BEM - Datenschutz - Kollegen - unangenehmer Vorfall

  • Hallo zusammen,

    mir ist etwas Unangenehmes passiert. Ich war längere Zeit immer wieder krank und hatte erneut ein BEM Gespräch. Wir haben eine neue Schulleitung, die noch kommissarisch arbeitet. Sie führte vor dem BEM ein Gespräch mit mir und eröffnete mir, dass das Schulamt eine Stellungnahme zu mir in Bezug auf das BEM angefordert hat. Sie sagte, da sie mich nicht noch nicht richtig kenne, hat sie 3 Kolleginnen hinzugezogen, die im sog. Lehrerrat sind (hier ist nicht der Personalrat gemeint, sondern ein interner kleiner "Rat" für interne Schwierigkeiten im Kollegium) gefragt und diese 3 Kolleginnen haben die Stellungnahme geschrieben. Sie haben wohl, nach ihrer Aussage, ihren und den angeblich großen Frust des Kollegiums auf mich in Bezug auf meine Fehlzeitem dort auch zum Ausdruck gebracht. (In meinem Stundenplan sind viele Doppelbesetzungen und ich wurde aus Fächern rausgenommen, ohne dass ich es so wollte). Mir wurde nun vorgeworfen, dass ich daher gar nichts mehr machen würde. Es folgten weitere negative Dinge in Bezug auf meine Arbeit, obwohl ich seit mehreren Wochen wieder da bin und auch flexibel in den Vertretungsunterricht gehe und eben arbeite und mich nicht für den Stundenplan entschieden habe.


    Meine Fragen dazu:

    Wurde hier der Datenschutz und die Schweigepflicht verletzt, indem einzelnen Kollegen gesagt wurde, dass das Schulamt eine Stellungnahme im Rahmen des BEMs möchte und diese dann auch noch von drei Kolleginnen geschrieben wurde?


    Bundesland NRW

  • Nein.

    Der Lehrrerrat (bei uns Personalrat) ist im BEM-Verfahren beteiligt und wird von Amtes wegen über jedes Verfahren informiert, die Weitergabe so einer Information ist also dienstlich notwendig und kann keinen Datenschutz-Verstoß darstellen.

    Sie sind dort allerdings als Interessenvertretung des betroffenen Kollegen beteiligt, im Rahmen des Verfahrens einen Bericht über diesen Kollegen zu schreiben, hätten die angesprochenen Kollegen ablehnen müssen, das ist nicht ihre Aufgabe. Das nützt dir allerdings wenig, bei allem verständlichen Ärger würde ich mir an deiner Stelle zunächst mal überlegen, was du erreichen möchtest.

  • Wurde hier der Datenschutz und die Schweigepflicht verletzt, indem einzelnen Kollegen gesagt wurde, dass das Schulamt eine Stellungnahme im Rahmen des BEMs möchte und diese dann auch noch vom Lehrerrat geschrieben wurde?

    Hat die Schulleitung demnach außer dem Lehrerrat noch mit anderen Kollegen über dich gesprochen?


    Und was für eine Art Stellungnahme sollte das sein, was will das Amt von wem dargelegt bekommen, gibt es dazu ein übliches Verfahren?

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Moebius


    Es ist nicht der Personalrat gemeint, sondern ganz normale Kollegen. (Innerhalb des Kollegiums haben wir einen Lehrerrat gewählt - 3 Kollegen, die sich um interne Konflikte kümmern sollen)

    Daher eben meine Frage, da ich denke, dass alles was mit dem BEM zu tun hat, vertraulich behandelt werden soll. Solche Infos habe ich auf offiziellen Seiten gelesen. (Zum Beispiel,dass das Thema Datenschutz bei BEM Angelegenheiten noch höher ist, weil es sich hier um sensible Grundlagen wie Krankheit etc. handelt).

    Erreichen möchte ich, dass das Fehlverhalten aufgedeckt wird bzw. Das Ausmaß einschätzen können und meine Rechte in Bezug auf Datenschutz genau erfahren.


    Quittengelee


    Die Stellungnahme war an die Schulleitung gerichtet. Der Personalrat sagte, dass das Schulamt das machen kann, um aktuelle Infos zu erhalten wie: gab es erneute Krankmeldungen seitdem ich wieder in der Schule bin oder sonstige Besonderheiten.

    Allerdings hat die Schulleitung es scheinbar anders verstanden und dachte sie solle einen längeren Bericht schreiben über mein allgemeines Arbeiten und meinen Einsatz und dann fälschlicherweise die Kollegen gefragt. Die haben dann gemeinsam diesen Bericht geschrieben und quasi den Frust mancher Kollegen zum Ausdruck gebracht und dort auch Dinge negativ hervorgehoben, die wohl laut Personalrat auch gar nicht gefragt waren für das BEM, sondern eher in ein internes Konfliktgespräch gehörten. Welche Infos in Bezug auf das BEM noch an die Kollegen weitergegeben wurden, versuche ich noch rauszufinden. Jedoch denke ich, dass hier über mich bzw. Person plus Daten in diesem Rahmen geredet wurde und dies überschreitet doch schon den Datenschutz?



    Generell ist auch die Frage, ist es überhaupt rechtlich korrekt Kollegen darüber zu informieren, dass das Schulamt über mich eine Stellungnahme möchte? Schließlich ist doch das BEM und alles was damit zusammenhängt persönlich?🙈

  • Lehrerrat klingt nach NRW. (Die Angebe des Bundeslands würde helfen. ;))


    Hier ist beim BEM nicht der Lehrerrat sondern der Bezirkspersonalrat zu informieren, da das BEM personalrechtlich auf der Bezirksregierungsebene angesiedelt ist. Ausnahme: Tarifbeschäftigte an Grundschulen. Da ist der örtliche Personalrat an den Schulämtern zu informieren.


    Insofern vermute ich stark, dass bereits die Information des Lehrerrats problematisch ist. Weiterhin befindet sich das hier beschriebene Vorgehen in Form von Einholen von Kollegiumsstellungnahmen meiner Einschätzung nach völlig außerhalb des vorgegebenen Verfahrens für ein BEM in NRW.


    Ich empfehle dir dringend, dich vom zuständigen Bezirkspersonalrat beraten zu lassen.

  • kodi


    Danke für die Einschätzung.

    (Habe das Bundesland noch hinzugefügt 🙈)


    Der Personalrat weiß es und ich hatte auch schon mein BEM. Dort sagte man mir,dass es tatsächlich nicht richtig gelaufen ist, aber mehr auch nicht. Als ich mit dem Personalratsvertreter kurz vor dem Gespräch telefoniert habe, sagte dieser das auch, aber es kam nichts zum Thema Datenschutz. Das Ganze habe ich erst nach und nach erkannt, dass das doch auch für mich persönlich dienstrechtlich nicht OK verlaufen ist. Ich vermute, dass man nicht zuviel Aufruhr machen wollte. Finde es aber für mich persönlich sehr enttäuschend. Vermutlich werde ich zur Sicherheit selbst einen Anwalt fragen. Aber erste Einschätzungen hier finde ich hilfreich. :)

  • Nein.

    Der Lehrrerrat (bei uns Personalrat) ist im BEM-Verfahren beteiligt und wird von Amtes wegen über jedes Verfahren informiert, die Weitergabe so einer Information ist also dienstlich notwendig und kann keinen Datenschutz-Verstoß darstellen.

    Sie sind dort allerdings als Interessenvertretung des betroffenen Kollegen beteiligt, im Rahmen des Verfahrens einen Bericht über diesen Kollegen zu schreiben, hätten die angesprochenen Kollegen ablehnen müssen, das ist nicht ihre Aufgabe. Das nützt dir allerdings wenig, bei allem verständlichen Ärger würde ich mir an deiner Stelle zunächst mal überlegen, was du erreichen möchtest.

    Es ist nicht der Personalrat gemeint, sondern einfach drei Kolleginnen aus dem Kollegium.

    Entschuldigung, ich hatte das Bundesland nicht zuvor erwähnt. In NRW gibt es in der Schule drei Kollegen, die bei internen Konflikten unterstützen, die haben aber sonst keine weitere Funktion außerhalb oder gar Befugnis.

  • Lavenda

    Hat den Titel des Themas von „BEM - Datenschutz - Schweigepflicht - Kollegen“ zu „BEM - Datenschutz - Kollegen - unangenehmer Vorfall“ geändert.
  • Ok, diese Info an "normale" KuK weiter zu geben dürfte ein Verstoß gegen den Datenschutz sein.

    (Allerdings kein folgenschwerer, denn die Einleitung eines BEM-Verfahrens ist ein formaler Akt, der automatisch nach einer gewissen Anzahl an Fehltagen erfolgt, jeder Kollege kann es sich ausrechnen, welcher andere Kollege ein BEM-Verfahren bekommt.)

    Erreichen möchte ich, dass das Fehlverhalten aufgedeckt wird bzw.

    Ich würde aber davor warnen mit dieser Haltung weitere Schritte ein zu leiten. Dein Ärger ist grundsätzlich verständlich, aber nur ein "Aufdecken von Fehlverhalten" bringt dir erst mal gar nichts, außer dass du dich im Kollegium möglicherweise weiter isolierst.

    Ernsthafte diszipilarrechliche Konsequenzen sehe ich für den Schulleiter eher nicht, er wird lediglich die Ansage von der Behörde bekommen, vergleichbares in Zukunft zu unterlassen. Die drei Kollegen sind nicht die Verursacher des Datenschutzverstoßes und haben gar nichts zu erwarten.

    Von daher solltest du dir vorher gründlich überlegen, welches Ziel du wirklich verfolgen willst und das sollte etwas sein, was dich persönlich weiter bringt. Wenn du zum Beispiel von der Schule weg möchtest, kann es sinnvoll sein, die Problematik im Rahmen eines beschädigten Vertrauensverhältnisses zu der Schulleitung an zu führen.

    Willst du weiter an der Schule bleiben wäre mein ernst gemeinter Rat: sprich mit den drei Kollegen und äußere ruhig deine Enttäuschung darüber, dass diese sich an dem ganzen Vorgang beteiligen, aber verkneif dir Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Spielchen, die dir selber keinerlei Vorteil bringen sondern möglicherweise nur deine Stellung an der Schule und im Kollegium weiter verschlechtern.

  • Nachtrag nach kurzer Recherche:

    ich glaube tatsächlich, dass du eine falsche Vorstellung vom Lehrerrat hast, er scheint jeder anderen Personalvertretung gleichgestellt zu sein.

    Für die Beteiligung des Lehrerrats in personalvertretungs- rechtlichen Angelegenheiten gelten nach § 69 Abs. 4 SchulG die §§ 62 bis 77 LPVG entsprechend.

    Dann darf er auch über ein BEM-Verfahren informiert werden.


    Ich glaube, dass dich dir Suche nach einem möglichen Datenschutzverstoß nicht weiter bringt.

  • Nachtrag nach kurzer Recherche:

    ich glaube tatsächlich, dass du eine falsche Vorstellung vom Lehrerrat hast, er scheint jeder anderen Personalvertretung gleichgestellt zu sein.

    Dann darf er auch über ein BEM-Verfahren informiert werden.


    Ich glaube, dass dich dir Suche nach einem möglichen Datenschutzverstoß nicht weiter bringt.

    Ok danke, warum sagte dann der Personalrat, dass der Lehrerrat mit dem BEM nichts zu tun hat und auch die Schulrätin? Ich werde es zur Sicherheit abklären. Danke für die Einschätzung.

  • Wie die formalen Zuständigkeiten für einzelne Verfahren in NRW sind, kann ich nicht sagen, kann sein, dass BEM da beim BezirksPR liegt. Formal ist der Personalrat (und damit auch der Lehrerrat) aber auch für den Bereich Gesundheitsfürsorge ganz allgemein zuständig, damit dürfte es grundsätzlich zulässig sein, ihn über so ein Verfahren zu informieren. Dass die Personen hier innerhalb des Verfahrens eine falsche Rolle eingenommen haben (auch unabhängig von ihrer Zuständigkeit), bleibt unbenommen, bringt dich aber nicht wirklich weiter.

    Wie gesagt: werde dir darüber klar, was du erreichen willst und kannst. Ziel sollten auf dich selbst und deine zukünftige Berufsausübung gerichtet sein.

  • Weil in NRW der Bezirkspersonalrat in der Zuständigkeit ist bzw. bei Schulen die dem Schulamt unterstehen (Grundschule z.b) ist der örtliche Personalrat zuständig. Dieser ist nicht gleich dem Lehrerrat sondern ein aus Stadt oder Kreisebene zuständiges Personalvertretungsgremium.

    Herr des BeM Verfahrens ist die jeweilige Schulaufsicht also entweder Schulamt oder wie bei der Realschule Bezirksregierung. Und nur die auf gleicher Ebene tätige Personalvertretung ist dann auch für das BEM Verfahren zuständig.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und als Personalrat sind wir weder befugt noch zuständig irgendwas der Dienststelle zum Kollegen mitzuteilen. Wir werden nur informiert dass dem Kollegen xy ein BEM Verfahren angeboten wurde. Wir setzen uns dann in Verbindung und bieten unsere Hilfestellung an. Sowohl das BEM Angebot selber als auch unsere Hilfestellung ist für den betreffenden Kollegen freiwillig. Er kann dem BEM zustimmen, ablehnen, den Personalrat beteiligen oder nicht sowie weitere Personen beteiligen. Alles die persönliche Entscheidung. Keinesfalls wird innerhalb eines BEM diskutiert, welche negativen Auswirkungen die Erkrankung aufs Kollegium hat. Das ist nicht Thema. Thema ist, was kann Schule tun um den Wiedereinstieg besser zu gestalten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Weil in NRW der Bezirkspersonalrat in der Zuständigkeit ist bzw. bei Schulen die dem Schulamt unterstehen (Grundschule z.b) ist der örtliche Personalrat zuständig. Dieser ist nicht gleich dem Lehrerrat sondern ein aus Stadt oder Kreisebene zuständiges Personalvertretungsgremium.

    Herr des BeM Verfahrens ist die jeweilige Schulaufsicht also entweder Schulamt oder wie bei der Realschule Bezirksregierung. Und nur die auf gleicher Ebene tätige Personalvertretung ist dann auch für das BEM Verfahren zuständig.

    Vielen Dank für diese Info!

    Bedeutet das also konkret, dass es nicht richtig war, dass die Schulleitung den Lehrerrat informiert und miteinbezogen hat? Es ging ja, wie gesagt, um eine kurze Stellungnahme, die das Schulamt von der Schulleitung angefragt hat. (Ich habe die Schulleitung nicht angeben bei dem Wunsch des BEMs sondern nur einen Personalratsvertreter - vermutlich kam deswegen die Anfrage, für eine kurze Info).

  • Ich würde um Einsicht in die Personalakte bitten. Sollten da entsprechende Berichte auftauchen, so würde ich um Entfernung dieser Berichte aus der Personalakte bitten. Und immer schön den Personalrat in CC.

    Und das halte ich dann auch nicht für überzigen, denn wenn tatsächlich Kollegen über Dich was geschrieben haben, weil der SL im Rahmen eines BEM Verfahren danach fragt, dann haben diese Daten nichts in der PA verloren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich würde um Einsicht in die Personalakte bitten. Sollten da entsprechende Berichte auftauchen, so würde ich um Entfernung dieser Berichte aus der Personalakte bitten. Und immer schön den Personalrat in CC.

    Und das halte ich dann auch nicht für überzigen, denn wenn tatsächlich Kollegen über Dich was geschrieben haben, weil der SL im Rahmen eines BEM Verfahren danach fragt, dann haben diese Daten nichts in der PA verloren.

    Lieben Dank. Ja sie haben es geschrieben. Und wie sieht es hier mit meinem Datenschutz aus? War das in Ordnung, dass der Lehrerrat erfahren hat, dass diese Anfrage einer Stellungnahme kam und sie dann über Daten im Zusammenhang des BEMs über mich gesprochen haben?

  • Nach meiner ganz persönlichen Meinung war das nicht korrekt. Ich würde da aber kein Fass aufmachen, weil der Output wahrscheinlich gleich Null ist. Alle ärgern sich und die Stimmung ist mies. Der Weg über die Akteneinsicht jedoch zeigt, dass sich da jemand nicht alles gefallen lässt und seine Akte sauber hält. Das wird einem dem Grunde nach auch keiner Übel nehmen und trotzdem dürften die Grenzen abgesteckt sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Lavenda, bevor du irgendwas unternimmst, schlaf noch mal drüber. Bei allem Frust, Enttäuschung oder Ärger den du zu Recht empfinden magst, scheint gerade nicht so recht durchzudringen, was die erfahrenen Kollegen aus der Personalvertretung dir zu sagen versuchen. Von deiner Reaktion hängt auch ab, wie sich die Situation weiterentwickelt und gerade, wenn du eine neue Schulleitung hast, warte ab, wie du mit dieser am besten zusammen arbeiten kannst. Noch ist ihr Bild von allen neutral. Das Schreiben deiner Kollegen kann ein neuer SL einordnen, auch in Bezug auf den Charakter deiner Kollegen, der ist ja auch nicht doof.

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