Krankschreibung / Genehmigung einer Nebentätigkeit / Bezirk

  • Liebe Lehrkräfte,

    ich suche rechtlichen Rat und danke vorab für die Hilfe.
    Es geht um einen rechtlichen Rat, vor allem aber um Arbeitsbelastung und Fairness.
    Ich bin in dieser Geschichte die Verräterin. Vielleicht. Oder ich werde es sein.

    Eine Kollegin war vor nicht allzu langer Zeit krankgeschrieben. Insgesamt wohl 26 Schultage am Stück. Währenddessen mussten wichtige Unterlagen und mehrere Klausurstapel aber dringend bearbeitet werden. Einige der Stapel haben die Kollegen unter sich aufgeteilt, andere (sehr wichtige) wurden von der Bereichsleitung verteilt.

    So weit ist das in Ordnung: Jeder wird krank, die Arbeit muss erledigt werden. Das könnte mir schließlich auch passieren. Es geht mir auch nicht darum zu diskutieren, ob jemand wirklich krank ist.

    Nun betreut diese Kollegin aber nebenberuflich (nicht ehrenamtlich) eine Sportmannschaft. Auch während ihrer Krankheit (nicht psychisch) hat sie dies getan. Es geht um mehrere Spieltage, Training und Öffentlichkeitsarbeit. Aufgeflogen ist dies, weil auch Interviews mit der örtlichen Presse zu ihren Aufgaben gehörten, die sie vor Ort in der Halle gegeben hat.

    Gespräche mit der Schulleitung haben stattgefunden, es gab wohl Ärger. Aber was ist schon Ärger, wenn man verbeamtet ist?
    Zugegeben hat sie ein Training sowie einen Spieltag. Allein durch die Presse nachweisbar sind aber mehrere Termine.

    Geändert hat sich nichts. Die Kollegin geht weiterhin ihrer Tätigkeit nach.
    Ich selbst bin in die Thematik nicht involviert, aber ich kann und möchte diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmen. Es kann nicht sein, dass einige von uns bis zur Erschöpfung arbeiten, während andere auf mehrere Klausurstapel verzichten und dabei in der Sporthalle stehen.

    Meine Frage: Kann ich mich direkt an den Bezirk wenden? Gibt es dafür eine Anlaufstelle? Mein Ziel wäre zumindest, dem Bezirk mitzuteilen, welche Auswirkungen diese genehmigte Nebentätigkeit hat. Meiner Meinung nach gibt es bei Genehmigungen von Nebentätigkeiten Bedingungen, die hier nicht erfüllt wurden.

    Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?

    Dankeschön

  • Liebe FridaK,

    herzlich willkommen in diesem Forum.

    Bitte sieh mir nach, dass ich bei Eingangspostings, die gleich mit einem dicken Problem oder einer Kontroverse aufwarten, aufgrund der jüngsten Erfahrungen skeptisch bin.

    Der Inhalt Deiner Frage ähnelt stark dem Fall, der gegenwärtig in den Medien breit diskutiert wird.

    Für die Herstellung von "Gerechtigkeit" oder das "Rächen von Unrecht", wenn ich das einmal so überspitzen darf, bist Du weder zuständig, noch steht Dir dies zu - dies ist auch analog zu Gerichtsverfahren zu sehen, wo Du als mittelbar Leidtragende von beispielsweise Sozialbetrug nicht für den Schuldspruch oder die Strafzumessung zuständig bist.

    Für die Überprüfung eines möglichen Dienstvergehens ist zunächst die Schulleitung zuständig, die dann je nach Sachlage die Bezirksregierung als vorgesetzte Behörde ins Boot holt. Wenn Du Deine Dienstpflichten eng auslegst, dann wäre die Schulleitung die erste Ansprechperson. Damit hättest Du den Fall "gemeldet" und Deine Schuldigkeit getan.

    Aber auch dann musst Du ggf. damit leben, dass die Behörde Dir keine Genugtuung verschafft. Dafür ist sie auch nicht zuständig. In jeder Branche gibt es faule Äpfel, die dann von der Belegschaft bzw. vom Kollegium mitgeschleppt werden müssen. Das ist ärgerlich - mich ärgert das in meiner Rolle als Schulleitung auch.
    Die Zeiten von Schauprozessen und Pranger sind vorbei. Damit müssen wir ebenfalls leben - und es hat gleichsam auch etwas Gutes.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn Kollegen im großen Stil , also auch nicht Stapel von Arbeiten, die Arbeit erledigen müssen und dann der berechtigte Verdacht aufkommt, dass die Erkrankung nur vorgeschoben ist, dann kann ich die Verärgerung verstehen.

    Ob den hier eine psychische Ursache maßgebend war, das wisst ihr gar nicht, denn die Kollegin hat gegenüber dem Kollegium möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt, was sie auch nicht muss.

    Es ist Sache der Behörde den Vorwurf aufzuklären, ohne dass ihr hierüber eine Rückmeldung erhaltet.

    Nur wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass Beschwerden nicht ordnungsgemäß weitergeleitet werden und solche Vorkommnisse nicht ordnungsgemäß geklärt werden, nur dann gibt es noch eine Möglichkeit. Nämlich eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für die Herstellung von "Gerechtigkeit" oder das "Rächen von Unrecht", wenn ich das einmal so überspitzen darf, bist Du weder zuständig, noch steht Dir dies zu.........

    Danke für deine Antwort. Ich verstehe das. Es ärgert mich nur einerseits, da ich direkt betroffen bin, und andererseits hat es eben Auswirkungen auf meine eigene Arbeitsmoral.
    Bei der Schulleitung melden muss ich nichts mehr, die weiß ja Bescheid. Was würdest du als Schulleitung sagen, wenn jemand fragen würde, was aus dem Fall eigentlich geworden ist und ob mit Konsequenzen zu rechnen ist? Oder ob man das beim Bezirk melden darf? Das kommt vermutlich nicht so gut an, oder? :angst:


    -- Ich habe den Fall mit den 16 Jahren nicht genau verfolgt und eben erst gesehen, dass es dort wohl auch um eine Nebentätigkeit ging. Das hat aber ehrlich nichts mit diesem Fall zu tun und ich habe mir das auch nicht ausgedacht. Trotzdem finde ich die Geschichte natürlich auch etwas frech :staun:

  • Ob den hier eine psychische Ursache maßgebend war, das wisst ihr gar nicht, denn die Kollegin hat gegenüber dem Kollegium möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt, was sie auch nicht muss.

    Ok, das stimmt. Aber es geht hier auch nicht um das häufige Thema, wie man eine Erkrankung, welcher Art auch immer, am besten auskuriert, sondern darum, dass eine bezahlte Nebentätigkeit durchgeführt wurde. Das ist, soweit ich weiß, nicht erlaubt.

  • Du hast dir deine Fragen doch schon selbst beantwortet:

    und (noch deutlicher)

    Ok, das war nicht sehr hilfreich.

    Ich bin ja in gewisser Weise schon involviert, denn ich habe konkret Mehrarbeit aufgrund dieses Verhaltens.

    Und die Idee, dass man grundsätzlich nichts zur Schulleitung trägt, weil man es eben nicht tut, empfinde ich etwas mittelalterlich.

  • Gespräche mit der Schulleitung haben stattgefunden, es gab wohl Ärger. Aber was ist schon Ärger, wenn man verbeamtet ist?

    Die SL weiß also Bescheid und hat reagiert? Und auch bei Verbeamtung kann es bei Fehlverhalten mehr als Ärger geben, bei Disziplinarverfahren weiß nicht jeder Kollege, jede Kollegin Bescheid und es kann Jahre dauern bis ein Ergebnis feststeht. Du schreibst ja selbst, dass du nicht involviert bist, also nicht genau Bescheid weißt, was aktuell läuft.

    Ich selbst bin in die Thematik nicht involviert,

    Du müsstest also gegen deine SL handeln, die bereits aktiv wurde, greifst vielleicht schon in ein laufendes Verfahren ein, willst du das wirklich?


    Ergänzung

    Mein Beitrag hat sich mit FridaK ihren überschritten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Woher weißt su, dass die Kollegin krank war? Woher weißt du, dass es nichts züchisches war?

    Aus dem, was sie, bevor das auffiel, erzählt hat.

    Natürlich könnte es theoretisch ganz vielleicht ja doch so sein usw. Aber darum geht es ja nicht.

    Ich weiß, dass man bestimmte Krankheiten auch am Strand oder beim Sport auskurieren kann. Aber man darf doch keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen.

  • Aus dem, was sie, bevor das auffiel, erzählt hat.

    Und weil du die Kollegin für besonders ehrlich hältst, glaubst du ihr immer alles. Dass man über züchische Erkrankungen nicht gerne spricht, kommt dann nicht in Frage. Klaro.

    Mein Tipp: sorge dafür, dass dir die Arbeit nicht über den Kopf wächst. Insbesondere, wenn man etwas zusätzlich übernehmen muss, wie z. B. wegen Krankheit liegengebliebene Klausuren, dann muss man auch mal „nein“ sagen. Wenn noch jemand krank wird, ist auch niemandem geholfen.

  • Ich weiß, dass man bestimmte Krankheiten auch am Strand oder beim Sport auskurieren kann. Aber man darf doch keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen.

    Woher weißt du gesichert, dass die Person nicht zusätzlich ehrenamtlich engagiert ist in dem Verein über die bezahlte Nebentätigkeit hinaus und dass die Tätigkeit während der Erkrankung nicht rein ehrenamtliches Engagement war, das angesichts der Art der Erkrankung unproblematisch war?

    Das kann letztlich völlig in Ordnung gewesen sein, was die Kollegin gemacht hat oder auch nicht- so oder so geht das Ergebnis des Disziplinarverfahrens dich nichts an. Ich weiß insofern nicht, was genau du dir davon erhoffst, deiner SL auf die Füße zu treten oder diese bei der Bezirksregierung anzuprangern, während womöglich das Disziplinarverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist (so etwas kann je nach Sachlage über ein Jahr dauern). Auch eine Bezirksregierung wird dir gegenüber schließlich nichts offenlegen zum Disziplinarverfahren.

    Welche Reaktion würdest du dir denn wünschen oder was erwartest du generell?

    Ich verstehe, dass du wütend bist, lese aber aus deinen Beiträgen vor allem auch sehr viel Vorverurteilung heraus, ohne dass du überhaupt gesichert wüsstest, um welche Erkrankung es geht, ob der Einsatz tatsächlich Teil der genehmigten Nebentätigkeit war oder womöglich doch ehrenamtlich und vor allem auch ohne Wissen um den tatsächlichen Stand des Disziplinarverfahrens, also jenseits der Gerüchteküche, dass es „Ärger“ gegeben habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Welche Reaktion würdest du dir denn wünschen oder was erwartest du generell?

    So etwas wie: Frederike, keine Sorge, das kommt nicht wieder vor. :)

    Oder eine andere Art von Versicherung, dass wir fair miteinander umgehen.

  • So etwas wie: Frederike, keine Sorge, das kommt nicht wieder vor. :)

    Oder eine andere Art von Versicherung, dass wir fair miteinander umgehen.

    Echt jetzt? DAS würde Dir reichen?
    Das erscheint mir vor dem Hintergrund Deiner ausführlichen Schilderungen und Deines Ungerechtigkeitsempfindens wenig glaubwürdig.

    Falls die Kollegin sich korrekt verhalten hat, muss sie sich Dir gegenüber nicht rechtfertigen.
    Falls die Kollegin sich nicht korrekt verhalten hat und dafür Ärger bekommen hat oder ggf. noch mehr Ärger bekommt, muss sie sich ebenfalls nicht Dir gegenüber rechtfertigen. Es wäre natürlich eine Geste des Anstands, das dennoch zu tun.

    Verstehe ich das richtig, dass Du die Kollegin im Extremfall bei der Bezirksregierung anschwärzen würdest, weil Du von ihr eine Entschuldigung erwartest?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Verstehe ich das richtig, dass Du die Kollegin im Extremfall bei der Bezirksregierung anschwärzen würdest, weil Du von ihr eine Entschuldigung erwartest?

    Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Deshalb suche ich ja hier nach Rat. Zu einer Entschuldigung wird es nicht kommen, dazu fehlt die Einsicht.

    Zu etwas anderem aber wohl auch nicht, was?

    In jedem Fall ist es so, dass ich beim nächsten Mal, wenn eine Kollegin aufgefangen werden muss, eher zurückhaltend sein werde, wenn es darum geht, Arbeit zu übernehmen. Und das ist das Ergebnis dieses Vorfalls. Das kann auch für die Schulleitung kein gutes Ergebnis sein.

  • In jedem Fall ist es so, dass ich beim nächsten Mal, wenn eine Kollegin aufgefangen werden muss, eher zurückhaltend sein werde, wenn es darum geht, Arbeit zu übernehmen.

    Das heißt, du wirst dich der Dienstanweisung deiner Schulleitung widersetzen, wenn sie dir einen zusätzlichen Kurs zuteilt?

  • Das heißt, du wirst dich der Dienstanweisung deiner Schulleitung widersetzen, wenn sie dir einen zusätzlichen Kurs zuteilt?

    Sie schrieb oben

    Einige der Stapel haben die Kollegen unter sich aufgeteilt,

    So ist es bei uns auch, wir teilen uns in der Fachschaft die Aufgaben. Erst wenn dies nicht klappt, übernimmt die SL. Und auch Kurse verteilen wir unter uns. Wir kennen uns besser als die SL. Problematisch wird es, wenn einfach zu viel auf zu wenigen Schultern ruht. Ich habe mir nach dem letzten Schuljahr auch vorgenommen, in Zukunft abzuwarten. Dumm, wenn dies alle tun.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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