PKV mit Öffnungsklausel oder GKV

  • Ist denn die Verbeamtung nach dem Referendariat sicher? Wenn nicht, würde ich überlegen, ob die Entscheidung bis nach dem Referendariat vertagt werden kann. Sonst gibst du eventuell deine gute Zusatzversicherung auf und musst dich später im Angestelltenverhältnis trotzdem wieder gesetzlich versichern.


    Ich weiß aber nicht, ob das nach dem ersten abgelehnten Antrag über die Öffnungsklausel nach dem Referendariat dann noch möglich ist. Ich kenne die Fristen dabei nicht.

  • Ich nehme übrigens an, dass Deine Zusatzversicherung zu dem Preis nicht Abrechnungssätze von 2,3 (ggfs. auch höher) umfasst, sondern gedeckelt (gängig z.B. 1,7) ist. Oder?


    Sowas wäre schon ein gehöriger Unterschied zur regulären PKV mit Beihilfe

  • Wie gesagt, das kann man nur unter bestimmten Bedingungen.


    Dazu dürfen die Eltern entweder nicht verheiratet sein oder das Elternteil in der GKV verdient mehr als das in der PKV oder das Elternteil in der PKV liegt unter der Bemessungsgrenze.

    Da das Bruttogehalt maßgebend ist, ist es nicht so schwierig mehr zu verdienen. Es macht also Sinn genau zu schauen. Wenn der verbeamtete Elternteil netto mehr verdient, kann es immer noch sehr gut sein, dass der nicht verbeamtete Elternteil brutto mehr auf dem Lohnzettel stehen hat.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Kinder müssen aber nicht unbedingt in die PKV und können evtl. auch in der Familienversicherung in der GKV bleiben, dann sind sie weder kostenpflichtig noch alleine versichert!


    Man kann die Kinder auch beim anderen Elternteil kostenfrei gesetzlich familienversichern.

    Richtig, wenn das andere Elternteil in der GKV ist, dann müssen die Kinder sogar in die Familienversicherung.

  • Richtig, wenn das andere Elternteil in der GKV ist, dann müssen die Kinder sogar in die Familienversicherung.

    Das stimmt nicht. Ich bin GKV, Frau und Kinder sind PKV mit Beihilfe.

  • Das stimmt nicht. Ich bin GKV, Frau und Kinder sind PKV mit Beihilfe.

    Sorry, der Zusatz dass es in Hessen Pflicht ist habe ich vergessen.

  • Richtig, wenn das andere Elternteil in der GKV ist, dann müssen die Kinder sogar in die Familienversicherung.

    Nein, wenn du beide Versicherungsarten hast, dann hast du die freie Wahl, da bist du nie an eine bestimmte Kasse gebunden, nur musst du eben die Kosten beachten (du kannst ja auch freiwillig die Kinder in der GKV versichern)

  • Sorry, der Zusatz dass es in Hessen Pflicht ist habe ich vergessen.

    Bedeutet das tatsächlich, dass Kinder in Hessen nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn beide Elternteile privat versichert sind?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Sorry, der Zusatz dass es in Hessen Pflicht ist habe ich vergessen.

    Nein, ist es auch in Hessen nicht, lediglich der Beihilfeanspruch kann dort anders sein, aber das Kind kann trotzdem auch in der PKV versichert werden. Das ist ja das, was ich mit den Kosten sagte, aber man hat letztendlich die freie Wahl bei der Konstellation.

  • Bedeutet das tatsächlich, dass Kinder in Hessen nur dann beihilfeberechtigt sind, wenn beide Elternteile privat versichert sind?

    Nein. Ich habe jetzt auch gefunden wie ich zu der Aussage kam. Also richtig war meine Aussage nicht aber:


    Zitat
    • Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2024: 69.300 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet (bzw. besteht keine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz), gilt diese Einschränkung nicht.
  • Darf ich Fragen, bei welcher PKV das war?
    Ich bin selber noch auf der Suche. Wurde bei der anonymen Anfrage abgelehnt, jetzt bleibt nur noch die Öffnungsklausel. Und ich habe da noch ein bisschen Bammel vor dem Antrag, da er ja nur einmal gestellt werden darf und man vorher so schlecht die Versicherungen vergleichen kann.

    Bezüglich der pauschalen Beihilfe: In Niedersachsen bekommt man nur 50% auf die Krankenkassenanteile, Pfelgeversicherung und Zusatzanteil muss trotzdem zu 100% gezahlt werden, daher ist es effektiv mehr als 50% was man zahlen muss.

  • Ergänzung zu Hessen: Ja, Folgendes ist richtig:

    "Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden XXXXX Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat"

    XXXX Sofern der Privatversicherte Ehegatte mit dem Gesamteinkommen unter der JEG liegt und das Kind daher kostenlos familienversichert werden könnte, zahlt die Beihilfe aber keinen Anteil an der PKV.

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