Archivierung von Notenlisten etc.

  • Hallo zusammen,

    an unserer Schule (kaufmännisches BK) werden die Notenlisten seit jeher analog archiviert. Durch die Umsetllung auf passwortgeschützte excel-Listen werden diese digital erstellt und anschließend zur Archivierung ausgedruckt. Meine Frage: Können die Listen nicht auch auf einem gesicherten Datenträger gespeichert und archiviert werden? Muss die Archivierung in wirklich Papierform erfolgen?

    Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Viele Grüße

    hennab

  • Wie lange müssen die Liste archiviert werden? Ausdrucke auf Papier sind noch heute, mehr als 500 Jahre nach Erfindung des Buchdruckes, noch lesbar.
    Ich habe letzte Woche im Keller aufgeräumt und Klassen- und Notenlisten gefunden. Die hatte ich auf 5 ¼-Zoll-Floppies gespeichert. In irgendeiner Ecke hab' ich noch einen 8086-PC herumliegen, den ich aus sentimentalen Gründen aufbewahrt habe. Falls der Datenträger nicht gelitten hat, könnte ich die Daten eventuell auslesen. Aber nicht jeder (und sowieso nicht jede Schule) sammelt historische Hardware ;)
    BTW: Was macht ihr eigentlich, falls Trump Microsoft anweist, die Cloud für Europa zu sperren?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Durch die Umsetllung auf passwortgeschützte excel-Listen werden diese digital erstellt und anschließend zur Archivierung ausgedruckt.

    Ihr druckt verschlüsselte Dateien (=Buchstabensalat) aus?!?!

    Ist das die Rückkehr der Paperdisk?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wie lange müssen die Liste archiviert werden? Ausdrucke auf Papier sind noch heute, mehr als 500 Jahre nach Erfindung des Buchdruckes, noch lesbar.

    Soweit ich das für NRW überblicke, sind das wohl 5 Jahre. Das sollte auch ein üblicher Datenträger mitmachen. Für Abschlusszeugnisse, deren Aufbewahrungsfristen erheblich länger sind, sieht das natürlich anders aus.

  • In NRW bis 50 Jahre.

    Ich lese den Text so, dass auch Datenträger erlaubt sind.

    Würde aber, wenn ich es verbindlich wissen möchte, bei der Bezirksregierung fragen.

    siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…J&det_id=156783

    Ich habe vor kurzem fast 40 Jahre alten Dateien von Kassette erfolgreich laden können (Commodore Rechner). Andererseits habe ich auch schon öfters CDs gehabt, die schon nach einem Jahr nicht mehr lesbar waren.

    Bei "Datenträgern" (im Gegensatz zu Papier) würde ich daher auch regelmäßig Backups machen.

  • Ich habe vor kurzem fast 40 Jahre alten Dateien von Kassette erfolgreich laden können (Commodore Rechner).

    Eine Datasette und zwei Brotkästen liegen bei mir auch noch rum. Jemand Interesse? Ich geh' demnächst zum Flohmarkt und brauche mehr Platz.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Mir mangelt es ebenfalls an Platz dafür. Auf ebay, kleinanzeigen und im forum64.de wirst du die aber schnell los.

    Je nach Zustand und Zubehör zwischen 10 bis über 200 Euro.

    10, wenn defekt und dreckig.

    200, wenn da z.B. die OVP in sehr guten Zustand bei ist oder der Rechner noch "gutes" Zubehör hat.

    Die Hardcoresammler kennen auch die verschiedenen Versionen genau. Wenn du einen mit sehr niedriger Seriennummer hast, dann kann der Preis da auch schnell hoch gehen.

  • Hab' auch noch "Data Becker's Homecomputer Buch" - mit Deppen-Apostroph auf dem Titel und ein Handbuch von DataBecker für den C128 rumliegen u.v.a.m. Das ist das Problem beim Schwaben, wenn er viel Platz hat und witzige Dinge sammelt. Unterm Dach müssten noch ein paar Jahrgänge DOS International liegen ;)

    Zitat aus dem Homecomputerbuch von 1984:

    "Aus den Gemeinsamkeiten können Sie schon typische Rezepte beim Bau eines Homecomputers entnehmen:
    - Man nehme einen Kasten
    - stecke mindestens einen Mikroprozessor hinein und

    - versehe ihn mit einer Tastatur und

    - einer Reihe von Anschlussöffnungen."

    Im Prinzip funktioniert das noch heute auf diese Weise

    Rolle rückwärts zum Tread-Thema: Falls es genügend "Jäger und Sammler" gibt, könnten auch digital archivierte Zeugnislisten in vielen Jahren noch gelesen werden ... für 3 1/2- Zoll-Disketten hab' ich noch ein externes Diskettenlaufwerk mit USB-Anschluss.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Funktioniert der RasPi eigentlich mit Windows 11? Frage für einen Freund ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Zitat

    Glücklicherweise ist es grundsätzlich möglich, eine frühe ARM-basierte Version von Windows 11 auf dem Raspberry Pi 5 zu installieren. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Im Gegensatz zu Windows 10 ARM auf dem Raspberry Pi 4 ist Windows 11 ARM derzeit nur ein Pre-Release-Build. Wenn Sie schon jetzt den Sprung wagen, könnten einige Dinge nicht wie gewünscht funktionieren. Allerdings haben talentierte Bastler kreative Lösungen für häufig auftretende Probleme gefunden. Lassen Sie sich also nicht von Kleinigkeiten aufhalten.

    https://www.pcwelt.de/article/228781…stallieren.html

    und hier das Betriebssystem (obwohl es sinnvollere gibt):

    https://www.microsoft.com/de-de/software…/windows11arm64

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Hallo zusammen,

    an unserer Schule (kaufmännisches BK) werden die Notenlisten seit jeher analog archiviert. Durch die Umsetllung auf passwortgeschützte excel-Listen werden diese digital erstellt und anschließend zur Archivierung ausgedruckt. Meine Frage: Können die Listen nicht auch auf einem gesicherten Datenträger gespeichert und archiviert werden? Muss die Archivierung in wirklich Papierform erfolgen?

    Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Viele Grüße

    hennab

    Bei uns wird alles digitale am Ende auch ausgedruckt für das Archiv. Es geht hier um die "Haltbarkeit" der Daten. Wenn ihr einen passenden Speicherort(e) habt dafür, sollte es auch ok sein. Wahrscheinlich gibt euch die Aufbewahrung in Papierform aber die Schulaufsicht vor, hier könnte man nachfragen. In Hessen gibt es ein digitales Aktensystem, hier könnten diese Dinge auch aufbewahrt werden (natürlich ist dann ein Passwortschutz dann unnötig).

    P.S.: Wozu Excel mal wieder missbraucht wird, es gibt wohl nichts was es nicht gibt.

  • Wozu? Linux läuft prima auf ARM. Am Ende ist der Pi 5 aber zu schwach für den Preis. Da gibt es bessere single board computer oder eben ein gebrauchter x86.


  • Ich habe letzte Woche im Keller aufgeräumt und Klassen- und Notenlisten gefunden.

    Nach der DSGVO ist das private Archivieren von Notenlisten über die Zweckbindung hinaus streng verboten.

    Ich lösche, vernichte meine Notenlisten stets 8-10 Wochen nach den Abschlusszeugnissen (Widerspruchsfrist in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisausgabe). Dann ist die Zweckbindung erfüllt.

  • Nach der DSGVO ist das private Archivieren von Notenlisten über die Zweckbindung hinaus streng verboten.

    Das ist das Problem beim Abspeichern in digitaler Form. Die Papierlisten sind schon lang durch den Schredder gewandert. Wie bereits erwähnt handelt es sich um 5¼-Zoll-Floppies aus den 90-er-Jahren des letzten Jahrtausends. Die DSGVO existiert erst seit 2016, die Vorgängerregelung wurde erst 2001 in Deutschland in Kraft gesetzt. Dass die Floppys noch existieren, hab ich erst vor Kurzem beim Umräumen entdeckt.
    BTW: Unsere private "Lehrerbibliothek" im Keller ist 30 m² groß. Da hat sich eine Unmenge Material von Klasse 1-10 aus fast 40 Jahren durch 3 Lehrkräfte angesammelt. Unsere Tochter ist in unsere Fußstapfen getreten und hat ebenfalls Materialien aus- und abgelagert ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Sind die Disketten denn noch lesbar? Ich hatte vor einigen Jahren einen Stapel ca. 15 Jahre alte 3 1/2"-Disketten bekommen, die ausnahmslos alle für drei verschiedene Laufwerke (zwei USB, eins in einem alten XP-Rechner) nicht mehr lesbar waren.

  • Ich kann es nicht für Baden-Württemberg sagen, aber in NRW war das private speichern von Schülerdaten schon viele Jahrzehnte vor der DSGVO verboten. (Nur erlaubt mit schriftlicher Genehmigung der Schulleitung und dann auch nur für maximal 1 Jahr). Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es in vielen Bundesländern anders gewesen ist.

    Das mit WIndows auf dem Pi (5) ist übrigens leider nicht mehr mit der aktuellen Windows Version möglich.

    Zitat von WOR:

    "Windows 11 build 25163 is the last one than can boot on the Raspberry Pi 4 and older.

    Recent insider builds no longer work as they make extensive use of the new atomic instructions introduced in ARMv8.1."

    und

    "Is Raspberry Pi 5 or newer supported?

    The short answer is: no, we don't offer support for Raspberry Pi boards anymore.

    There have been some efforts in this direction through https://github.com/worproject/rpi5-uefi, which does allow Windows 11 to boot with basic hardware support, but there are no plans to improve it any further."

    Kurz: Wenn du das installierst, dann gehen viele Dinge nicht. Kein WLAN, kein LAN, kein Bluetooth, ...

    Mal wieder das typische Open Source Problem: Die meisten haben keine Lust die Programmierer zu bezahlen, daher wird es nicht weiterentwickelt.

  • Die Antwort findest du hier:

    "§9 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)

    (1) Für personenbezogene Daten, die nach dieser Verordnung in Dateien gespeichert oder in Akten aufbewahrt werden, gelten folgende Fristen:

    1. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen

    50 Jahre

    2. Schülerstammblätter

    20 Jahre

    3. Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen

    10 Jahre

    4. alle übrigen Daten

    5 Jahre

    Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen worden sind, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet, sofern nichts anderes bestimmt ist.

    (2) Sind die Daten nach Absatz 1 in öffentlichen ADV-Anlagen oder auf Datenträgern gespeichert, gelten die Aufbewahrungsfristen entsprechend. Für auf privaten digitalen Geräten gespeicherte Daten (§ 2 Absatz 2) beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr. Sie beginnt abweichend von Absatz 1 mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrerin oder dem Lehrer nicht mehr unterrichtet wird."

    Sprich, was Einige hier raten, ist falsch. Notenlisten werden 5 Jahre nach Schließung der Akte (also Ende der Schullaufbahn, NICHT Verlassen der Schule!) vernichtet, bei Speicherung auf privaten digitalen Geräten ein Jahr nach Ende des Unterrichts-"Verhältnis".

    Nach der DSGVO ist das private Archivieren von Notenlisten über die Zweckbindung hinaus streng verboten.

    Ich lösche, vernichte meine Notenlisten stets 8-10 Wochen nach den Abschlusszeugnissen (Widerspruchsfrist in der Regel 4 Wochen nach Zeugnisausgabe). Dann ist die Zweckbindung erfüllt.

    Ich würde es bevorzugen, wenn man nicht mit Wörtern wie "streng verboten" um sich wirft, wenn man so etwas Undifferenziertes schreibt. Deine Aussage ist so nur akzeptabel, wenn du nicht von digitalen Notenlisten sprichst.

Werbung