Schwerbehinderung, chronische Erkrankung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum.


    Ich habe ein paar Fragen in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Vor jetzt fast 4 Jahren wurde bei mir eine chronische Erkrankung (MS) diagnostiziert, die meinen Beruf und mein Leben stark beeinflusst. Zum Zeitpunkt der Diagnose war ich erst ein Jahr im Berufsleben, also eigentlich gerade erst fertig mit Studium und Referendariat.


    Nun hat sich aus der Erkrankung, dem täglichen Überschreiten meiner Belastungsgrenze und dieser Ungewissheit, die diese mit sich bringt, eine Depression entwickelt und ich bin nun schon seit ca 10 Wochen zuhause.

    Ich bin in entsprechender Behandlung und habe nun auch endlich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

    Gerne möchte ich nach den Osterferien (NRW) mit einer Wiedereingliederung beginnen. Ich habe bisher mit vollem Deputat (28 Stunden) gearbeitet, bin mir aber nun sicher, dass ich das nicht mehr schaffe.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Macht Teildienstfähigkeit Sinn? Meine persönliche Einschätzung wäre, dass ich 20 Wochenstunden gut noch schaffen würde. Ich bin 31 Jahre alt und habe Angst, dass der Amtsarzt eine geringere Wochenstundenzahl bescheinigt, weil ich glaube, dass es nicht so einfach ist, dann irgendwann die Stunden wieder zu erhöhen, oder?

    Gibt es mit einer Schwerbehinderung die Möglichkeit, auch unterjährig Teilzeit zu beantragen?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen!

    So viele Fragen und Ängste und Sorgen in meinem Kopf.:(


    Liebe Grüße

    Aenna

  • Ob du mit einer Schwerbehinderung unterhälftige Teilzeit beantragen kannst könnte bundeslandabhängig sein, insofern solltest du dieses angeben. Hier in BW wäre das möglich, wenngleich nur in sehr seltenen Fällen. In Kombination mit der Teildienstfähigkeit ist die Stundenzahl allerdings festgelegt auf mindestens ein hälftiges Deputat, das geleistet werden muss.


    Lass dich auf jeden Fall vor der Stundenfestlegung für die Wiedereingliederung zu dieser, wie auch der Teildienstfähigkeit von deiner Schwerbehindertenvertretung beraten.


    Wenn du den Weg der Teildienstfähigkeit gehst, dann wird darüber vom Amtsarzt für eine bestimmte Zeitdauer (ich meine das sind 5 Jahre) die Stundenzahl, die du unterrichten kannst und darfst festgelegt. Mal eben spontan für das Folgeschuljahr die Stunden zu erhöhen geht dann tatsächlich nicht mehr.

    Wenn du dir unsicher bist, welche Wochenstundenzahl für dich gut funktionieren kann, dann bring erst die Wiedereingliederung hinter dich und geh stundenmäßig in Teilzeit runter auf die von dir vermuteten 20 Stunden, die du packen würdest, ehe du- so dass mit den Stunden dann tatsächlich gut klappen sollte- den Antrag auf begrenzte Dienstfähigkeit stellst.


    chemikus08 kann vielleicht noch Genaueres zum Verfahren der Teildienstfähigkeit aus NRW- Perspektive beitragen (nicht bundesweit identisch, aber zumindest ein Anhaltspunkt).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Lieber CDL,

    danke schonmal für deine Antwort. Ich meinte bei der Teilzeit nicht unterhälftig, sonder unterjährig, also abseits der eigentlichen Fristen. Denn die Frist für Teilzeitanträge ist hier in NRW immer der 01.02. für das kommende Schuljahr. Wenn ich aber mit einer Schwerbehinderung quasi immer die Möglichkeit hätte, wäre das für das nächste Schuljahr eine Alternative zur Teildienstfähigkeit denke ich.

  • Hi,


    ich bin auch aus NRW und habe gerade eine stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Abwesenheit aufgrund einer schweren Erkrankung hinter mir. Ich bin nach den Herbstferien wieder eingestiegen. Es hat zu Beginn ein BEM-Gespräch gegeben. Dafür hat meine behandelnde Ärztin einen Plan/Attest erstellt, mit wie vielen Stunden ich einsteige und wie viele dazukommen können nach x Wochen. Das hat sich über mehrere Monate verteilt bis ich jetzt wieder mit voller Stundenzahl (25,5 abzüglich Entlastungsstunde u.a. wegen der Schwerbehinderung) dabei bin.

    Die Phase der Wiedereingliederung kann bis zu 6 Monate dauern, geht auch länger, dann aber mit entsprechender Begründung.

    Wie das mit Teilzeit aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.

  • Lieber CDL,

    danke schonmal für deine Antwort. Ich meinte bei der Teilzeit nicht unterhälftig, sonder unterjährig, also abseits der eigentlichen Fristen. Denn die Frist für Teilzeitanträge ist hier in NRW immer der 01.02. für das kommende Schuljahr. Wenn ich aber mit einer Schwerbehinderung quasi immer die Möglichkeit hätte, wäre das für das nächste Schuljahr eine Alternative zur Teildienstfähigkeit denke ich.

    Ah, das war mit unterjährig gemeint, danke für die Erklärung. Ich dachte, das wäre vielleicht so ein bayrischer Spezialterminus für unterhälftig an der Stelle, weil ich mir auf das unterjährig anders keinen Reim machen konnte.


    Ob in NRW mit Schwerbehinderung ggf. auch außerhalb der üblichen Fristen eine Teilzeit beantragt werden kann, wird ebenfalls chemikus beantworten können, der in der Schwerbehindertenvertretung tätig ist in NRW. Hier in BW wäre das zumindest ausnahmsweise möglich, allerdings nicht generell bei Schwerbehinderung, sondern wirklich in besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen, wenn andernfalls der Erhalt der Dienstfähigkeit nicht länger gewährleistet wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ob in NRW mit Schwerbehinderung ggf. auch außerhalb der üblichen Fristen eine Teilzeit beantragt werden kann

    Kann man.

    Ich habe auch eine Schwerbehinderung. Im letzten Schuljahr habe ich eine Wiedereingliederung nach schwerer Krankheit gemacht.

    Nun lote ich für mich selbst aus, wie viele Stunden ich schaffen kann. Im Moment arbeite ich mit halber Stundenzahl. Allerdings habe ich für das nächste Schuljahr um 2 Stunden erhöht. Dann schaue ich weiter. Vielleicht erhöhe ich dann zum 2.Halbjahr des nächsten Schuljahres wieder. Das berate ich immer mit meiner Familie und meinem behandelndem Arzt.


    Ergänzung: Du kannst mich auch gern per PN kontaktieren, wenn du möchtest.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Muss man nicht erst 5 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sein, um überhaupt irgendwelche Leistungen in der Dienstunfähigkeit zu bekommen?

    Spielt bei der begrenzten Dienstfähigkeit keine Rolle.

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  • Der § 164 Abs. 5 gewährt Schwerbehinderten das Recht auf Teilzeit, wenn dies wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich ist. Da es sich um eine unmittelbar aus dem Schwerbehindertenrecht abgeleitete Vorschrift ist. Ein entsprechender Antrag ist zeitnah umzusetzen. Am Besten vorher Kontakt mir der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, damit diese sich mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers respektive Dienstherrn in Verbindung setzt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zu unterscheiden ist hier nochmals deutlich zwischen dem Recht auf Stundenreduzierung nach SGB IX und ggf. den Antrag auf Teildienstfähigkeit. Soweit ich die Fragestellerin verstanden habe geht es nicht um die Feststellung einer begrenzten Dienstfähigkeit nach Beamtenstatusgesetz sondern zunächst nur um Teilzeit nach SGB IX. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, da bei Beamten auf Probe in der Tat ja noch die Lebenszeitverbeamtung im Raum steht. Daher würde ich das 'Thema Teildienstfähigkeit erst anpacken, wenn die Lebenszeitverbeamtung durch ist.


    Auch wenn der Antrag auf Schwerbehinderung noch nicht durch ist, gilst Du nach Antragstellung auf schwerbehindert unter Vorbehalt und zwar so lange, bis ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Sollte der GdB unter 50 liegen, dann muss Du unbedingt einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt stellen. Bitte unbedingt die SbV aufsuchen!!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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