Sonderzahlung für 2023 trotz Kündigung

  • hmm, Tatsache.. irgendwie hatten alle meine Kollegen von Januar gesprochen, dass ich wohl selektiv gelesen habe...

    ich ging auch von Januar aus... wunderte mich aber schon, dass das so schnell ginge..

  • aber nein... so fand ich das...


    Übertragung des Tarifergebnisses auf die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Unterhaltsbeihilfen

    Das Tarifergebnis soll 1:1 auf Beamte, Richter, Empfänger von Unterhaltsbeihilfen und Versorgungsempfänger übertragen werden.

    Sonderzahlungen

    Zu diesem Zweck erstellt die Landesregierung aktuell einen Gesetzentwurf, um in einem ersten Schritt die im TV Inflationsausgleich vorgesehenen Sonderzahlungen auf den Beamtenbereich zu übertragen. Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat, sollen auch den Beamten, Richtern, Unterhaltsbeihilfeempfängern und Versorgungsempfängern folgende Sonderzahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gewährt werden:

    • Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich
    • Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
    • Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich

    Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt.

    Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Quelle: finanzverwaltung NRW


    Da steht auch:

    Zitat

    Das LBV NRW arbeitet nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Ergebnisses. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

  • noch eine Stimme für: das wird nie was im Januar. meiner Erfahrung nach sind beim LBV sind Anfang Januar schon die Vorbereitungen für die regulären Gehaltsüberweisung im Februar beendet und man befasst sich mit März.

  • Auch da steht der Vorbehalt ja bereits im Text:

    Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat,

    Wie gesagt: bisher liegt der Entwirf noch gar nicht vor, er kann also noch nicht beschlossen sein.

    Mag sein, dass NRW dann grundsätzlich schon auszahlen kann, wen das Kabinett zugestimmt hat, also bevor der Landtag das Gesetz beschlossen hat. Wie realistisch der Zeitplan ist, kann ich nicht beurteilen, ich halte ihn für sehr sportlich.

    Letztlich ist es aber nur die Frage von +- 2 Monaten und nicht die des "ob", bei der Einmalzahlung habe ich keine Zweifel, dass die auch bei den Beamten ankommt, da diese für den Arbeitgeber ja erhebliche Vorteile hat.

  • Es steht da doch eindeutig, dass sie zahlen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung.


    Da es so auf der Seite des LBV steht gehe ich davon aus, dass Ende Januar 1800 € auf meinem Konto zusätzlich landen…


    Warten wir mal ab.

  • Es steht da doch eindeutig, dass sie zahlen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung.

    Noch gibt es auch keinen Kabinettsbeschluss dazu. Und ob eine Zahlung noch vor der gesetzlichen Regelung dieser Zahlung überhaupt zulässig wäre, wage ich zu bezweifeln.

  • Ich meine das nrw das schon mal gemacht hat . Da wurde auch etwas vorher ausgezahlt. Ich meine ging um eine grundsätzliche Erhöhung der Bezüge.

    Für mich ist die Aussage des LBV klar. Der letzte Satz lässt für mich keinen Zweifel zu.


    Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.


    Wir werden sehen … Ich sag ja.

  • Du willst offensichtlich selektiv lesen, dass du wesentliche Teile weg lässt, ist jetzt hier mehrfach zitiert worden.


    Ja, es ist möglich, dass das Geld mit den Februar-Bezügen kommt, darauf verlassen kannst du dich nicht.

  • Ich als Laie verstehe die Ankündigung auf der LBV Seite so, dass es zwar noch keine rechtliche Regelung gibt, aber man vorab trotzdem die Einmalzahlung im Januar 2024 überweisen wird.


    Ich bin davon überzeugt, dass das sonst anders auf der Seite stehen würde.. vor allem, da die Anweisungen für Februar wahrscheinlich eh schon fertig sein müssten.. ich meine mal was vom 6. des Vormonats gelesen zu haben.

  • Ich als Laie

    ... kalkuliere vorsichtig - einfach mal nicht damit.

    Die paar Tage schaff ich jetzt auch noch bei Wasser und Brot.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • bisher liegt der Entwirf noch gar nicht vor

    Hier finde ich zumindest einen "Referentenentwurf der Landesregierung". Aber ich bin zu wenig im Regierungsgeschäft versiert, um das einordnen zu können. Sind Referentenentwürfe nur ein kurzer "first draft", oder meist schon der richtige Entwurf?



    Dort steht zumindest auch klar die für mich relevante Regelung drin:


    Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung noch etwas Last Minute geändert wird, oder?

    Mir geht es ja nicht wirklich darum, wann die Auszahlung stattfindet, sondern nur, dass ich auch rechtlichen Anspruch darauf habe, egal ob sie diesen Monat oder erst im April kommt.

  • Ich möchte mich auch noch einmal an alle im Faden bedanken, dass hier keine Bekehrungs-Versuche auf mich eingeprasselt sind, sondern wirklich hauptsächlich meine Frage diskutiert wurde. Damit hatte ich vorher eigentlich nicht gerechnet.

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