LRS - „Note“ auf Elternwunsch mitteilen

  • Hallo ihr Lieben,


    es gibt immer wieder Eltern, deren Kind Lrs und Notenschutz hat, die aber dann trotzdem in der Rs Probe ihre „Note“ wissen möchten (so rein aus Neugierde). Eine Mama wollte explizit eine „Note“ vermerkt haben, auch wenn sie nicht zähle (wusste sie ja auch), um so zu sehen, ob das Kind sich durch Fördermaßnahmen etc. vielleicht verbessere.

    Mein Chef meinte, man dürfe auf keinen Fall irgendwelche hypothetischen Notenangaben in Klammern machen. Auch nicht, wenn die Eltern dies wünschen. Wie seht ihr das?

    Lg

  • Bundesland?

    Wenn dein Chef das sagt, würde ich mich daran halten.

    Du kannst den Eltern ja die Gesamtpunktzahl angeben, dann können sie ausrechnen, wie viel Prozent geschafft wurde.

  • Wenn du einen allgemeinen Notenschlüssel hast, der die Fehlerzahl zur Note in Relation setzt, könntest du den weitergeben. Wenn nicht dann nicht.

    Andererseits können die Eltern auch einfach die Schülerarbeit kopieren und sie zu demjenigen mitnehmen, der das Kind wegen der LRS-Thematik speziell fördert. Im Gegensatz zu den Eltern weiß derjenige, was gerade in der Förderung geübt wurde, und kann dann die Ergebnisse beurteilen.

    Eine Notenvermutung würde ich nicht weitergeben. Insbesondere nicht, wenn deine Schulleitung das untersagt. Da sollen die Eltern sich mit der Schulleitung auseinandersetzen.

  • In der 5. und 6. Klasse schreibe ich manchmal nicht nur die (unverändert schlechte) Note darunter, sondern auch einen Vergleich mit der vorherigen RS Überprüfung (also z.B.: 20 Fehler weniger gemacht / Fehleranzahl halbiert). In der Hoffnung, dass das ein wenig motivierender ist.

  • Ich würde unter Proben jeglicher Art absolut keine hypothetische Note drunter schreiben. Denn den Notenschutz hat das Kind ja unter anderem, um nicht ständig frustrierende schlechte Noten ertragen zu müssen. Ob die am Ende "zählen" oder nicht, ist doch egal. Es fühlt sich auf jeden Fall unschön an, wenn da eine 5 oder 6 steht, ob in Klammern oder nicht.

    Ob die Therapie hilft, kann die Mutter doch auch so merken. Hat sich die Leseleistung verbessert? Schreibt das Kind Texte jetzt richtiger als früher? Was sagt die Therapeutin über die Leistung? Wenn sie will, kann sie das ja nochmal schulpsychologisch überprüfen lassen, ob weiterhin Bedarf besteht. Ich meine, zur Verlängerung der Therapie bzw. der Kostenübernahme wird ohnehin ein neues Gutachten nötig sein.

  • Ich würde unter Proben jeglicher Art absolut keine hypothetische Note drunter schreiben. Denn den Notenschutz hat das Kind ja unter anderem, um nicht ständig frustrierende schlechte Noten ertragen zu müssen. Ob die am Ende "zählen" oder nicht, ist doch egal. Es fühlt sich auf jeden Fall unschön an, wenn da eine 5 oder 6 steht, ob in Klammern oder nicht.

    Ich finde es sogar kontraproduktiv eine hypothetische Note darunter zu schreiben. Damit ein Notenschutz (in Bayern) gewährt wird, geht eine gründliche und aufwändige Überprüfung durch Beratungslehrkräfte und/oder Schulpsychologie voraus in deren Konsequenz z.B. die Maßnahme "Notenschutz" steht. Entweder man hat diese Überpüfung als Eltern beantragt und lebt mit der Konsequenz, die für das Kind gut ist oder man hat es eben nicht. Spätestens nach der Grundschule wird so oder so wieder überprüft, wie es mit der Rechschreibleistung aussieht und ob der Notenschutz noch gewährt werden kann.

    Ich hatte im Lesen- und Schreiben vereinzelt Fälle, wo die Schutzmaßnahmen nicht mehr alle notwendig waren und man das angepasst hat. Das war allerdings vor allem beim Lesen der Fall. Die Schutzmaßnahmen wurden prinzipiell individuell auf das Kind angepasst.

  • Okay, danke und wie wird das gewichtet?

    Letztendlich regelt das die Schulvereinbarung, also die Gesamtlehrerkonferenz. Man orientiert sich an den Bereichen des Lehrplans. Dieser besteht aus 4 Bereichen.

    1. Sprechen und Zuhören

    2. Lesen und sich mit Literatur befassen

    3. Schreiben (Texte verfassen)

    4. Sprachgebrauch (Sprache untersuchen und reflektieren)

    Der Trend geht dazu, jeden Bereich gleich zu werten (also den Durchschnitt). Wir haben in 3/4 Texte verfassen höher gewertet, aber wie es jetzt aktuell ist, weiß ich nicht.

    Letztlich ist Rechtschreiben ein Teil von Nr. 4. Es werden aber auch Sprachlehreproben geschrieben. An meiner Schule schreiben bzw. schrieben wir meistens kombinierte Proben (Sprachlehreteil und Rechtschreibteil), da das besser zum Sprachbuch passte, man immer genug Stoff hatte und das besser zum Unterricht passte. Oft muss man überlegen, ob die Aufgabe jetzt eher zu Rechtschreiben oder zur Sprachlehre passt. Es gibt Sachen, die sich überschneiden.

    Wenn man Rechtschreibproben so aufbaut, dass man auch Regelwissen abfragt, könnte man dieses schon werten. Oder das Nachschlagen im Wörterbuch, was auch zu einer Rechtschreibprobe gehört oder Abschreiben. Bei manchen wurde nur das Auswendigschreiben nicht gewertet, das andere schon. Das kam auf den "Schweregrad" an.

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