Hallo,
Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Unterforum gelandet.
Konkret geht es um folgendes:
Ich bin befristet an einer Gesamtschule in NRW angestellt mit 25,50/Woche als Vertretungskraft. Jetzt hat mich die Schulleitung gebeten, eine Klasse auf Klassenfahrt zu begleiten. Da ich die Klasse gerne mag und auch niemanden hängen lassen will, habe ich zugesagt. Erst später habe ich mir Gedanken um den zeitlichen Aufwand gemacht und es kam die Frage auf, ob diese Mehrarbeit in irgendeiner Weise kompensiert werden kann.
Meine Schulleitung hat dies verneint mit dem Hinweis, dass Mehrarbeit bei befristeten Anstellung grundsätzlich nicht vergütet werden können.
Meine Frage: Wieso ist meine Befristung ausschlaggebend dafür, ob ich Anrecht auf Ausgleich dieser Mehrarbeit habe? Oder ist dem nicht so?
Ich freue mich auf eure Antworten
VG