Private Krankenversicherung: einreichen von Arztrechnungen...

  • Sonnige Grüße zu euch, gerne möchte ich nachfragen, da ich hierzu nur passende Zeiträume (bei Verträgen, die ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen wurden, funktioniert dies auch für drei Jahre...) gefunden habe, ob es somit möglich erscheint, dass ich eine recht große Menge an Arztrechnungen erst im September 2025 einreichen, sobald meine Beitragsrückerstattung für ein „Einreichungsloses Jahr“, durchgeführt wurde.

    Oder ist dies dann sozusagen „Betrug“? Denn dann würde ich bis zum frühen Herbst 2025 einfach mit dem Einreichen meiner Arztrechnungen der vergangenen drei Jahre warten.

    Danke für eure Mithilfe und viele Grüße :wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Das wird dir gestrichen.

    Hatte ich gerade vor 2 Tagen.

    Beim Einreichen waren noch 2 Rechnungen von 2023 drin, eine haben wir gelöscht, die zweite übersehen. Sie wurde (natürlich!!) nicht erstattet.

    Und ja, es ist grenzwertig unmoralisch (euphemistisch gesagt)

  • Vermutlich zahlen sie es dir abzüglich der Rückerstattung.

    Für die letzten beiden Jahre (2023 und 2024 in deinem Beispiel) hat deine Krankenversicherung dann ans Finanzamt aber schon deine geringeren Zahlungen (Beiträge abzüglich Rückerstattung) gemeldet. Das kann daher auch finanziell nachteilig sein.

  • Das wird einfach von der BRE (Beitragsrückerst.) abgezogen und erst der überschüssige Betrag kommt zur Auszahlung….

    …nice try!

  • Bei der Debeka ist das einfach. Liegt man mit den eingereichten Belegen übers Jahr unter der Rückerstattung, erhält man die Differenz.

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  • Bei der Debeka ist das einfach. Liegt man mit den eingereichten Belegen übers Jahr unter der Rückerstattung, erhält man die Differenz.

    Vielleicht bei den alten Verträgen. Bei mir ist das nicht so, wenn ich was einreiche, dann ist die BRE futsch.

  • Es geht bei den Arztechnungen um das Behandlungsdatum. Entweder reichst Du diese ein und erhältst eine Erstattung oder Du bekommst im Folgejahr eine gewisse Beitragsrückerstattung, wenn Du nichts oder nur wenig eingereicht hast. Wenn Du nach deren Erhalt doch noch Rechnungen aus diesem Zeitraum einreichst, wird die Erstattung mit der Beitragsrückerstattung verrechnet. So war es zumindest bei mir, als ich eine ganze Weile nichts eingereicht habe.

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