Fehlzeiten der SuS

  • Hallo zusammen,


    ich möchte einmal meinen derzeitigen Eindruck der Fehlzeiten unserer SuS im Fachabitur Oberstufe (BK) schildern. Die Fehlzeiten sind absurd hoch. In meiner eigenen Klasse gibt es genau eine Person, die unter 50 Fehlstunden hat plus zwei weitere, die lange Krankenhausaufenthalte hatten. Alle anderen entschuldigen sich selbst und zwar für jeden Pups.


    Von 22 SuS in meiner Klasse haben 8 mehr als 230 Fehlstunden, weitere 7 liegen bei weit über 100 Fehlstunden, der Rest dümpelt zwischen 50 und 100 Fehlstunden herum. In den anderen Klassen sieht es ähnlich aus.


    Mittlerweile ist es ein Running Gag, dass in der 7./8. Stunde meistens nur noch etwas die Hälfte der SuS anwesend sind, so lange kann man halt nicht durchhalten. Wer freitags in der 7./8. unterrichtet, hat definitiv eine ruhige Stunde.


    "Ich hatte Kopfweh/meine Tage/sonstige Kinkerlitzchen." sind meistens die Begründung, die Noten sehen dementsprechend aus.


    "Ich habe das alles nicht richtig verstanden

    "Sie waren mehr als die Hälfte der Zeit nicht anwesend."

    "Ja, aber..."


    Ich finde es absurd frustrierend mittlerweile, denn obwohl ich alles, wirklich alles auf einer Lernplattform parallel führe (Für jede Unterrichtseinheit alle Aufgaben, Arbeitsblätter, Lösungen, Hilfsmittel etc.) bremsen die extremen Fehlquoten einfach viel aus.


    Hinzu kommt das Nachschreibdesaster: Jeden Samstag ab erster Klausur in einer Klausurphase werden die Klausuren nachgeschrieben. Jedes Mal muss ich


    1. Theoretisch eine neue Klausur stellen inkl..EWH

    2. hoffen, dass ich für den nächsten Termin einen Platz ergattern kann ("nur" 100 Plätze pro Samstag) und

    3. hoffen, dass die Nachschreiber nicht noch andere Klausuren nachschreiben müssen.

    4. hoffen, dass die zum Nachschreibtermin auftauchen und ich nicht noch eine dritte Deutschklausur stellen muss.

    5. akzeptieren, dass ich selbst bei unentschuldigtem Fehlen keine 6 geben darf.


    Es ist echt lächerlich ätzend mittlerweile. Ich muss morgen die Noten eintragen und gestern hatte ich 17 Nachschreiber aus drei Kursen. Geht nicht nur mir so, ist oft der Fall.


    Ich habe in meiner Oberstufenzeit nicht einmal während einer Klausur gefehlt. Ich hatte nicht eine unentschuldigte Fehlstunden und habe generell sehr wenig gefehlt. Bis auf einen einzigen, der sein Abi letztendlich nicht geschafft hat, waren bei uns 5-10 Fehlstunden das absolute Maximum, erst Recht kurz vorm Abi.


    Eine Schülerin meiner Klasse fehlt immer zwei Tage, kommt am dritten Tag im Laufe des Tages für 2 Stunden, meldet sich krank...rinse and repeat. Vermeidet so, ein Attest mitbringen zu müssen. Auf Nachfrage wegen Attestpflicht kam die Antwort, dass man wenig tun kann.


    Gruppenarbeiten, die über die Doppelstunde hinausgehen, sind fast unmöglich, da bis auf wenige Leute fast nie die gleiche Konstellation vor Ort ist.


    Ist das normal am BK? Wie geht eure Schule vor? Mein Eindruck ist, dass es mit jedem Jahrgang (bin jetzt bald 4 Jahre am BK) schlimmer wird und die Messlatte für "Ich melde mich krank." ins Bodenlose gesunken ist.


    LG!

  • Ich verstehe den Frust, vor allem wegen der lästigen Nachklausuren. Gibt es bei euch keine Regelung, dass man für einen Tag, an welchem man eine Klausur schreibt, eine ärztliche Entschuldigung braucht?


    Ohne den Fächern zu nahe treten zu wollen, sind Deutsch und bspw. Englisch wohl Fächer, bei welchem man auch ausreichend mitkommt, wenn man nicht jede Stunde anwesend ist. Anders stelle ich mir das bei Mathematik, Physik oder Chemie vor. Sind dort die Fehlzeiten ähnlich hoch?


    Beeinflusst es denn deinen Unterricht -- neben den Gruppenarbeiten -- anderweitig negativ, wenn bspw. nur der halbe Kurs anwesend ist? Ist das Arbeitsklima nicht vielleicht sogar angenehmer, wenn nur die "Interessierten" oder "Pflichtbewussten" anwesend sind? (Ich versuche, die Vorteile zu sehen)

    • Offizieller Beitrag

    OK, also wenn § 53 Abs. 4 letzter Satz SchulG nicht infrage kommt, dann geht es nur über § 48 Abs. 4 SchulG.
    Letzteres wäre zumindest im ersten Jahr ziemlich hart, dürfte aber die Fehlzeiten ganz schnell drücken, wenn man das konsequent durchzieht. Dann dürften die SchülerInnen in der Regel notentechnisch so absacken, dass sie ganz schnell merken, dass das so nicht geht.

    SchülerInnen gehen immer so weit, wie man sie lässt.


    Die Bezirksregierungen haben darüber hinaus mittlerweile festgelegt, ab wann ein/e SchülerIn überhaupt noch bewertbar ist. Die Nichtbewertbarkeit führt ggf. zur Wiederholung oder zur Entlassung von der Schule.

    Jetzt braucht es nur ein Kollegium wie eine Schulleitung, die das konsequent durchzieht.

  • Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

  • Ich verstehe den Frust, vor allem wegen der lästigen Nachklausuren. Gibt es bei euch keine Regelung, dass man für einen Tag, an welchem man eine Klausur schreibt, eine ärztliche Entschuldigung braucht?


    Ohne den Fächern zu nahe treten zu wollen, sind Deutsch und bspw. Englisch wohl Fächer, bei welchem man auch ausreichend mitkommt, wenn man nicht jede Stunde anwesend ist. Anders stelle ich mir das bei Mathematik, Physik oder Chemie vor. Sind dort die Fehlzeiten ähnlich hoch?


    Beeinflusst es denn deinen Unterricht -- neben den Gruppenarbeiten -- anderweitig negativ, wenn bspw. nur der halbe Kurs anwesend ist? Ist das Arbeitsklima nicht vielleicht sogar angenehmer, wenn nur die "Interessierten" oder "Pflichtbewussten" anwesend sind? (Ich versuche, die Vorteile zu sehen)

    Einerseits ja, ist bequem immer nur 10-15 SuS vor Ort zu haben, aber was die Planung und zusätzliche Arbeit angeht, nervt es unglaublich.


    Und auch in deutsch und Fremdsprachen ist Fehlen in der Oberstufe eine sehr schlechte Idee, es sei denn, man gehört zu den sehr, sehr wenigen wirklich guten SuS. Erst Recht ist es eine miese Idee, wenn man, so wie wir derzeit, an einem Wochentag sämtliche Stunden in Folge hat und somit mit einem Fehltage eine gesamte Wocheneinheit verpasst.

  • Hier ist es teilweise ähnlich. Wir sind einen Weg gegangen, der rechtlich wohl nicht ganz sauber ist, aber solange sich niemand beschwert. Wir sagen inzwischen, wir sind privat, daher muss ein Schulvertrag unterschrieben werden. Dies beinhaltet eine Attestpflicht von Tag 1. Es obliegt uns als Klassenlehrkräfte da mal eine Ausnahme zu machen oder nicht. (Z. B. ich entlasse offensichtlich kranke SuS aus meinem Unterricht, dann verzichte ich für diesen Tag ggf. schon mal auf ein Attest).

    Dies minimiert die Fehlzeiten etwas, aber sie sind immer noch extrem hoch. Ich habe in einer Klasse einen Schüler, der es kaum eine Woche komplett in die Schule schafft. Bringt aber immer Atteste.

    Ich wiederhole nicht mehr ständig, was kranke SuS verpasst haben. Sonst kommen wir gar nicht mehr voran. Man kann mich gerne am Ende der Stunde bei Fragen ansprechen.


    Bezüglich der Nachschreiber haben wir aktuell auch das Problem. Mir wurde vor einigen Tagen von der Schulleitung persönlich gesagt, ich soll mir nicht die Arbeit machen und eine neue Klausur erstellen. Die Erfahrung zeigt auch tatsächlich, dass dies meist auch kein anderes Bild liefert. Allerdings mache ich das auch nur, wenn ich die Klassenarbeit noch nicht zurückgegeben habe. Und auch nicht immer. Sonst verlassen sie sich nachher doch drauf.

    Wir haben leider keinen zentralen Nachschreibetermin. Daher muss man es immer irgendwie anders organisieren. Klären, ob man die SuS in der eigenen Freistunde aus dem Unterricht ziehen kann (falls man einen Raum findet), oder ob mal was ausfällt, wo man die SuS ziehen kann.


    Ich schätze die Unterstufe wird sich am Ende des Schuljahres stark reduzieren.

    Du kannst vielleicht für fehlen keine 6 geben, aber du kannst in der nächsten Stunde die SuS zur letzten Stunde befragen und auch konkret ansprechen. So kommt man dann auch zu entsprechenden SoMi-Noten. Oder man streut nochmal nen kurzen Test ein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    Du kannst aber ab einer bestimmten Fehlzeit gar nicht mehr bewerten.
    Ich kenne den "ungefähren" Wert von 30% Fehlzeiten (entschuldigt/nicht entschuldigt ist egal, wobei bei nicht entschuldigt eh die 6 für die Stunde gesetzt werden kann), wo man dann eine Feststellungsprüfung ansetzen kann.
    Ich habe an einer Oberstufenschule (kein BK) gearbeitet, wo einige SuS sich auch schwer taten, aufzutauchen. Aber denen war die Ansage "30%" klar genug, um diesen Wert nie zu erreichen.


  • Du kannst aber ab einer bestimmten Fehlzeit gar nicht mehr bewerten.
    Ich kenne den "ungefähren" Wert von 30% Fehlzeiten (entschuldigt/nicht entschuldigt ist egal, wobei bei nicht entschuldigt eh die 6 für die Stunde gesetzt werden kann), wo man dann eine Feststellungsprüfung ansetzen kann.
    Ich habe an einer Oberstufenschule (kein BK) gearbeitet, wo einige SuS sich auch schwer taten, aufzutauchen. Aber denen war die Ansage "30%" klar genug, um diesen Wert nie zu erreichen.

    Mir wurde gesagt, dass ich alle Sus, die mind. 4 Doppelstunde anwesend waren, bewerten muss.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Schokozwerg

    Mir wurde gesagt, dass ich alle Sus, die mind. 4 Doppelstunde anwesend waren, bewerten muss.


    ja, klar.
    Aber du darfst auch (wie von Bolzbold geschrieben) laut §48 (4) Schulgesetz eine Prüfung ansetzen.
    Mach das.
    Du hast dieses Schuljahr maßig Arbeit. Aber dann "Ruhe".

  • Und auch in deutsch und Fremdsprachen ist Fehlen in der Oberstufe eine sehr schlechte Idee, es sei denn, man gehört zu den sehr, sehr wenigen wirklich guten SuS. Erst Recht ist es eine miese Idee, wenn man, so wie wir derzeit, an einem Wochentag sämtliche Stunden in Folge hat und somit mit einem Fehltage eine gesamte Wocheneinheit ververpasst.

    Wenn das so ist, kannst du die betreffenden SuS nicht einfach in der darauffolgenden Woche abfragen? Es ist ja genug Zeit, die verpassten Inhalte nachzuholen.


    (Natürlich wäre das wieder zusätzliche Arbeit, was ja vermieden werden soll.)

    • Offizieller Beitrag

    ... und übrigens überrascht es mich ein bisschen, dass diese Feststellungsprüfungen nicht schon von KuK durchgeführt werden. An einer Schule mit solchen Fehlzeiten müssten sich nur ein paar zusammenfinden, die das tun und dann gibt es auch entsprechend Respekt vor der Regel.
    War zumindest an meiner damaligen Schule so. Es wurden wohl ab und zu Prüfungen abgehalten und es reichte auch. In den Fremdsprachen hätte kein Schüler seine halb akzeptable SoMi-Note (mitmachen, ein paar Vokabeltests, ..) durch eine mündliche Prüfung gefährden wollen.

  • ja, klar.
    Aber du darfst auch (wie von Bolzbold geschrieben) laut §48 (4) Schulgesetz eine Prüfung ansetzen.
    Mach das.
    Du hast dieses Schuljahr maßig Arbeit. Aber dann "Ruhe".

    Ich hab das in der Unterstufe schon ganz gut durchgezogen. Ich schule auch immer sehr konsequent aus. 30% meiner Klasse sind in der Oberstufe dann nicht mehr dabei.


    Bei den Fehlquoten müsste ich, wenn ich das wirklich überprüfen wollen würde, zum Halbjahreszeugnis 21 Feststellungsprüfungen (drei Kurse) abhalten. Das schaffe ich zeitlich einfach nicht auch noch neben den normalen Korrekturen etc.


    Was ich definitiv wieder verstärkt mache, ist eine Überprüfung der letzten Stunde. Aber wenn 12 fehlen geht das halt auch nur punktuell. :D

  • Bundesland?


    Prüfe doch bitte, ob in deinem die Möglichkeit besteht ...


    • Atteste einzufordern oder
    • gegebenenfalls festzustellen, dass die Leistungen nicht zu bewerten sind.

    hth

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Genau füe die Fälle braucht's 'ne Attestpflicht. Da ersetzt kann quasi die Ärztin die Eltern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mir wurde gesagt, dass ich alle Sus, die mind. 4 Doppelstunde anwesend waren, bewerten muss.

    In der Wunderwelt des Passivs geht fast alles. Wer hat dir das gesagt? Auf welche Rechtsquelle hat sie sich dabei bezogen.


    Unsere ehemalige Schulleiterin hat auch imme so etwas gefaselt, um uns Stress zu machen. Die aktuelle hat bisher keine NB-Einträge in Notenlisten moniert.


    Aber wenn das der Stil an eurer Schule ist, dann mach das doch so. Alle kriegen eine Note. Die Fehlzeiten spielen keine Rolle, also auch nicht die unentschuldigten. Das erspart dir, im Klassenbuch nachsehen zu müssen. In einer Stunde, in der sie da war, hat sie sich gemeldet? ja, super, da kann man doch drauf aufbauen, da gibt's doch eine Vier.


    Da du offensichtlich auf keine Klausuren brauchst, um zu bewerten, hält sich der Aufwand in Grenzen. Wer nicht zur Nachschreibeklausur kommt, hat halt keine schriftlichen Noten.


    Das möchstest du nicht? Dann kommt Arbeit auf dich zu. Your call!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?


    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Also um noch einmal direkt darauf zu antworten:

    Nein, Du darfst entschuldigte Fehlzeiten nicht in die Note miteinfließen lassen. Eine "Leistungsfeststellung durch Prüfung" dürfte jedoch für viele Schüler mit hohen Fehlzeiten gar nicht zu bestehen bzw. mit "ausreichend" abschließbar sein, so dass über diesen Weg dann die entsprechenden Noten und Konsequenzen zustande kommen.

    O. Meier

    Da ich gerade nicht alle APO-BK Anlagen auswendig kenne: Steht dort auch zu den Leistungsfeststellungen durch Prüfung der Passus "im Einvernehmen mit der Schulleitung"?

    Das wäre nämlich der ganz erhebliche Pferdefuß bei der Sache. Die Schulleitung muss hier mitziehen.

  • Da ich gerade nicht alle APO-BK Anlagen auswendig kenne: Steht dort auch zu den Leistungsfeststellungen durch Prüfung der Passus "im Einvernehmen mit der Schulleitung"?

    So einen Passus habe ich noch nicht gelesen. Ich meine, zu den Feststellungsprüfungen ist überhaupt nichts geregelt.


    Gut wäre es, wenn die Leistungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt sind. D. h. zusammen mit de Klausurterminen benennt man das Verfahren für Nachschreiberinnen (bei mir „sobald ich Sie das nächste mal treffe, schreiben Sie nach“) und eben auch der Hinweis, dass bei fehlenden Teilleistungen eine schriftliche oder mündliche Feststellngsprüfung (auch spontan) angesetzt werden kann. Da hören die lieben Kleinen dann gerne weg. Wenn's soweit ist, gibt es dann ganz unterschiedliche Reaktionen.


    hth

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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