geklebt...), mal den Nachweis, dass ich wirklich einen Hund habe und vom besuchten Seminar (ich habe sogar Fotos geschickt :D ) (und dabei setzte ich nur das (Ausbildungs)Seminar ab und nicht das Essen und Krankenversichungskosten), mal wieder einen Grundriss des Hauses (falls ich doch ein neues Haus am selben Platz gebaut hätte?)...

  • Ich scheine so vertrauenswürdig zu sein, dass die noch nie was von mir wollten und früher alles mit den direkt eingereichten Belegen akzeptiert haben😉

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    das stimmt. Sehe ich auch so. Ich fand es am besten, als man von Anfang an alles einreichen musste.

    Ich muss zugeben, dass ich mir (kognitiv) bei solchen Fällen immer schwer tue, weil ich mir einfach nicht vorstellen kann (ich weiß, ich bin doof), dass es Leute gibt, die sowas absetzen wie "Hundeseminar" und keinen Hund haben oder Fortbildungen absetzen, die sie nicht besucht haben. (Ich weiß, ich bin wirklich doof und naiv.)

  • Ist doch auch ok. Steuer ist schließlich unser aller Geld.

    Mag sein. Dass Steuerbetrug verhindert werden soll, ist ja logisch. Dass aber bei eindeutigen Dingen regelmäßig schikanös gearbeitet und gestrichen wird ist genau das: Schikane.


    Ein Beispiel von vielen: Über Jahre gab es nach einer anfänglichen Klärung (zu meinen Gunsten) keine Diskussionen zur Fahrtstrecke mehr. Strecke war nachgewiesen und akzeptiert. Plötzlich hat man dann über Jahre jedes Mal ein paar Kilometer der täglichen Fahrtstrecke händisch reduziert, um sie dann nach Einspruch jeweils ohne Diskussion zurückzunehmen. Und das ist nur ein Beispiel.

    Oder beim Kauf von Schulbüchern damals in der kinderlosen Zeit: Abgelehnt. Das ist für Ihre Kinder. OK, ich habe keine. Also was zur Hölle erlaubt ihr euch???

    Oder: Tonerkartuschen komplett gestrichen. Begründung: So viel wird man ja für den Lehrer-Job niemals zuhause drucken. Leute, aber privat 1000e Ausdrucke im Jahr? Also nee.

    Oder die regelmäßige Wedervorlage (also jährlich erfolgende Ablehnung gewisser Arbeitsmittel), obwohl jedes Jahr der wortgleiche Einspruch dann immer akzeptiert wurde. Und dann im Folgejahr dieser Wortlaut mit entsprechenden Paragraphen mitgeliefert wurde und dann vom FA trotzdem gestrichen wurde. Und dann wieder wortgleich der Einspruch und das Streichen zurückgenommen.


    Und ich könnte jetzt noch 20 andere absolut haarsträubende und absurde Geschichten erzählen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Unabhängig davon frage ich mich, was denn genau als Arbeitstag zählt. Als TZ-Kraft kostet mich mein Arbeitszimmer ja 7 Tage die Woche und nicht nur an den Tagen, an denen ich unterrichte. Und wird wohl anerkannt werden, dass wir LuL auch am Wochenende und in den Ferien arbeiten? Angenommen ich hab 14 Stunden, geh ich dann einfach von ner halben Stelle aus, also 3 Tage die Woche und zwar für das Standardarbeitsjahr oder fängt fann wer an, meinen Stundenplan anzugucken und die Ferien abzuziehen?

    Das hängt doch schlicht und ergreifend davon ab, wie du arbeitest, wenn du immer drei von fünf Tagen arbeitest, dann kannst du auch nur an drei von fünf Tagen die Homeofficepauschalte nutzen. Wenn du fünf halbe Tage arbeitest, dann an fünf Tagen. Die meisten Steuerprogramme wie Wiso rechnen dir dann bei der Entfernungs- und Homeofficepauschale aus, wie viele Arbeitstage du dann bei 3 von 5 oder 4 von 5 oder 5 von 5 in dem Jahr hattest.

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