Wesentlich für die Bezahlung ist aber nicht die Qualität des Unterrichts, sondern die Dauer der Ausbildung. Und wenn man eine Ausbildung hat, die zwei Jahre kürzer ist, dann hat man da ja auch viel Geld gespart. Insofern relativiert sich, der Gehaltsunterschied auch wieder.
Die TE hat das Referendariat offenbar durchlaufen und ist nur aus (unter Umständen nicht relevanten) gesundheitlichen Gründen Angestellte. Damit ist sie nicht die einzige, die trotz Referendariat im Angestelltenverhältnis arbeitet.
Der Vorsprung durch zwei Jahre Angestelltendasein statt Referendariat ist zudem nach einigen Jahren wieder locker eingeholt. Und dann sind die Pensionsansprüche noch nicht berücksichtigt. Der Gehaltsunterschied relativiert sich da sicher nicht.
ZitatEs gibt Notfalltermine für Gespräche beim Psychologen, über die 116 117.
Sollte man versuchen. Dass das klappt ist aber nicht sicher. Je nach Region kann es gut sein, dass es schlicht keine Termine in naher Zukunft und unter zwei Stunden Fahrtzeit gibt.
ZitatUnd wenn du feststellst, dass eine Therapie notwendig ist, dann sei froh, dass du gesetzlich versichert bist, denn sonst müssten sowohl PKV und Beihilfe erst alles aufwendig genehmigen.
Man kann sich die gesetzliche Versicherung natürlich schön reden. Das ändert aber nichts an den prekären Versorgungsverhältnissen für gesetzlich Versicherte in vielen Regionen, bei gleichzeitig sehr hohen Beiträgen.
Den Therapieplatz hat man als gesetzlich Versicherter dann vielleicht nach 8-12 Monaten, während der privat Versicherte Kollege nach zwei Wochen einen Therapieplatz hat.
Die TE sollte es natürlich versuchen, vielleicht hat sie ja Glück. Sie muss aber auch damit rechnen, dass sie Termine erst in 6+ Monaten bekommt, wenn überhaupt.