Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit - Steuer - Corona

  • Hallo liebe Leute,


    habe meine Steuererklärung für das 1. Coronajahr (2020) zurückbekommen, war mein allererstes Schuljahr und entsprechend erste Steuererklärung. Mir ist bewusst, dass LuL generell die Kosten für ein Arbeitszimmer nur bis 1250€ geltend machen können, sofern ein Arbeitszimmer vorhanden ist. Allerdings waren besonders im Jahr 2020 viele Schulen (meine miteingeschlossen) für mehrere Monate geschlossen. Diese Monate hatte ich angegeben als Mittelpunkt meiner Tätigkeit, um die Kosten unbegrenzt abzuziehen.


    Hab beim FA angerufen, die meinten, dass ich zwar Einspruch einlegen kann, allerdings gelte der unbegrenzte Abzug nur, wenn ich das ganze Jahr Zuhause geblieben wäre und von dort aus gearbeitet hätte.

    Daher wollte ich mal Fragen, welche Erfahrungen ihr so gemacht habt?

    Vielen Dank :)

  • Also ja ich möchte mehr als die 1250€ absetzen, da ich ein getrenntes Arbeitszimmer habe und auch die Kosten die 1250€ übersteigen. Die 5€ Pauschale würde bei mir keinen Sinn machen, da auf 600€ begrenzt, deshalb wurde diese nicht angewandt.

    Meine Schule war ca. 4 Monate komplett geschlossen.

  • Meine Schule war ca. 4 Monate komplett geschlossen.

    Allerdings nicht im Sinne eines Betretungsverbots. Dir stand also dein regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung. So würde ich als Finanzbeamter argumentieren....

    Versuch es mit dem Widerspruch, kannst ja nur gewinnen. Im schlechtesten Fall lehnen sie es ab.

  • Hast du es denn anders eingegeben und es ist abgelehnt worden? Sonst gib es einfach anders ein, das war bisher nie ein Problem, denn wir haben keinen anderen Arbeitsplatz und somit ist es unbegrenzt absetzbar. Ich meine mich zu erinnern, dass es noch nicht mal eine Bescheinigung der Schule bedurfte, damit es das Finanzamt auch so sah.

  • Allerdings nicht im Sinne eines Betretungsverbots. Dir stand also dein regulärer Arbeitsplatz zur Verfügung. So würde ich als Finanzbeamter argumentieren....

    Versuch es mit dem Widerspruch, kannst ja nur gewinnen. Im schlechtesten Fall lehnen sie es ab.

    Das ist wohl war...aber wie sollte ich online Unterricht geben ohne Cam, Headset etc? Naja da kann man wohl ewig disktutieren. Werde es auf jeden Fall versuchen.




    Hast du es denn anders eingegeben und es ist abgelehnt worden? Sonst gib es einfach anders ein, das war bisher nie ein Problem, denn wir haben keinen anderen Arbeitsplatz und somit ist es unbegrenzt absetzbar. Ich meine mich zu erinnern, dass es noch nicht mal eine Bescheinigung der Schule bedurfte, damit es das Finanzamt auch so sah.



    Habe eingegeben, dass in manchen Monaten mein Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit war und an anderen Monaten nicht. Im Steuerbescheid wurde festgesetzt, dass quasi mein Arbeitszimmer nie als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit galt und daher 1250€ maximal berücksichtigt werden.


    Bist du sicher, dass man seinen Arbeitszimmer immer einfach unbegrenzt absetzen kann? Glaube mal gelesen zu haben, dass für LuL der Mittelpunkt der Arbeit immernoch in der Schule ist, sprich im Klassenzimmer. Dies ist natürlich nur die Auffasung der FA´s...wie die Realität ist, ist ganz individuell.

  • Nein, wie du sagst, das kommt ganz aufs Finanzamt an.

    Es gab ja in einigen Länder und Landkreisen während Corona sogar ein Betretungsverbot der Schulen, also evtl. kannst du damit argumentieren für die Monate. Wobei Arbeitsmittel eigentlich eh unbegrenzt absetzbar sein sollten, nicht nur beim Arbeitszimmer. Und das sind ja Camera und Headset usw.

  • Ich habe genau so argumentiert, zwar für 2021, aber egal. Erst wurden nur 1250€ anerkannt, dann verwiesen auf Schulschließungen, damit wurde für diese Monate unbegrenzt anerkannt. Sah dann so aus:


    "Sehr geehrter Herr XYZ,


    gegen den Festsetzungsbescheid vom DATUM lege ich hiermit Einspruch ein. Zur Begründnung:


    Arbeitszimmer:

    Entgegen der Aussage im Festsetzungsbescheid stellte das heimische Arbeitszimmer in den Monaten Januar und Februar des Jahres 2021 den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar. In dieser Zeit waren die Schulen in Thüringen pandemiebedingt geschlossen. Ich habe meine Klassen in dieser Zeit von zuhause über das Internet unterrichtet.

    Als Beleg für die Schulschließungen hier zwei Pressemitteilungen des Ministeriums:


    https://bildung.thueringen.de/…rferien-werden-verschoben


    https://bildung.thueringen.de/…nschliessungen-im-februar


    Dass mir in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat mein Schulleiter bereits im Jahr 2020 bestätigt, die Situation ist unverändert. Außerdem gibt es in der Schule keine hinreichende Internetverbindung.

    Daher sind die Kosten für das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit für 2 von 12 Monaten unbegrenzt absetzbar, ich errechne: 2/12*GESAMTKOSTEN = X Euro


    Demzufolge X€ für die Monate Januar und Februar, und insgesamt 1250€ für die Monate März bis Dezember, in denen meine Haupttätigtkeit, das Unterrichten junger Menschen, wieder aus der Schule heraus erfolgen konnte. Macht in Summe 1250+X € für das häusliche Arbeitszimmer."



    • Offizieller Beitrag

    Weil die 1250 € ja eine Pauschale für das Arbeitszimmer pro Jahr sind.


    Wen jetzt für 2 Monate schon der echte Betrag angerechnet wird, dürfte es für die beiden Monate den Pauschal-Betrag ja nicht mehr geben.


    Ist okay, wenn dem nicht so ist. Es wundert mich nur.

  • *nachdenk* müsste dann die Pauschale nicht um 2/12 gekürzt werden?

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit = unbegrenzt absetzbar

    Arbeitszimmer ohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: gedeckelt auf 1250€.


    Das ganze schließt sich nicht gegensätzlich aus. Aber du hast insofern recht, als dass für das Erreichen der 1250€ dann nur noch 10/12 der angefallenden Kosten zur Verfügung sind. Reicht bei den Mieten in meiner Stadt aber locker aus.


    Das Arbeitszimmer war 2 Monate lang Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, 10 Monate lang nicht.

    Gehen wir von Kosten von 6000 Euro aus, weil es sich einfach rechnen lässt.

    2/12=1/6 davon, also 1000 Euro kann ich "unbegrenzt" absetzen.

    Die übrigen 5000 Euro werden dann auf 1250 Euro begrenzt.


    Insgesamt absetzbar sind damit 2250€.


    Ich für meinen Teil würde aber trotzdem die 5000 Euro eintragen. Kürzen tun die schon von alleine. Nicht dass sich mal ne Pauschale ändert und mir dann Kohle entgeht.

  • Okay, danke. Ich würde jetzt gerne sagen, dass ich es verstanden habe. Aber .... ähm ..., ich glaube es euch einfach. ;)

    Die 1250€ sind keine pauschale, sondern ein Höchstbetrag. Den man auch schon in einem Monat erreichen kann.

  • Die 1250€ sind keine pauschale, sondern ein Höchstbetrag. Den man auch schon in einem Monat erreichen kann.

    Wie groß ist denn dein Arbeitszimmer und was kostet deine Wohnung? Die 1.250 € sind ja nicht die gesamten Kosten, sondern explizit die Kosten für das Arbeitszimmer als solches (Miete und Nebenkoste), die Ausstattung des Zimmers kommt on top, ebenso wie sämtliche sonstigen Werbungskosten.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Wie groß ist denn dein Arbeitszimmer und was kostet deine Wohnung? Die 1.250 € sind ja nicht die gesamten Kosten, sondern explizit die Kosten für das Arbeitszimmer als solches (Miete und Nebenkoste), die Ausstattung des Zimmers kommt on top, ebenso wie sämtliche sonstigen Werbungskosten.

    Ich habe keine Wohnung. Die Kosten KÖNNEN auch in einem Monat erreicht werden. Ich habe nicht gesagt, dass meines soviel im Monat kostet, aber selbst wenn...

  • OK, aber trotzdem - um im Monat auf 1.250 € für ein Arbeitszimmer zu kommen, müssen die Wohnkosten trotzdem ziemlich hoch und das Arbeitszimmer ziemlich groß sein.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • OK, aber trotzdem - um im Monat auf 1.250 € für ein Arbeitszimmer zu kommen, müssen die Wohnkosten trotzdem ziemlich hoch und das Arbeitszimmer ziemlich groß sein.

    Nicht im Monat! Das ist die "Kappungsgrenze" fürs Jahr! Die erreicht man also beispielsweise bei 10qm, 10€ warm inkl. Strom pro qm und 12 Monaten bereits (nahezu).

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