Hallo zusammen,
ich hoffe, es geht euch gut. Wie einige von euch wissen, bin ich jetzt wieder in meiner alten Heimat an einer Förderschule. Ich bin stellvertretende Klassenlehrerin einer 5/6 und der erste Elternabend steht an, ganz nach dem Motto: "The same procedure as every year." Jetzt gibt es aktuell Schwierigkeiten mit den Krankmeldungen der SuS. Sie werden zwar morgens telefonisch von den Erziehungsberechtigten abgemeldet, aber rückwirkend erfolgt keine schriftliche Entschuldigung. An meiner alten Schule in SN gab es dazu eine rechtliche Grundlage, sprich bis 3 Tage schriftliche Entschuldigung durch die Eltern, ab Tag 4 muss ein ärztliches Schreiben eingereicht werden. Hier in Meck-Pomm gibt es so etwas scheinbar nicht. Lediglich im Schulgesetzt, §49, steht, dass "die Erziehungsberechtigten [...] verpflichtet [sind], die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen zur Schule an- und abzumelden [...]". Ich habe mich schon durch Google und ChatGPT gewühlt, aber nichts gefunden. In der Schule kam die Aussage, dass es rechtlich wohl keine Basis gibt, eine schriftliche Entschuldigung zu erhalten. Man hätte wohl sogar schon ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, der darauf hingewiesen hätte.
Daher meine Frage: Weiß jemand von euch, ob das für Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich so ist? Meine Kollegin - Klassenlehrerin besagter Klasse - und ich finden es nur sehr merkwürdig, dass es hier nichts rechtliches geben soll. Vielleicht seh ich das Ganze auch nur zu verbissen und telefonisch reicht? ![]()
LG Helia ![]()