Krankmeldungen Erziehungsberechtigte MV

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, es geht euch gut. Wie einige von euch wissen, bin ich jetzt wieder in meiner alten Heimat an einer Förderschule. Ich bin stellvertretende Klassenlehrerin einer 5/6 und der erste Elternabend steht an, ganz nach dem Motto: "The same procedure as every year." Jetzt gibt es aktuell Schwierigkeiten mit den Krankmeldungen der SuS. Sie werden zwar morgens telefonisch von den Erziehungsberechtigten abgemeldet, aber rückwirkend erfolgt keine schriftliche Entschuldigung. An meiner alten Schule in SN gab es dazu eine rechtliche Grundlage, sprich bis 3 Tage schriftliche Entschuldigung durch die Eltern, ab Tag 4 muss ein ärztliches Schreiben eingereicht werden. Hier in Meck-Pomm gibt es so etwas scheinbar nicht. Lediglich im Schulgesetzt, §49, steht, dass "die Erziehungsberechtigten [...] verpflichtet [sind], die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen zur Schule an- und abzumelden [...]". Ich habe mich schon durch Google und ChatGPT gewühlt, aber nichts gefunden. In der Schule kam die Aussage, dass es rechtlich wohl keine Basis gibt, eine schriftliche Entschuldigung zu erhalten. Man hätte wohl sogar schon ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, der darauf hingewiesen hätte.

    Daher meine Frage: Weiß jemand von euch, ob das für Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich so ist? Meine Kollegin - Klassenlehrerin besagter Klasse - und ich finden es nur sehr merkwürdig, dass es hier nichts rechtliches geben soll. Vielleicht seh ich das Ganze auch nur zu verbissen und telefonisch reicht? ?(


    LG Helia :rose:

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Da MeckPomm sehr wenig vertreten ist im Forum, würde ich dir empfehlen, wahlweise deine Gewerkschaft zu fragen oder auch die nächsthöhere Dienststelle (das wäre bei uns das Schulamt) zu fragen, ob es rechtsverbindliche Vorgaben gibt für schriftliche Entschuldigungen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das Folgende halte ich für eindeutig, es sei denn, es gibt noch eine Schulbesuchsordnung, die Genaueres regelt? Wenn deine Schulleitung sagt, dass telefonisch reicht, dann würde ich mich darauf verlassen. Letztlich ist die Einsammelei von Zetteln nur für dich nervige Mehrarbeit.

    ..Lediglich im Schulgesetzt, §49, steht, dass "die Erziehungsberechtigten [...] verpflichtet [sind], die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen zur Schule an- und abzumelden [...]".

  • Das Folgende halte ich für eindeutig, es sei denn, es gibt noch eine Schulbesuchsordnung, die Genaueres regelt? Wenn deine Schulleitung sagt, dass telefonisch reicht, dann würde ich mich darauf verlassen. Letztlich ist die Einsammelei von Zetteln nur für dich nervige Mehrarbeit.

    Sehe ich genau so. Wichtig ist doch nur die Information, dass das Kind an den betreffenden nicht kommt. Das kann im Klassenbuch oder wo auch immer vermerkt werden. Ein Zettel ist da eigentlich nicht nötig.

  • Hallo zusammen,

    ja, ihr habt recht. Wenn es telefonisch reicht, warum einen Aufstand machen.

    CDL: Daran hatte ich auch schon gedacht. Wenn es sich ergibt, mach ich das vielleicht mal.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Ich würde aber schon erwarten, dass es irgendwo steht.

    In BW ist aber neuerdings auch keine schriftliche Entschuldigung mehr notwendig, mündlich, telefonisch oder elektronisch per E-Mail ist ausreichend. Undenkbar ist das also nicht.

  • Ich habe nie verstanden, warum um diese schriftliche Entschuldigung so ein Aufhebens gemacht wird. Das zu erfassen und zu verarbeiten sollte keine Lehreraufgabe sein, sondern über das Sekretariat laufen. Dort sollten alle Krankmeldungen eingehen, erfasst werden, regelmäßig an die Klassenlehrer berichtet werden, Fertig. Dann reicht auch einmal anrufen oder Mail schreiben oder welcher Kommunikationskanal auch immer.

  • Das zu erfassen und zu verarbeiten sollte keine Lehreraufgabe sein, sondern über das Sekretariat laufen. Dort sollten alle Krankmeldungen eingehen, erfasst werden, regelmäßig an die Klassenlehrer berichtet werden, Fertig.

    Die Sekretärinnen haben aber Arbeitszeiterfassung, wir Lehrer nicht. Also drückt man es uns eben aufs Auge.

  • Ich bin es von meiner vorherigen Schule so gewohnt. War ja letztlich auch meine aller erste Schule. Daher bin ich wohl davon ausgegangen, dass es so sein muss. Am Montag ist Dienstberatung. Da sprech ich es nochmal an. Danke euch. :rose:

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Das ist alles nicht so einfach.

    Je nach Schulgröße haben die Sekretärinnen dann aber keine Zeit mehr für wichtigere Aufgaben, so dass die SL einspringen müsste. An Grundschulen sind Sekretärinnen außerdem nicht jeden Tag da, weil sie an mehreren Schulen eingesetzt werden.

    Also ich hätte da eine Lösung: Man stellt angemessen qualifizierte Leute in ausreichender Zahl ein, die man für die Erledigung der anfallenden Aufgaben eben braucht. Revolutionärer Gedanke, ich weiß.

  • Also ich hätte da eine Lösung: Man stellt angemessen qualifizierte Leute in ausreichender Zahl ein, die man für die Erledigung der anfallenden Aufgaben eben braucht. Revolutionärer Gedanke, ich weiß.

    Du musst aufpassen, dass man dir bei solchen surrealen Gedankenspielen nicht plötzlich Wahnsinn oder Drogenkonsum unterstellt :D

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Das Folgende halte ich für eindeutig, es sei denn, es gibt noch eine Schulbesuchsordnung, die Genaueres regelt? Wenn deine Schulleitung sagt, dass telefonisch reicht, dann würde ich mich darauf verlassen. Letztlich ist die Einsammelei von Zetteln nur für dich nervige Mehrarbeit.

    Ich hab das für mich auch nicht klar (aber bin auch in einem anderen Bundesland).

    Bis vorletztes Jahr brauchten wir nach telefonischer Abmeldung auch immer noch eine schriftliche Krankmeldung.

    Dann hieß es letztes Jahr, dass telefonisch reicht. Aber wenn jemand nicht kommt, rufen wir ja an und fragen nach. Zählt das dann auch als entschuldigt bzw. was zählt überhaupt als unentschuldigt? Bei den Kleinen sind es ja die Eltern, aber wenn ich dann von den Kindern erfahre, dass sie im Freizeitpark, Schwimmbad oder Urlaub waren .. finde ich es schon schräg, dass das alles als entschuldigt gilt solange die Eltern einmal Bescheid gegeben haben.

  • Der Sinn überhaupt zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten zu unterscheiden ist doch, den Eltern die Information zukommen zu lassen, dass ihr Kind geschwänzt hat, sie aber nicht davon wussten. Wenn die Schule mit den Eltern direkt kommuniziert hat (wie auch immer: Telefonisch, schriftlich, über ein Onlinetool, Rauchzeichen,...), sollte das aus meiner Sicht einfach entschuldigte Stunden sein. Sie sind dann ja im Bilde, der Rest ist Eltern Verantwortung. Dass man dann bei hohen Fehlzeiten, ob entschuldigt oder nicht, das Gespräch suchen sollte, ist davon komplett unabhängig zu bewerten ob Stunden entschuldigt sind oder nicht.

  • Das wird in jedem Bundesland genau geregelt, in SN heißt es Schulbesuchsordnung.

    ... wenn ich dann von den Kindern erfahre, dass sie im Freizeitpark, Schwimmbad oder Urlaub waren .. finde ich es schon schräg, dass das alles als entschuldigt gilt solange die Eltern einmal Bescheid gegeben haben.

    Ob die Eltern nun hinschreiben "krank" oder sagen "krank" macht erst mal keinen Unterschied. Wenn Kinder oft fehlen oder häufig Schwimmbadgeschichten erzählen, gibt's begründete Zweifel und weitere Schritte, die zu unternehmen wären. Elterngespräche, Amtsarzt wird bemüht, Schulsozialarbeit...

    Was glaube ich überall verboten ist, ist eine generelle Attestpflicht.

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