PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Flipper79 Es wurde sich auf das von der Bezirksregierung in Auftrag gegebene amtsärztliche Gutachten berufen, jedoch wird sein Inhalt ingnoriert. [Meine Reaktion bezieht sich auf deinen letzten Satz.]

    k_19 Die Idee einer Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich gut. Nur gegen wen soll ich sie stellen? Gegen die Personaldezernentin? Gegen meine Sachbearbeiterin? Oder gegen die Person, die mir nach Monaten heute auf meine E-Mails und Briefe geantwortet hat und eigentlich gar nicht zuständig ist? [Letzteres habe ich auf der Homepage überprüft, da mir der Name nichts sagte. Die Dame ist eigentlich für andere Gesamtschulen zuständig.]

    chilipaprika Ja. Auf dem BEM-Protokoll vom Dezember ist weiter vereinbart worden, dass eine amtsärztliche Untersuchung eingeleitet werden soll und dessen Ergebnis für meinen zukünftigen Einsatz abgewartet werden soll. Nur leider wird der Inhalt des amtsärztlichen Gutachtens vom April ignoriert (oder nicht verstanden, Stichwort Leseverständnis). Wenn ich nun eine Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung vorschlage, überfordere ich die "Damen" ja komplett. [Die Idee ist aber gut...]

  • Der Punkt ist spätestens jetzt erreicht, bei dem ich Dir empfehlen würde, Dich in die Hände eines im Beamtenrecht versierten Anwalts zu begeben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und bitte kein Wald und Wiesen Anwalt der sonst Scheidungen macht. Kannst Du nichts mit anfangen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich fürchte auch, dass ich meinen Anwalt wieder aktivieren muss.

    Während ich auf den Termin beim Amtsarzt wartete, konnte er nichts tun. Und nachdem das amtsärztliche Gutachten so eindeutig positiv bzw in meinem Sinne ausgefallen ist, haben wir pausiert, da wir spätestens da mit einer Versetzung gerechnet haben.

    Und jedes Handeln des Anwalts ist für mich natürlich sehr teuer...

  • In der Beschwerde kannst du alles schildern, was bisher schief gelaufen ist. Wie liefen die Gespräche ab? Wer war anwesend und wie haben die Personen sich verhalten?

    Wer hat die Entscheidung getroffen bzw. dir die Rückmeldung gegeben, dass du die Schule trotz Gutachten nicht wechseln können solltest?

    Der Vorwurf an der Stelle wäre die Missachtung der Fürsorgepflicht.

    Ebenfalls sind dir Rechtsanwaltskosten entstanden, damit deine Rechte gewahrt bleiben. Frag mal den Rechtsanwalt, inwiefern du hier Anspruch auf Entschädigung hast vom Dienstherrn. Auf die dir entstandenen Kosten kann man auch gerne mal hinweisen.

    Beschwerden führen nicht unbedingt zu Konsequenzen für die jeweiligen Personen. Sie können aber zukünftig den Ablauf verändern und auch dafür sorgen, dass jemand anderes mit dem Fall betraut wird.

    Beschwerden haben auch den Vorteil, dass sie zugleich eine Dokumentation sicherstellen. Wenn du alle dokumentierst und zumailst, hast du eben auch Nachweise, die in zukünftigen Gerichtsverfahren vonnützen sein können.

    Jede Bezirksregierung hat ein Beschwerdemanagement und es ist ja auch genau dafür gedacht! Man soll ja auch darauf aufmerksam machen, wenn die eigenen Rechte missachtet werden.

  • Ich kenne ähnliches Vorgehen der Bez Reg, bei gleicher Lage. Stell dich darauf ein, dass die Bez. Reg. Das AA-Gutachten hat „aktualisieren“ lassen. Dazu wirst du nicht erneut angehört und fällst aus allen Wolken, was plötzlich alles möglich sei. Sende dir gerne die Adresse eines Anwalts per DM. Am besten auf nichts reagieren und erstmal weiter auf „gelb“ bleiben!

    Scheint mittlerweile Usus zu sein einfach eigene Regeln zu „erfinden“…

    Schade, so viel zu „Fürsorgepflicht“.

    Bist du Mitglied in einem Verband/Gewerkschaft?

  • ...

    Das amtsärztliche Gutachten schließt die Rückkehr aber explizit aufgrund des Retraumatisierungspotenzials aus und empfiehlt dringend eine Versetzung an ein wohnortnahes Gymnasium.

    ...

    Vielleicht ist das der springende Punkt. Ziehe eine andere Gesamtschule (du warst bislang an einer?) in Betracht und poche nicht auf zu vielen Faktoren.

    Wie ist das überhaupt, kann man dich ungewollt in vorzeitigen Ruhestand versetzen und wie wäre das für dich?

  • Das dürfte nicht möglich sein:

    Es ist, wenn ich es richtig verstehe, die Versetzung festgestellt worden. Der Versuch ist nun durch Zustimmung „Behördenwillen“ umzusetzen.

    Man muss das Pferd ja andersrum aufzäumen: was passiert, wenn emerald dienstunfähig wird durch die Rückkehr an den bisherigen Dienstort/Schulform? Dann sollte Regress möglich sein, daher ist es relativ unerklärlich, warum die BezReg probiert diesen Weg zu gehen, außer sie setzt voraus: Kollegin/Kollege stimmt zu, damit ist die Haftungsumkehr eingetreten.

  • Achso, die Erfahrung sagt auch ganz oft, dass die zuständigen Dezernenten recht überrascht sind, wenn das AA-Gutachten pro Beamten ausfällt, anscheinend ist der Elfenbeinturm doch noch sehr hoch

  • Das dürfte nicht möglich sein:

    Es ist, wenn ich es richtig verstehe, die Versetzung festgestellt worden. Der Versuch ist nun durch Zustimmung „Behördenwillen“ umzusetzen.

    Man muss das Pferd ja andersrum aufzäumen: was passiert, wenn emerald dienstunfähig wird durch die Rückkehr an den bisherigen Dienstort/Schulform? Dann sollte Regress möglich sein, daher ist es relativ unerklärlich, warum die BezReg probiert diesen Weg zu gehen, außer sie setzt voraus: Kollegin/Kollege stimmt zu, damit ist die Haftungsumkehr eingetreten.

    Wenn ich recht erinnere, ging es um einen konkrete Vorfall an einer Schule und den unguten Umgang der Dienststellenleitung damit. Dass der Amtsarzt nun ein "wohnortnahes Gymnasium" empfohlen hat statt "Hauptsache Versetzung, egal wohin" ist m.E. unglücklich, was es rein rechtlich bedeutet, weiß ich aber nicht.

  • Ich glaube es wird ein Schuh raus, wenn man die konkrete Aufforderung der AA -Untersuchung kennt.

    Sollte dort stehen: „Bitte untersuchen, ob xy an ein wohnortnahes GY versetzt werden muss, um die Dienstfähigkeit zu erhalten“, dann hat die BezReg sich selber die Karten gelegt, auch rechtlich.

  • Versetzung an eine andere Gesamtschule löst das Problem halt vermutlich nicht. Ich hab beim TE irgendwo mal Ruhrgebiet rausgehört (meine ich?) und zeig mir eine Gesamtschule hier, wo man nicht auf die Klientel trifft, mit der die Problematik vermutlich ursächlich zusammenhängt und die ggf. entsprechende Ängste auslöst.

  • Nein, wenn die Bez. Reg. Diesen hat untersuchen lassen, dann ist das Problem nicht auf Seiten des Beamten zu suchen.

    ??? Sagt das jemand?

    Wenn du allerdings die Schulform von Ges nach Gym wechseln willst, dann musst du das Kapitel wechseln. Dafür müssen dann da Stellen frei sein. Bekanntlich ist das Kapitel Gymnasium derzeit in NRW aber weitgehend dicht.

  • Das können ja die schulfachlichen Dezernate unter sich klären bzw. Juristen, ob es durch entsprechend formulierte Anordnung rechtswirksam wird. Unbenommen davon steht aber klar fest: ist ärztlich festgestellt, dass die Dienstfähigkeit nur durch diesen Wechsel erhalten bleibt, sich dieser Anspruch juristisch durchsetzen lässt. Dauert zwar, aber es gibt ähnlich gelagert Fälle.

  • Auf dem Papier sind die Gymnasien "dicht". Aber auch nur deshalb, weil der Mangel woanders noch größer ist und nicht, weil es faktisch keinen Bedarf gäbe. Wir schließen ja und müssen von einem anderen Träger in den Landesdienst überführt werden (können also nicht willkürlich verschoben werden) und bisher kommen die Kollegen, die ans Gymnasium wechseln möchten, recht gut dort unter. Wo ein Wille, da ein Weg.

    Schützt einen natürlich nicht davor, später ggf. doch wieder abgeordnet zu werden, aber es ist halt auch nicht so, als würden an den Gymnasien keine Lehrkräfte fehlen. Ich verstehe im vorliegenden Fall überhaupt nicht, wieso man sich so querstellt - außer, man fürchtet, dass sich ähnliche Fälle in Zukunft häufen werden und möchte keinen Präzedenzfall schaffen, der die Unterbesetzung in bestimmten Schulformen und Regionen perspektivisch noch verschärfen könnte.

  • Das ist vermutlich der Punkt.

    Verstehe aber auch nicht, warum man erst den AA einschaltet, dann die „Entscheidung“ ignoriert und einfach etwas gegenläufiges verfügt. Wenn man sich wenigstens gemeinsam mit den betreffenden KuK um eine einvernehmliche Lösung bemühen würde…

Werbung