Mehrarbeit Angestellter Lehrer befristet.

  • Hallo,


    Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Unterforum gelandet.


    Konkret geht es um folgendes:


    Ich bin befristet an einer Gesamtschule in NRW angestellt mit 25,50/Woche als Vertretungskraft. Jetzt hat mich die Schulleitung gebeten, eine Klasse auf Klassenfahrt zu begleiten. Da ich die Klasse gerne mag und auch niemanden hängen lassen will, habe ich zugesagt. Erst später habe ich mir Gedanken um den zeitlichen Aufwand gemacht und es kam die Frage auf, ob diese Mehrarbeit in irgendeiner Weise kompensiert werden kann.


    Meine Schulleitung hat dies verneint mit dem Hinweis, dass Mehrarbeit bei befristeten Anstellung grundsätzlich nicht vergütet werden können.

    Meine Frage: Wieso ist meine Befristung ausschlaggebend dafür, ob ich Anrecht auf Ausgleich dieser Mehrarbeit habe? Oder ist dem nicht so?



    Ich freue mich auf eure Antworten

    VG

  • Herzlichen Glückwunsch zur Vorlage zum Einklagen!
    Mehrarbeit kann grundsätzlich nicht vergütet werden, weil sie unzulässig ist. Die SL wissen es eigentlich, du darfst nicht auf eine Klassenfahrt mit, auch nicht auf Wandertag (außer mit Stundenausgleich, ...).

  • für wen ist Mehrarbeit unzulässig?

    1) Angestellte Lehrkräfte in Festanstellung

    1b) … in Teilzeit

    2) befristet angestellte Lehrkräfte

    2b) … in Teilzeit

    3) verbeamtete Lehrkräfte

    3b) … in Teilzeit

    Ich weiß, dass Mehrarbeit bei uns vergütet wird, sobald es monatlich über der Bagatellgrenze liegt (>4 Stunden im Monat).

  • Das ist schon extremst dreist von Deiner Schulleitung, da sie um eben diesen Missstand weiß. Eine verantwortungsvolle Schulleitung hätte Dich nie darum gebeten.
    Ich würde diese Zusage an Deiner Stelle zurückziehen, denn das war eine Bitte um Selbstausbeutung.

    Wenn Mehrarbeit nicht vergütet werden kann, dann kann und darf sie auch nicht angeordnet werden. So machen wir das. Ich kann nur den Kopf schütteln über dieses Vorgehen der Schulleitung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn Mehrarbeit nicht vergütet werden kann, dann kann und darf sie auch nicht angeordnet werden. So machen wir das. Ich kann nur den Kopf schütteln über dieses Vorgehen der Schulleitung.

    War da nicht was mit Befristungen und Mehrarbeit?

  • Wieso Mehrarbeit? Du hast mit 25,5 an einer Gesamtschule eine volle Stelle. Auf einer einwöchigen Klassenfahrt mitzufahren ist daher keine Mehrarbeit. Zumindest nicht in dem Sinne wie man Mehrarbeit an Schulen definiert. Allerdings ist möglicherweise die Vertretungskette verletzt und das könnte ein Grund sein, sich auf eine feste Stelle einzuklagen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hier liegt meiner Einschätzung nach (und ich bin mit dem Thema mittlerweile sehr vertraut) keine Mehrarbeit in einem Umfang vor, der eine Entfristung möglich macht. Klassenfahrten gehören zum Dienstgeschäft. Das Problem ergibt sich erst bei befristet angestellten Lehrkräften in Teilzeit, da sich hier ein durch die Klassenfahrt erhöhte Arbeitszeit ergäbe. Das ist zwar möglich, muss aber in Schriftform vertraglich niedergelegt werden, da ansonsten die Befristung nicht gültig ist. Da du aber schon einen vollen Vertrag hast, erhöht sich deine Arbeitszeit nicht.

  • Das ist natürlich ernüchternd. Das eine Klassenfahrt nicht als Mehrarbeit gilt, könnte ich verstehen. Das dies aber abhängig davon ist, ob ich befristet oder unbefristet angestellt bin, wirkt für mich recht willkürlich.


    Jetzt höre ich zusätzlich von euch was von Entfristung. Ich bin bereits seit 4 Jahren immer wieder befristet an Schulen angestellt. Seit 3 Jahren ununterbrochen an der selben Schule. Stellt das einen Grund für Entfristung dar?


    VG

  • Falls Du mindestens einen Bachelor hast, wären m.E. die Entfristungsvoraussetzungen von Frau Feller bezüglich des Konzepts zur Vermeidung von Unterrichtsausfall erfüllt. Nimm hierzu Mal Kontakt mit Deinem Bezirkspersobalrat auf.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mist, ich wusste ich hätte mir das nochmal angucken müssen.

    Wir haben damals auf dem Schulhof so viel davon rezitiert, also bis Staffel 12 (oder 13?). Ich kenne da noch sehr viele auswendig :D

Werbung