Rechte als werdender Vater, Infos

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich werde bald Papa als verbeamteter Lehrer an einer Grundschule in Hessen und habe durch Zufall erfahren, dass mir nach der Geburt 8 Arbeitstage freistehen. Meine SL wusste von dem neuen Gesetz nichts, hat sich aber informiert und gesagt, dass wir das formlos so machen und ich nach der Geburt für acht Tage ausgeplant bin.

    Das Verhältnis zur SL ist eher distanziert. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass ich das nicht schriftlich habe. Dürfen die mir das einfach verweigern und meine Präsenz fordern?

    Des Weiteren freue ich mich über weitere wertvolle Tipps für Väter und mögliche Rechte.

    Wie ist es zum Beispiel wenn mein Kind krank ist, meine Frau aber in EZ ist. Kann ich auch „Kindkrank“ machen?

    Wie ist es wenn Frau und Kind krank sind?

    Über weitere hilfreiche Tipps, Anregungen und Informationen freue ich mich sehr. Die meisten Infoveranstaltungen sind eher für Frauen, die ein Kind erwarten ,nicht aber für Väter.

  • Wie ist es zum Beispiel wenn mein Kind krank ist, meine Frau aber in EZ ist. Kann ich auch „Kindkrank“ machen?

    Wie ist es wenn Frau und Kind krank sind?

    Kindkranktage setzen voraus, dass niemand sonst sich um das Kind kümmern kann. Das ist während der Elternzeit des zweiten Elternteils im Regelfall gerade nicht zutreffend, weshalb im Regelfall dafür auch keine Kindkranktage zulässig sind. Wenn auch das zweite Elternteil parallel erkrankt ist kann das natürlich unter Umständen anders aussehen.

    Zum Vaterschaftsurlaub nach der Geburt gibt es zwar eine EU- Vorgabe (14 Tage), die die noch aktuelle Bundesregierung bereits 2024 umsetzen wollte („Familienstartzeitgesetz“), das ist meiner Kenntnis nach bislang aber nicht passiert (woran vor allem die FDP schuld ist, die das massiv verzögert und abgelehnt hat, obgleich Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren hatte, da es die Vorgabe nicht bis 2022 umgesetzt hat).

    Alle Arten freier Tage für Väter müssten insofern meines Erachtens entweder landesrechtlich begründet werden (halte ich für eher unwahrscheinlich bei diesem Thema, dass da die Länder nicht auf bundesrechtliche Vorgaben für Angestellte warten, die dann ins Beamtenrecht übernommen werden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, vielleicht war ein BL ja einfach Vorreiter bei der Umsetzung der EU- Richtlinie) oder sind ein Vorgriff auf die Elternzeit.

    In jedem Fall solltest du es aber schriftlich haben, dass du freigestellt wirst nach der Geburt. Du könntest insofern deinen Schulleiter einfach per Mail einerseits um Bestätigung bitten, dass X Tage nach der Geburt frei sein werden und in dem Zug erfragen, ob du dazu einen weiteren Antrag an der Schule oder anderweitig stellen musst, wo du das mit den freien Tagen nachlesen könntest und wem gegenüber du dann wie die Geburt nachweisen musst (SL? , Schulamt?, …).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei Kinderkranktagen kommt es auch darauf an, wie die Kinder versichert sind.

    Z.B. Die gesetzliche Krankenkasse würde für dich nur zahlen, wenn du und die Kinder dort versichert sind.

  • Wenn ich es hier richtig lese, haben tatsächlich hessische Lehrkräfte nach einer Geburt Anspruch auf acht "Elterntage": Bezahlte Freistellung des Partners oder der Partnerin nach einer Geburt für 8 Tage | Hessischer Philologenverband e.V. und gew-hessen: Elterntage für Alle! . Da es sich hierbei um Sonderurlaub handelt, müsstest du diese Tage m. E. sowieso über das entsprechende Formular bei deiner SL beantragen; dann hast du das Ganze nach der Genehmigung ja schriftlich vorliegen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Volle Zustimmung für Humblebees Beitrag über die "Vätertage", den Fall hatten wir in den vergangenen Monaten bereits mehrfach (Hessen).

    Zu Kindkrank: Auf der Bescheinigung, die man einreicht, steht sowas wie "keine andere Betreuung möglich". D.h. wenn deine, in einer Wohnung lebende Frau nicht arbeitet zu diesem Zeitpunkt, wäre ja eine Betreuung durch sie möglich, also darfst du dir kein Kindkrank nehmen.

    Ist deine Frau aber nicht zur Betreuung einsetzbar, da sie selbst krank ist, wäre Kindkrank eine Möglichkeit für dich trotz einer arbeitsfreien EZ deiner Frau.

    Die üblichen Kindkranktage werden bei Beamten in der PKV nicht gesondert beim Sold ausgewiesen, dieser bleibt ohne Erwähnung auf dem Besoldungsnachweis identisch (anders bei Angestellten/GKV). Die Anzahl ist aber begrenzt (die aktuellen pro KJ weiß ich gerade nicht, durch Corona hatte sich da gefühlt alle 3 Monate was geändert). Bei einer längeren Erkrankung wird es echt eng mit der Anzahl an Tagen. Braucht man mehr, kann man sich wohl freistellen lassen (aber mit Auswirkungen auf die Bezüge)

  • Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

    Gibt es hier Kollegen aus Hessen, die einen solchen Antrag bereits gestellt haben? Tatsächlich existiert für mein Schulamt kein solches Formular. Werde da am Montag anrufen und nachfragen.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich werde bald Papa als verbeamteter Lehrer an einer Grundschule in Hessen und habe durch Zufall erfahren, dass mir nach der Geburt 8 Arbeitstage freistehen

    Das ist richtig, das steht dir zu. Ich finde die Norm gerade nicht, aber es ist dazu auch ein Zeitraum definiert (ich meine 3 oder 4 Wochen).

    Das Verhältnis zur SL ist eher distanziert. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass ich das nicht schriftlich habe. Dürfen die mir das einfach verweigern und meine Präsenz fordern?

    Das ist eigentlich formlos. Ich habe das über den Vertragsplan mit den Vätern auf dem kurzen Dienstweg geregelt. Du kannst aber auch einfach ein formloses schreiben an die SL verfassen und dort die einzelnen Tage einfach aufführen.

  • Da es sich hierbei um Sonderurlaub handelt, müsstest du diese Tage m. E. sowieso über das entsprechende Formular bei deiner SL beantragen; dann hast du das Ganze nach der Genehmigung ja schriftlich vorliegen.

    Formulare gibt es dafür nicht, zumindest bei uns nicht. Ist auch egal, es muss irgendwie angezeigt werden, wann der Sonderurlaub genommen wird.

  • Formulare gibt es dafür nicht, zumindest bei uns nicht. Ist auch egal, es muss irgendwie angezeigt werden, wann der Sonderurlaub genommen wird.

    Für die "Elterntage" gibt es Formulare, allerdings nur für die Schulämter Frankfurt und Offenbach: Dienstliche Vordrucke und Hinweise für Lehrkräfte im hessischen Schuldienst | schulämter hessen.de .

    Wie beantragt ihr denn in Hessen die Teilnahme z. B. an Fortbildungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder oder Sonderurlaub wegen "Kind krank"? Dafür und für andere Gründe gibt es in NDS dieses Formular: 030_041 - Antrag auf Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung [Stand: 04.2016]

    Gibt es hier Kollegen aus Hessen, die einen solchen Antrag bereits gestellt haben? Tatsächlich existiert für mein Schulamt kein solches Formular. Werde da am Montag anrufen und nachfragen.

    Ja, da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als bei dem für dich zuständigen Schulamt anzurufen. Finde ich übrigens irgendwie ulkig, dass jedes Schulamt eigene Formulare für verschiedene Zwecke hat. Da muss man ja echt aufpassen, dass man sich das richtige 'raussucht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Für die "Elterntage" gibt es Formulare, allerdings nur für die Schulämter Frankfurt und Offenbach: Dienstliche Vordrucke und Hinweise für Lehrkräfte im hessischen Schuldienst | schulämter hessen.de .

    Wie beantragt ihr denn in Hessen die Teilnahme z. B. an Fortbildungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder oder Sonderurlaub wegen "Kind krank"? Dafür und für andere Gründe gibt es in NDS dieses Formular: 030_041 - Antrag auf Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung [Stand: 04.2016]

    Ja, da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als bei dem für dich zuständigen Schulamt anzurufen. Finde ich übrigens irgendwie ulkig, dass jedes Schulamt eigene Formulare für verschiedene Zwecke hat. Da muss man ja echt aufpassen, dass man sich das richtige 'raussucht.

    Diesen Falls hatte ich noch nicht. Ist auch mein erstes Kind, dass ich erwarte.

    Ja, zusätzlich zum föderalistischen Bildungssystem, hat jedes Schulamt eigene Vorgaben.

    Aber das ist ein langes und leidiges Thema, welches in der letzten Wahl kaum thematisiert worden ist…

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