Schwanger vor Dienstantritt

  • Mal davon abgesehen, dass auch viele Grundschulen einen ins Beschäftigungsverbot schicken…

    Grundschulen schicken einen nicht ins Beschäftigungsverbot. Das dürfen nur Ärzte. Schulleitungen machen eine Gefährdungsbeurteilung, die dazu führen kann, dass du keine Aufsichten mehr machen darfst oder keinen Sportunterricht oder man dich ins Home Office schickt (letzteres habe ich aber seit Corona nicht mehr wahrgenommen).

  • oder man dich ins Home Office schickt (letzteres habe ich aber seit Corona nicht mehr wahrgenommen).

    Das ist z.B. in Berlin schon immer so, dass man ab dem 5. Monat in den Innendienst kann (jeder, der möchte) und das inzwischen oft im Homeoffice sein kann. Hatten wir bei uns auch so, eine Kollegin wollte es nicht öffentlich haben, hat bis dahin in der Schule normal gearbeitet (ohne Sport, weil sie das nicht wollte, darf man, wenn man will weitermachen und Aufsichten, danach dann Innendienst und den macht sie vier Tage die Woche im Homeoffice und einen in der Schule.

    Grundschulen schicken einen nicht ins Beschäftigungsverbot. Das dürfen nur Ärzte.

    Nein, das dürfen nicht nur Ärzte, da dürfen auch Grundschulen oder sonstige AG. Es gibt entweder ein BV vom AG, wenn er nicht alle Gefährdungen ausschließen kann oder eingrenzen oder eines vom Arzt, wenn rein körperlich ein Problem besteht mit der Arbeit.

    Wenn du hier z.B. zum Arbeitsmedizinischen Dienst gehst, dann sprechen die auch nur eine Empfehlung aus, was die Schulleitung weiter machen soll, die dürfen gar kein BV aussprechen, das macht dann die Schulleitung.

  • Ich hatte zu Beginn meines Lehrerlebens viele Kolleginnen, die bis zum Mutterschutz gearbeitet haben. Dann drehte sich irgendwas und mittlerweile wird schon vor einer Schwangerschaft offen davon gesprochen, dass man dann ja ins BV geht. Irgendwas ist da in der Wahrnehmung doch völlig falsch gelaufen..

    Kannst du das denn jenseits deiner persönlichen Wahrnehmung beurteilen? Und wenn ja, auf welcher Grundlage, kennst du die Verordnungen aller Bundesländer bzgl. Beschäftigung von Schwangeren an Einrichtungen mit Kindern und individuellem Immunstatus?

    Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.

  • Hmm, ich habe drei Kinder. Impfstatus - außer Röteln - hat nie jemanden interessiert. Ist das neu?

    Nein, das musste schon immer gemacht werden, musstest du nicht zum medizinischen Dienst, Amtsarzt o.ä. und deinen Impfpass z.B. vorlegen?

    Beim 1. Kind habe ich noch studiert, beim 2. brauchte ich in Brandenburg eine Bescheinigung vom Hausarzt, dass das alles unbedenklich ist und beim 3. Kind in Berlin musste ich zum arbeitsmedizinischen Dienst und die haben nicht nur den Impfpass angeschaut, sondern auch Blut abgenommen und das wird wie gesagt bei jedem Kind dann neu gemacht, weil die Titer sich ja auch verändern.
    Mein ältestes Kind ist übrigens 18, also nein, eindeutig nicht neu ;)

  • Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.

    Das kam aufs Bundesland an, in Berlin und Brandenburg galt das auch für Lehrer an Grundschulen.

  • Kannst du das denn jenseits deiner persönlichen Wahrnehmung beurteilen? Und wenn ja, auf welcher Grundlage, kennst du die Verordnungen aller Bundesländer bzgl. Beschäftigung von Schwangeren an Einrichtungen mit Kindern und individuellem Immunstatus?

    Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.

    Nein, kann ich nicht. Mir reicht subjektives Erleben, um das seltsam zu finden.

    Wir sind keine Erzieher, also worin besteht die Relevanz des zweiten Absatzes?

  • Nein, das musste schon immer gemacht werden, musstest du nicht zum medizinischen Dienst, Amtsarzt o.ä. und deinen Impfpass z.B. vorlegen?
    ...
    Mein ältestes Kind ist übrigens 18, also nein, eindeutig nicht neu ;)

    Nein, niemals. Mein ältestes ist auch gerade 18 geworden.

    Und auch hier kann ich sagen...nach mir gab es quasi keine Kollegin mehr, die wir nach dem positiven Test je wiedergesehen haben. Woran es liegt, keine Ahnung.

    Der TS auf jeden Fall alles Gute zur Schwangerschaft 🤰🏼

  • Nein, kann ich nicht. Mir reicht subjektives Erleben, um das seltsam zu finden.

    ...

    Ohne Grundlage irgendwas seltsam zu finden, sät halt immer Misstrauen. Der Mutterschutz wurde z.B. aktuell ausgeweitet auf Mütter, die Fehlgeburten nach SSW 13 oder 20 hatten. Das ist auch gut so. Ich fände es schlimm, wenn jemand schriebe "zu meine Zeit stellten sich Mütter mit totgeborenem Kind nicht so an. Die mussten sofort wieder arbeiten."

    Zu den Erzieherinnen: es war ein Beispiel, um zu erläutern, warum das (eingeschränkte) Beschäftigungsverbot wichtig sein kann.

  • Aber man schult doch keine Kleinkinder ein 🤔

    Aber Kinder unter 6 Jahren und das ist in der Regel die Grenze, die gezogen wird bei den Gefährdungsbeurteilungen und Kinder, die inklusiv beschult werden usw.

    Und auch hier kann ich sagen...nach mir gab es quasi keine Kollegin mehr, die wir nach dem positiven Test je wiedergesehen haben. Woran es liegt, keine Ahnung.

    Siehst du, dann sollte das wohl an deiner Schule liegen und nicht allgemein an den Bestimmungen, denn ich habe bei beiden Kindern bis zum Mutterschutz gearbeitet, bei dem jüngsten auf Drängen der Schulleitung dann im Innendienst, weil ich damit die Schuleingangstestungen machen konnte und sie Vertretungen für mich einstellen durften.
    Und da war ich sicherlich nicht die Einzige. Klar gab es auch damals schon Kolleginnen, die sofort raus waren, aber sicherlich nicht die Mehrzahl und das ist es in meinem Umfeld auch heute noch nicht.

  • Kannst du das denn jenseits deiner persönlichen Wahrnehmung beurteilen? Und wenn ja, auf welcher Grundlage, kennst du die Verordnungen aller Bundesländer bzgl. Beschäftigung von Schwangeren an Einrichtungen mit Kindern und individuellem Immunstatus?

    Wenn ich recht erinnere, galten für schwangere Erzieherinnen schon länger besondere Bedingungen, weil man mit Kleinkindern ständig mit Infektionskrankheiten zu tun hat und etwa Ringelröteln in den ersten 20 Wochen zu Organschäden oder Nervenschäden beim Fötus oder gar Fehlgeburt führen kann.


    Hurra, es geht wieder los.

    Ich mach mir mal Popcorn.

    Komischerweise sind bei mir an der Schule von 5 Schwangeren 3 vorm Erreichem des Mutterschutzes in eine AU/BV gegangen. Ich arbeite an einer Gesamtschule. Da ist wenig mit kleinen Kindern.

    Gewiss hat auch das anekdotische Evidenz.
    Da aber einige hier aufgrund ihrer anekdotischer Evidenz dieser Verhalten beobachten, kann man schon fragen, ob es sich nicht doch um einen Trend handelt.

  • Komischerweise sind bei mir an der Schule von 5 Schwangeren 3 vorm Erreichen des Mutterschutzes in eine AU/BV gegangen. Ich arbeite an einer Gesamtschule. Da ist wenig mit kleinen Kindern.

    Die Schutzvorschriften sind glücklicher Weise in den letzten Jahren auch strenger geworden, denn jedes Kind, was nicht gesund zur Welt kommt ist ein Kind zuviel und jedes, was der AG verursacht hat, kostet die Gesellschaft gleich mal doppelt so viel (und ja, das ist in Ordnung, wenn der AG eben nicht alles getan hat, um Mutter und Kind zu schützen).

    Dementsprechend sind das deutlich mehr Mütter oder werdende Mütter, die früher rausfallen als früher.

  • Das Beschäftigungsverbot war zurecht bei Corona und hat sich danach irgendwie ein Stück weit durchgesetzt. Meine Frauenärztin erzählte mir neulich, dass seit Corona immer mehr Schwangere, die in die Praxis kommen, aktiv ein Berufsverbot wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Caro07 (9. Juni 2025 20:31) aus folgendem Grund: nachträglich bearbeitet: Mit BV meinte ich Beschäftigungsverbot

  • Sachsen:

    "Sobald der Schulleitung eine Schwangerschaft angezeigt wird bzw. sie Kenntnis davon erhält, ist der Schwangeren ein sofortiges befristetes Beschäftigungsverbot bis zum Vorliegen der betriebsärztlichen Bescheinigung auszusprechen (wegen einer Infektionsgefährdung aufgrund unbekannten Immunstatus).

    Für schwangere Beschäftigte veranlasst die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unverzüglich eine Vorstellung bei der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Mutterschutz u. A. zur Feststellung der bestehenden Infektionsgefährdung.

    Schwangere Schülerinnen werden der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt ebenfalls gemeldet. Die Schwangere und die Schulleitung werden in diesem Rahmen betriebsärztlich beraten.

    Die Vorgaben der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes sind von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit zu beachten und umzusetzen. Die Schulleitung prüft gemeinsam mit der Schwangeren, ob und wie ggf. bestehende Gefährdungen abgestellt werden können. Sofern eine Abstellung nicht möglich ist, muss ein weiteres (evtl. auch teilweises) Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Dabei soll die Anpassung der Arbeitsbedingungen immer Vorrang vor einer Freistellung haben."

    https://www.bgm-schulen.sachsen.de/mutterschutz-3989.html

    So als konkretes Beispiel.



    Hurra, es geht wieder los.

    Ich mach mir mal Popcorn.

    Was geht los und wofür brauchst du Popcorn? Wenn dich eine sachliche Diskussion überfordert, geh doch ins Kino stattdessen.

  • Das Berufsverbot war zurecht bei Corona und hat sich danach irgendwie ein Stück weit durchgesetzt. Meine Frauenärztin erzählte mir neulich, dass seit Corona immer mehr Schwangere, die in die Praxis kommen, aktiv ein Berufsverbot wollen.

    Na ein Berufsverbot ist was ganz anderes und will hoffentlich keiner von denen.

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