PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • "Beispielsweise meine Kollegin, die seit 5 Jahren 160 km am Tag fahren muss"

    Warum hat die Kollegin dann damals die Stelle angenommen? Überlege ich mir vorher, ob ich das möchte. Wenn ich zwangsversetzt werde, muss mir die Dienstelle den Umzug zahlen. (TrennungsentschädigungsVO). Und wenn das der Kollegin jetzt gesundheitlichen Stress macht, dann kann sie sich krankschreiben lassen und notfalls den gleichen Weg gehen. Möchte das Verwaltungsgericht sehen, dass bei ärztlich und amtsärztlich beschiedener Notwendigkeit sagt, dass in dem Fall die zur Ruhesetzung Vorrang hat vor einer anderweitigen Weiterbeschäftigung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich wäre liebend gerne an genau dieser Schule geblieben. Bin vor wenigen Jahren extra hierher gezogen (kann zur Arbeit laufen) und habe beim Aufbau eines besonderen Zweiges/Faches geholfen. Mein absoluter Traum.

    Jedoch hat das Verhalten meines Schulleiters nach dem Vorfall mir gezeigt, dass ich dort im Zweifelsfall absolut auf mich gestellt bin.

    Meine Therapeutin hat mir gesagt, dass die nachträgliche öffentliche (!) Schuldzuweisung und Kritik zu meinem im Dienst erlittenen Trauma beigetragen hat. Das Verhalten des Schülers war schlimm, aber das Verhalten von Erwachenen im Nachhinein war schlimmer.

  • "Beispielsweise meine Kollegin, die seit 5 Jahren 160 km am Tag fahren muss"

    Warum hat die Kollegin dann damals die Stelle angenommen? Überlege ich mir vorher, ob ich das möchte. Wenn ich zwangsversetzt werde, muss mir die Dienstelle den Umzug zahlen. (TrennungsentschädigungsVO). Und wenn das der Kollegin jetzt gesundheitlichen Stress macht, dann kann sie sich krankschreiben lassen und notfalls den gleichen Weg gehen. Möchte das Verwaltungsgericht sehen, dass bei ärztlich und amtsärztlich beschiedener Notwendigkeit sagt, dass in dem Fall die zur Ruhesetzung Vorrang hat vor einer anderweitigen Weiterbeschäftigung.

    Weil sie sonst arbeitslos gewesen wäre. Nach dem Ref. wollen alle in beliebte Gegenden und nicht aufs Land. Hier sind viele, die nicht da sein wollen und hoffen, dass sie wieder zurückdürfen. Sie ziehen auch nicht um, weil dann die Hoffnung wohl ganz schwindet.

  • Jedoch hat das Verhalten meines Schulleiters nach dem Vorfall mir gezeigt, dass ich dort im Zweifelsfall absolut auf mich gestellt bin.

    Meine Therapeutin hat mir gesagt, dass die nachträgliche öffentliche (!) Schuldzuweisung und Kritik zu meinem im Dienst erlittenen Trauma beigetragen hat. Das Verhalten des Schülers war schlimm, aber das Verhalten von Erwachenen im Nachhinein war schlimmer.

    Ich kann dich da sooo gut verstehen! Mir ist es damals ziemlich genauso ergangen. Der Vorfall an sich war schlimm und hätte meiner Therapeutin nach bei jedem eine PTBS auslösen können. Aber das alles wäre längst nicht so schlimm gewesen, wenn ich danach Unterstützung erfahren hätte und nicht gezwungen worden wäre das Kind weiter zu unterrichten, obwohl ich psychisch (noch) gar nicht wieder in der Lage dazu war das zu tun. Leider scheinen einige Schulleitungen für psychische Ausnahmezustände wenig Verständnis zu haben bzw mangelt es da einfach an Fachwissen. Traurig, dass dies auch bei dir die Symptomatik verstärkt hat.

    Ich wäre da jedoch auch sehr vorsichtig mit Formulierungen und würde da tunlichst aufpassen, dass es nirgendwo als "Druckmittel" gesehen wird. Als ich damals einem Schulleitungsmitglied gegenüber geäußert habe, dass ich mich nicht in der Lage sehe das Kind weiter zu unterrichten und mich sonst krankschreiben lassen muss, weil mich der bloße Gedanke daran so fertig macht, hätte ich fast eine Abmahnung kassiert...

  • Zauberwald

    OK vielleicht war da noch kein Lehrermangel, ansonsten gibt es heutzutage die Möglichkeit wohnortnah Vertretungsstein zu besetzen und mich innerhalb der Laufzeit mich für eine geeignete Stelle zu bewerben. Ansonsten kauft man sich mit der Beamtenstelle das Risiko ein, da fünf Jahre nicht weg zu kommen. Ist blöd, aber das sind die Nachteile des Berufsbeamtentums.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Baumhaus

    So wie Du es schilderst, könnte es als Drohung mit einer Erkrankung ausgelegt werden.

    A.) Wenn ich das Kind weiter unterrichten muss, melde ich mich krank, ggf Abmahnung

    B ) Ich glaube derzeit nicht, dass meine seelische Verfassung es zulässt das Kind zu unterrichten. Gleicher Sachverhalt, aber nur Schilderung der faktischen Situation. Keine Abmahnung.

    Daher nie mit Krankmeldung drohen.

    Umgekehrt darf ich aber sehr wohl sagen, dass mich etwas krank macht. Das in Folge dann eine Krankmeldung Erfolg, dass muss man sich denken🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08 : Ja, das ist richtig. In der seelischen Verfassung, in der ich zu dem Zeitpunkt war, war es mir jedoch nicht möglich meine Formulierung zu überdenken. Rückblickend ist mir dieser Fehler bewusst. Ich wollte mit der Schilderung meiner Erfahrung lediglich die Hinweise hier unterstreichen, dass man mit der Formulierung aufpassen muss.

  • Deswegen finde ich wichtig sich hier über sowas auszutauschen. Wenn man das vorher schon Mal irgendwo gelesen hat, fällt einem im entscheidenden Moment vielleicht die passende Aussage ein. Ansonsten kann ich das sehr gut nachvollziehen, dass dann in einer Stresssituation die Formulierung suboptimal ist.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ich kann dich da sooo gut verstehen! Mir ist es damals ziemlich genauso ergangen. Der Vorfall an sich war schlimm und hätte meiner Therapeutin nach bei jedem eine PTBS auslösen können. Aber das alles wäre längst nicht so schlimm gewesen, wenn ich danach Unterstützung erfahren hätte und nicht gezwungen worden wäre das Kind weiter zu unterrichten, obwohl ich psychisch (noch) gar nicht wieder in der Lage dazu war das zu tun. Leider scheinen einige Schulleitungen für psychische Ausnahmezustände wenig Verständnis zu haben bzw mangelt es da einfach an Fachwissen. Traurig, dass dies auch bei dir die Symptomatik verstärkt hat.

    Ich wäre da jedoch auch sehr vorsichtig mit Formulierungen und würde da tunlichst aufpassen, dass es nirgendwo als "Druckmittel" gesehen wird. Als ich damals einem Schulleitungsmitglied gegenüber geäußert habe, dass ich mich nicht in der Lage sehe das Kind weiter zu unterrichten und mich sonst krankschreiben lassen muss, weil mich der bloße Gedanke daran so fertig macht, hätte ich fast eine Abmahnung kassiert...

    Bin echt sprachlos über solche Vorgesetzte 🤬

  • chemikus08 : Ja, das ist richtig. In der seelischen Verfassung, in der ich zu dem Zeitpunkt war, war es mir jedoch nicht möglich meine Formulierung zu überdenken. Rückblickend ist mir dieser Fehler bewusst. Ich wollte mit der Schilderung meiner Erfahrung lediglich die Hinweise hier unterstreichen, dass man mit der Formulierung aufpassen muss.

    Gute Vorgesetzte können das einschätzen

  • Ich warte immer noch... Nicht auf Godot, sondern auf den Termin beziehungsweise die schriftliche Einladung zum Termin beim Gesundheitsamt.

    Zwischenzeitlich wurde die Bezirksregierung kontaktiert und ich habe dem Personalrat eine E-Mail geschrieben und gefragt, ob ich irgendetwas tun kann um diesen langwierigen Prozess zu beschleunigen. Die Antworten waren jeweils, dass sich das Gesundheitsamt [irgendwann] bei mir melden würde.

  • Auch wenn die Wartezeit zermürbend sein kann: leider ist Geduld gefragt.

    Gibt dir im Zweifel aber Zelt weiter Atteste etc. zu sammeln.

    Das Problem ist bei den Gesundheitsämtern, gerade in großen Städten/Kreisen, dass diese unglaubliche viele Aufgaben haben und personell oft dünn aufgestellt sind. Die Erkrankung eines A-Arztes kann zu Verschiebungen um Monate führen, leider.

  • Am Samstag habe ich zwei Schreiben der Kreisverwaltung im Briefkasten gehabt.

    1. Der Grad meiner Behinderung wurde auf 20 festgelegt.

    2. Das Gesundheitsamt hat Schweigepflichtentbindungen meiner behandelnden Ärztinnen und bestehende ärztliche Befunde angefordert.

    Ich habe eine ausführliche Schilderung der Ereignisse formuliert und die geforderten Schweigepflichtsentbindungen und Atteste sowie die Bescheinigung über die Behinderung beigefügt. Ich überlege noch, ob ich die weiteren gesammelten Unterlagen noch beifüge oder erst zum Termin mitbringe. Den Brief möchte ich jedenfalls morgen losschicken.

    Einen Termin zur amtsärztlichen Untersuchung erhalte ich irgendwann, "zu einem späteren Zeitpunkt". Naja, dann warte ich eben weiter. Vielleicht keine 3,5 Monate mehr. Oder doch. Man weiß es nicht.

  • Lege am besten Widerspruch gegen die GdB 20 ein und Klage im Zweifel. Lass Dich diesbezüglich von der Schwerbehindertenvertretung oder / und dem VdK beraten.

    Zu verlieren hast Du ja bei GdB 20 nichts. Der berechtigt Dich allenfalls im Regierungsbezirk Düsseldorf zu einem Jahresgespräch. Solange das Verfahren aber nicht rechtskräftig ist, bist Du derzeit immer noch schwerbehindert unter Vorbehalt!!

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  • Einen GdB von 20 empfinde ich bei einer Traumafolgestörung definitiv auch als zu niedrig. Leider scheint es aber Usus bei einigen Versorgungsämtern zu sein, zunächst einmal zu niedrig einzustufen, meine Schwester hat die gleiche Erfahrung machen müssen leider. Ich drücke fest die Daumen für den Widerspruch! 🍀

  • Wie haben bei unserem Kind und auch im Bekanntenkreis gesehen: die falsche bzw. unzureichende Einstufung ist der Normalfall, das hat Methode. Dann haben halt die Pech gehabt, die keinem Widerspruch einlegen. Wer sich nicht informiert und den Widerspruch verpasst, dem wird einfach nicht alles gegeben, was ihm offensichtlich zusteht.

    Heißt: Formulierungen beim Krankheitsbild gut recherchieren. Einschränkungen deutlich darlegen, am besten mit entsprechenden Gutachten.

    Unser Widerspruch ging anstandslos durch und wir haben das, was man im Normalfall erwarten kann, auch bekommen. Aber das hat viel Zeit und Energie gekostet.

  • Einen GdB von 20 empfinde ich bei einer Traumafolgestörung definitiv auch als zu niedrig.

    Das empfinde ich auch so, fürchte dennoch, dass das "normal" ist. Mir wurde damals von der unabhängigen Gutachterin ein GdB von 10 für ein halbes Jahr anerkannt. Das hat natürlich erst recht gar nichts gebracht, aber für Widerspruch fehlte mir einfach die Kraft zu dem Zeitpunkt.

    Emerald : Ich hoffe, du hast ausreichend Menschen um dich, die dich unterstützen und dir helfen, dich durch diesen Behördenwald zu kämpfen.

  • Die tun sich häufig schwer bei der Beurteilung psychischer Beeinträchtigungen. Das hat damit zu tun, dass es für die Beurteilung nach GdB wichtig ist , ob eine schwere Beeinträchtigung der sozialen Interaktion vorliegt. Das ist aber vollkommen unabhängig davon ob eine Depression nun mittelschwer oder schwer ist. auch eine mittelschwere Depression kann zu schweren sozialen Beeinträchtigungen führen. Den Spaghat im Kopf kriegen die nicht hin.

    An alle Deutschlehrer:
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