• Wenn nan von der Aufteilung ca. 40% Unterricht, 40% unterrichtsnahe Tätigkeiten und 20% Sonstiges ausgeht, sollte man für ca. 40% der Stillzeit von Klassen ausgeplant werden. Wenn das eine ganze Klasse ist, fällt dann auch Vor- und Nachbereitungszeit weg, die man dann für weitere 40% Stillzeit nutzen kann. Bei den 20% Sonstiges kann man bei Aitzungen p. ä. einfach zwischendurch weggehen.

    Fair ist weder alle Stillzeiten in den Unterricht zu legen, noch alles in Freistunden. Es sei den im letzten Fall gibt es entsprechende Entlastung an anderer Stelle.

  • Gibt es dazu eigentlich eine verbindliche Rechtsgrundlage oder sind das hier alles wieder selbst ausgelegte Dinge? Das Mutterschutzgesetz spricht ja nicht von Unterrichtsstunden sondern nur von einer Freistellung für die nötigen Zeiten.

  • Das Mutterschutzgesetz spricht ja nicht von Unterrichtsstunden sondern nur von einer Freistellung für die nötigen Zeiten.

    Soviel ich weiß von einer bezahlten Freistellung und da Bezahlung bei uns nur über Unterrichtsstunden abgerechnet werden kann, ist das eine logische Schlussfolgerung.

  • Was du fair findest interessiert nicht wirklich. Das Gesetz schreibt das ziemlich genau vor. Denn auch während Vor- und Nachbereitung fällt ja welche an,

    Man ist also ganze bezahlte Schulstunden freizustellen.

    Und wenn du die Lehrerin jeden Tag für eine ganze Unterrichtsstunde ausplanst (= für z.B ein halbes Jahr 5 Deputatsstunden weniger Unterricht zuteilst), wird sie jedes Mal für 1,5 Arbeitsstunden freigestellt. Es steht ihr aber nur 1h / Tag zu, wie du in deinem verlinkten Dokument nachlesen kannst.
    Eine Unterrichtsstunde pro Tag schreibt das Gesetz daher nicht vor.

    Ergänzung: Und genau darauf habe ich oben hingewiesen. Wenn jemand eine Zusatzaufgabe mit 5 Entlastungsstunden inne hat, könnte man auch diese Aufgabe streichen und dafür Freistunden einplanen.

  • Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden, es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
    Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
    Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.

    Wenn jemand eine Zusatzaufgabe mit 5 Entlastungsstunden inne hat, könnte man auch diese Aufgabe streichen und dafür Freistunden einplanen.

    Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.

    Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.

  • Ich finde das jetzt gar nicht so schwierig. Die Stillzeiten stehen jeder Berufstätigen zu, ob Lehrerin oder nicht. Wenn man Vollzeit arbeitet, eine Stunde pro Tag, wenn man weniger arbeitet, dann anteilig. Die Stillstunden gelten als Arbeitszeit. Es gibt sie, damit Frauen wieder in den Beruf zurückkehren, auch wenn sie noch stillen. Alternativ müssen sie zu Hause bleiben. Wenn man stillt, läuft einem der Busen über, wenn man die Milch nicht loswerden kann oder man bekommt eine Brustentzündung, Milchstau oder ähnliches. Lehrerinnen sind Frauen, auch da ist es genauso. Das Mutterschutzgesetz enthält diese Regelung. Sie steht ausnahmsweise auch Lehrerinnen zu, auch wenn sie sonst alle möglichen Dinge ohne zu jammern akzeptieren.

  • Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden, es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).

    Es geht aus dem Dokument recht eindeutig hervor, dass hiermit Zeitstunden gemeint sind, denn mit "eine Stunde" sind immer 60 Min gemeint ,außer es ist explizit die Rede von Schulstunden oder Unterrichtsstunden.

    Es geht hier auch um den Arbeitsplatz Schule, da arbeiten ja nicht nur Lehrerinnen.

  • Es geht hier auch um den Arbeitsplatz Schule, da arbeiten ja nicht nur Lehrerinnen.

    Na dann muss man ja erst recht nicht mit irgendwelchen Vor- und Nachbereitungsstunden und -zeiten zuhause kommen.

    Wie gesagt, ich habe bisher nur Schulstunden erlebt, wobei die ja mit 45 Minuten da wunderbar in den Zeitrahmen passen.

  • Wie kommst du denn auf 1,5 Arbeitsstunden, es steht dort nichts von Zeitstunden,

    es steht dort etwas von einer Stunde (und das waren an allen Schulen Schulstunden!!!).
    Wenn man so merkwürdig, wie du rechnen würde, dann müssten man das ja auch für 7 Tage bekommen, denn die Arbeitszeit liegt ja nach eigener Entscheidung auf 7 Tagen verteilt.
    Sorry nee, was und wie davon Vorbereitunszeit usw. ist interessiert niemanden, eine Schulstunde dafür frei ist üblich und das sind 45 Minuten, übrigens sind bis 90 zulässig je Tag zulässig sind, wenn du die Vorbereitungszeit und somit eben auch die längere Arbeitszeit als berücksichtigungsfähig ansiehst.

    Genau das darf man eben nicht tun, wie dort deutlich nachzulesen ist.

    Und darf man auch aus anderen Gründen nicht, jedenfalls in vielen Bundesländern, weil die Gesamtkonferenz deine Entlastungsstunden beschlossen hat und die können nicht einfach im Schuljahr zurückgenommen werden.

    Auf 1,5 Stunden komme ich, weil bei einem 25 h Deputat die Arbeitszeit ca. 40h/Woche beträgt und nicht 25 Dreiviertelstunden.

    Oder anders geschrieben: Die Wochenarbeitszeit bei 20 Deputatsstunden entspricht an meiner Schulform in BW 32h/Woche. Wer als aufgrund von Stillstunden 5 Deputatsstunden weniger im Stundenplan stehen hat, wird 8 Stunden freigestellt.

    Vielleicht haben wir da aber auch eine andere Sicht, weil im Primarbereich bei voller Stelle mehr Deputatstunden geleistet werden müssen.

    Wenn du die Entlastungsstunden mit der Aufgabe abgibst, kannst du während dieser auch nicht mehr stillen.

    Das Problem ist dabei eher, dass man niemanden finden wird, der die Aufgabe einfach so zusätzlich machen will., denn die Entlastung hat ja jemand anderer.

  • Und genau das ist das Problem, welches durch Stillstunden aufgehoben werden könnte: Stillen können nur Frauen und das auch nicht einfach irgendwie und irgendwann. Wenn du 8 Std am Stück nicht stillst/abpumpst, versiegt die Quelle.

    Man könnte es ja auch ganz anders lösen, einfach Milchpulver füttern, gell?

    Sie könnte auch einfach in den Freistunden abpumpen, die Stunden dokumentieren und von ihrer über den Unterricht hinausgehenden Arbeitszeit abziehen. Aber das wäre zu einfach und am Ende auch noch ohne Mehrarbeit für die Kollegen möglich. So eine pragmatische Lösung geht natürlich nicht.

    Wenn diese Handhabung dazu führt, dass Arbeit liegen bleibt, ändert die SL vielleicht sogar ihre Einstellung.

  • Nein, genau dann wird sich nichts ändern, weil eben einfach gesagt wird, dann musst du eben woanders sparen, wenn das so einfach wäre, könnte man das ja bei Ermäßigungen auch machen.

    Ach, macht man aber nicht, warum, weil das dann keine wirkliche Ermäßigung ist und das ist es eben bei Stillstunden auch nicht, wenn du das in deiner Freizeit und nicht im Unterricht machst.

  • Nein, genau dann wird sich nichts ändern, weil eben einfach gesagt wird, dann musst du eben woanders sparen, wenn das so einfach wäre, könnte man das ja bei Ermäßigungen auch machen.

    Ach, macht man aber nicht, warum, weil das dann keine wirkliche Ermäßigung ist und das ist es eben bei Stillstunden auch nicht, wenn du das in deiner Freizeit und nicht im Unterricht machst.

    Ach was, das ist nur bei euch in Berlin so. Da ist alles anders.

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