Amtsarzt Kindheit Psychiatrie

  • Hallo in die Runde


    Ich habe eine Frage zum amtsärztlichen Untersuchung. Beim Fragebogen muss man ja alle psychischen Behandlungen angeben. Als Kind (~8-10) war ich in einer Psychiatrie oder sowas ähnlichen (glaube ich - das war immer nach der Schule bis abends!) nachdem mein Vater gestorben ist.

    Muss ich solche weit entfernten Dinge auch angeben? Ich weiß nicht einmal wo das war, ob es dazu noch Unterlagen gibt usw…

    Kann mich das die Verbeamtung kosten? Als Jugendliche war das Jugendamt sehr viel bei uns zu Hause, ich komme halt aus einem eher schwierigen Haushalt. Das beunruhigt mich nun etwas so kurz vorm Ziel

  • Tete-a-Tete

    Hat den Titel des Themas von „Amtsarzt Kindheit Psychertrie“ zu „Amtsarzt Kindheit Psychiatrie“ geändert.
  • Hallo in die Runde


    Ich habe eine Frage zum amtsärztlichen Untersuchung. Beim Fragebogen muss man ja alle psychischen Behandlungen angeben. Als Kind (~8-10) war ich in einer Psychiatrie oder sowas ähnlichen (glaube ich - das war immer nach der Schule bis abends!) nachdem mein Vater gestorben ist.

    Muss ich solche weit entfernten Dinge auch angeben? Ich weiß nicht einmal wo das war, ob es dazu noch Unterlagen gibt usw…

    Kann mich das die Verbeamtung kosten? Als Jugendliche war das Jugendamt sehr viel bei uns zu Hause, ich komme halt aus einem eher schwierigen Haushalt. Das beunruhigt mich nun etwas so kurz vorm Ziel

    In der Regel gibt es einen Zeitrahmen oder halt die Dinge, die heute noch relevant sind. Ggf. einfach mal per Mail nachfragen.

  • Hallo,


    wenn kein Zeitraum angegeben ist wie lange es zurückliegen kann (bsp. die letzten 10 Jahre), solltest du alles angeben. Ich würde mir deshalb gar keine Sorgen machen. Ich wurde auch, trotz aktueller psychiatrischen Behandlung, verbeamtet. Es kommt auf die Diagnose an.


    Wenn du nicht sicher wegen den Daten bist, dann frag nach einer Leistungsauskunft bei der GKV (wenn du gesetzlich versichert bist).

  • Hallo in die Runde


    Ich habe eine Frage zum amtsärztlichen Untersuchung. Beim Fragebogen muss man ja alle psychischen Behandlungen angeben. Als Kind (~8-10) war ich in einer Psychiatrie oder sowas ähnlichen (glaube ich - das war immer nach der Schule bis abends!) nachdem mein Vater gestorben ist.

    Muss ich solche weit entfernten Dinge auch angeben? Ich weiß nicht einmal wo das war, ob es dazu noch Unterlagen gibt usw…

    Kann mich das die Verbeamtung kosten? Als Jugendliche war das Jugendamt sehr viel bei uns zu Hause, ich komme halt aus einem eher schwierigen Haushalt. Das beunruhigt mich nun etwas so kurz vorm Ziel

    Im Zweifelsfall Feld zu der Frage offen lassen, um das dann direkt mit dem Arzt zu besprechen. Dann kannst du darstellen, dass es um eine ambulante Therapie in einem tagesklinischen Format (die die hast du offenbar gemacht, der Ort, wo diese durchgeführt wurde ist dabei nachrangig) in deiner Kindheit geht, die du zur Bewältigung des Todes deines Vaters gemacht hast. Dazu ergänzt du, dass es- wenn das stimmt- seit dem Abschluss dieser Therapie keinen Therapiebedarf mehr gegeben hat, diese also erfolgreich abgeschlossen werden konnte (was bei einem singulären Ereignis, dessen psychische Auswirkungen offenbar direkt und umfassend behandelt wurden auch medizinisch plausibel ist).

    Zumindest in meinem Bundesland mussten bei psychischen Erkrankungen selbige ohne Zeitlimits angegeben werden, sprich ob diese überhaupt schon einmal aufgetreten sind im Verlauf des Lebens.


    Wenn es keine weiteren psychischen Probleme gegeben hat, dann spielt das am Ende keine Rolle für die Verbeamtung. Ob und wie oft das Jugendamt bei einem Zuhause war ist kein Teil der amtsärztlichen Begutachtung und spielt insofern auch keine Rolle. Lass den Teil einfach weg, damit keine Fehlvorstellungen getriggert werden über psychische Probleme die du haben könntest Aberhunderte Darstellung nach abgesehen von der Trauerbewältigung nicht hattest oder hast.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bist du dir überhaupt sicher, dass es eine psychiatrische Einrichtung war? Es klingt für mich nach einer Tagesgruppe, also einer Maßnahme des Jugendamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Wenn dem so wäre, musst du das nicht angeben, weil dies eine pädagogische Maßnahme ist. Evtl. könntest du beim zuständigen Jugendamt nachfragen- oder direkt bei deiner Mutter(?).

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich würd's in kurzen Worten angeben mit dem von dir genannten Grund. Der Amtsarzt fragt kurz nach, du antwortest, das war's.


    Es wird keine Auswirkungen haben. Das ist viel zu lange her. Also kein Grund zur Panik...


    Viele schreiben hier, weil sie verunsichert sind wg. der amtsärztlichen Untersuchung. Es lohnt sich, zumindest ein wenig in die Materie (soll heißen: aktuelle Rechtsprechung) einzulesen, um zu verstehen, was eigtl. das Ziel dieser Untersuchung ist und was überhaupt dazu führen kann, dass man nicht verbeamtet wird.


    Die Hürde, nicht verbeamtet zu werden ist hoch - nicht andersherum.

  • Bist du dir überhaupt sicher, dass es eine psychiatrische Einrichtung war? Es klingt für mich nach einer Tagesgruppe, also einer Maßnahme des Jugendamtes im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Wenn dem so wäre, musst du das nicht angeben, weil dies eine pädagogische Maßnahme ist. Evtl. könntest du beim zuständigen Jugendamt nachfragen- oder direkt bei deiner Mutter(?).

    Ich würde mir da gar keine Arbeit machen. Es ist kein Hindernis für eine Verbeamtung.


    Fast alle gesundh. Daten sind nach 10 Jahren von der GKV/kassenärztl. Vereinigung zu löschen/zu anonymisieren (es gibt hier nur wenige Ausnahmen, ich glaube z. B. Bestrahlungen). Patientenakten liegen nach 10 Jahren auch nicht mehr vor, wenn man nicht mehr bei dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Einrichtung war. Da gibt's also eh nichts, was man dem Amtsarzt vorlegen kann.


    Wenn es "nur" eine pädagog. Maßnahme war, sehe ich erst gar keine Relevanz.

  • Ich teile die Einschätzung, dass das kein Hindernis für eine Verbeamtung darstellen sollte. Das beurteilt aber nicht der Bewerber, sondern der Amtsarzt. Insofern darf man nicht einfach entsprechende Angaben weglassen, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen.

  • Was genau das für eine Einrichtung war, kann ich nicht mehr herausfinden, da meine Mutter letztes Jahr verstorben ist. Vielleicht war es tatsächlich nur vom Jugendamt eine Tageseinrichtung.

    Als meine Mutter letztes Jahr (im Ref) verstorben ist, hatte ich gleichzeitig auch einen Infekt. Daher bin ich zwei oder drei Tage, nachdem das passiert ist, zum Arzt. Mein Arzt hat zur Diagnose „Infekt xy“ auch noch eine psychische Belastung ergänzt, die ich vor einer Woche bei meinen Abrechnung gefunden habe. Da die Psyche beim Amtsarzt ja besonders streng begutachtet wird und in der Kindheit ein Besuch in der Tageseinrichtung (Psychiatrie?) stattfand, mache ich mir dementsprechend Sorgen.

    Ich weiß auch nicht, seit wann ich bei der Krankenkasse XY aus Studienzeiten versichert bin. Womöglich hatte ich als Kind eine andere? Wenn aber die Daten ohnehin nach 10 Jahren gelöscht werden, weiß ich gar nicht, ob ich das aus der Kindheit überhaupt erwähnen sollte.. meine Eltern kann ich jedenfalls nicht mehr fragen

  • Hallo Tete-

    Was genau das für eine Einrichtung war, kann ich nicht mehr herausfinden, da meine Mutter letztes Jahr verstorben ist. Vielleicht war es tatsächlich nur vom Jugendamt eine Tageseinrichtung.

    Als meine Mutter letztes Jahr (im Ref) verstorben ist, hatte ich gleichzeitig auch einen Infekt. Daher bin ich zwei oder drei Tage, nachdem das passiert ist, zum Arzt. Mein Arzt hat zur Diagnose „Infekt xy“ auch noch eine psychische Belastung ergänzt, die ich vor einer Woche bei meinen Abrechnung gefunden habe. Da die Psyche beim Amtsarzt ja besonders streng begutachtet wird und in der Kindheit ein Besuch in der Tageseinrichtung (Psychiatrie?) stattfand, mache ich mir dementsprechend Sorgen.

    Ich weiß auch nicht, seit wann ich bei der Krankenkasse XY aus Studienzeiten versichert bin. Womöglich hatte ich als Kind eine andere? Wenn aber die Daten ohnehin nach 10 Jahren gelöscht werden, weiß ich gar nicht, ob ich das aus der Kindheit überhaupt erwähnen sollte.. meine Eltern kann ich jedenfalls nicht mehr fragen

    Der Amtsarzt muss nur entscheiden, ob du mit großer Wahrscheinlichkeit vor normalen Dienstende dauerhaft Dienstunfähig wirst. Weil du als Kind mal beim Psychiater warst spricht das nicht dagegen. Genauso wenig, wenn du eine depressive Episode oder einen Anpassungsstörungen durch den Tod deiner Mutter erlitten hast, dann spricht es auch nicht dagegen, wenn es keine schwerere depressive Episode war.


    Ich habe selbst ADHS, eine chronische psychische Erkrankung und das war bei der Verbeamtung überhaupt kein Problem, obwohl ich dauerhaft von einem Psychiater (mit Medikinet) behandelt werde.


    Was ich machen würde: ich würde den Amtsarzt offen die Situation schildern. Vermutlich wird es ihn oder sie überhaupt nicht interessieren.


    Deine Sorgen hatte ich am Anfang wegen meiner Sache aus, war aber alles im Endeffekt völlig unbegründet:)

  • Wenn ich vor 30 Jahren irgendwo war und nicht mehr weiß, wo und auch keine Diagnose habe, kann ich auch nichts angeben. Es sei denn, es wird explizit nach Klinikaufenthalten seit der Geburt gefragt und du erinnerst dich an diese Klinik zumindest bruchstückhaft. Und die Besuche des Jugendamtes interessieren schon gleich gar nicht.

    Beantworte alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen und wenn die Amtsärztin oder der Amtsarzt etwas wissen will, fragt er oder sie nach.


    Grundsätzlich geht es darum, zu beurteilen, ob du mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Pension arbeiten können wirst. Die Zweifel müssen schon sehr begründet sein, dass dir das verwehrt werden könnte.

  • Sagt mal, meint ihr das ernst? Man erzählt dem Amtsarzt doch nicht ohne Not Dönekens von vor drölfzig Jahren, die schlicht nicht mehr nachzuvollziehen sind. Man kann von einem Zehnjährigen nicht erwarten, dass er überreißt, was gerade medizinisch mit ihm gemacht wird - und dementsprechend kann man von einem Erwachsenen nicht verlangen, dass er sich entsprechend erinnert. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wüsste nicht mal mehr die Mutter, was das genau war damals.

    Würdet ihr ernsthaft dem TE raten, dass er zum Amtsarzt geht und dem dann erzählt, „Ja, als Kind war ich mal irgendwo, da musste ich nach der Schule hin, näheres weiß ich nicht mehr“? Am Ende war er im Hort, weil die Mutter nach dem Tod des Vaters die Betreuung erstmal organisieren musste, und bekommt dann das Psychoetikett angepappt. Nicht dass das schlimm wäre, das meine ich gar nicht. Mich triggert nur immer diese Furcht, dass irgendwann mal etwas gewesen sein könnte, dessen Verschweigen dann in 30 Jahren rauskommt und zur Vertreibung aus dem Garten Eden führt.


    Insofern darf man nicht einfach entsprechende Angaben weglassen, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen

    Selbst wenn das in den Abfragezeitraum fiele, müsste der/die TE hier wahrheitsgemäß sagen: „Ich kann mich nicht erinnern.“

  • Selbst wenn das in den Abfragezeitraum fiele, müsste der/die TE hier wahrheitsgemäß sagen: „Ich kann mich nicht erinnern.“

    Wenn das der Wahrheit entspricht, spricht da nichts dagegen. Hier war aber stellenweise die Tendenz zu lesen, man könne als Bewerber selbst entscheiden was relevant und was irrelevant ist und dann bewusst Angaben weglassen. Das halte ich nach wie vor für nicht ratsam.

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