"Beispielsweise meine Kollegin, die seit 5 Jahren 160 km am Tag fahren muss"
Warum hat die Kollegin dann damals die Stelle angenommen? Überlege ich mir vorher, ob ich das möchte. Wenn ich zwangsversetzt werde, muss mir die Dienstelle den Umzug zahlen. (TrennungsentschädigungsVO). Und wenn das der Kollegin jetzt gesundheitlichen Stress macht, dann kann sie sich krankschreiben lassen und notfalls den gleichen Weg gehen. Möchte das Verwaltungsgericht sehen, dass bei ärztlich und amtsärztlich beschiedener Notwendigkeit sagt, dass in dem Fall die zur Ruhesetzung Vorrang hat vor einer anderweitigen Weiterbeschäftigung.