nochmals etwas präziser: Jedes Kollegium tut gut daran, aus den verschiedenen Besoldungsgruppen keinen Anspruch auf "keine Aufsichten mehr", "keine Klassenfahrten mehr" etc. abzuleiten und daraus Hierarchien abzuleiten, die fehl am Platz sind.
Die Aufgaben A14 und A15 werden über das deutlich höhere Gehalt abgebildet (in Vollzeit und je nach Familienstand ist es deutlich mehr Geld), außerdem über die damit verbundenen Entlastungsstunden (bei A14 ist es oft 1, bei A15 mehr). Ansonsten gibt es keinerlei Grund, weitere Privilegien daraus abzuleiten.
Es geht überhaupt nicht um Privilegien, sondern schlicht um deutlich andere Aufgabenprofile.
Und es gibt wirklich keinen Grund, dass ein/e A13-Vollzeit-Lehrende/r zahlreiche Aufgaben, die über den Unterricht hinausgehen, macht (so wie es auch das Schulgesetz BaWü vorsieht), andere Besoldungsstufen aber nicht.
Das geht nun vollkommen daneben. Du tust ja fast so, als hätten nur A13-Vollzeit-Lehrkräfte außerunterrichtliche Aufgaben. Sei versichert, dass das gerade bei den anderen Besoldungsstufen auch so ist und i.d.R. auch im deutlich höheren Umfang. Nur müssen die vielfältigen außerunterrichtlichen Aufgaben an Schulen sinnvoll verteilt werden. Einige der Aufgaben liegen "qua Amt" bei bestimmten Personen, andere sind frei verteilbar. Und ob dann bestimmte Personen auch an diesen Aufgaben partizipieren können, hängt sehr vom Umfang der anderen Aufgaben ab.