Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Es geht jetzt nur noch darum, die Tage und Wochen zu überstehen, bis eine andere Schule gefunden wird.

    Dann würde ich für die Zeit der Überbrückung die schon vor dir selber aufgebrachte stationäre Therapie in's Auge fassen, damit das Kind dann aus dieser heraus hoffentlich in der neuen Schule vernünftig starten kann. Wenn die Situation zwischen Schule und Eltern hier tatsächlich so verfahren ist, wie von dir geschildert, hat es keinen Sinn jetzt mit einem riesigen Kraftaufwand vermutlich minimale Änderungen zu erreichen, die dann nur für ein paar Wochen relevant sind.

  • Die Eltern haben schon Angst, weil die Schule droht, Fehlstunden nicht zu entschuldigen. Das Kind fehlt deshalb schon nur noch mit Attest, auch fachärztliche. Alle Institutionen sind involviert von Seiten der Eltern, Jugendamt inklusive.

    Die Eltern sind sehr bemüht, kennen aber das System Schule nicht und fühlen sich von der Schule massiv unter Druck gesetzt.


    Ganz ehrlich: die Geschichte ist so irre, Ich würde das nie glauben wenn man mir das erzählte.

  • Die Schule möchte gerne mit den Eltern ein Gespräch führen, jedoch dürfen da nicht die Kinder mitgenommen werden.

    Ist verständlich. Ich vermute, dass die Schule im Beisein der Kinder nicht Klartext reden mag. Ich frage mich aber, warum im Titel steht, dass das Gespräch mit Fachpersonal verweigert wird, es aber am Ende darum geht das Kind mitzunehmen.

    Zieldifferente Beschulung ist nicht voraussichtlich nicht nötig. Aber das Kind braucht eine reizarme Umgebung und feste Strukturen.

    Wie soll eine normale Grundschule eine reizarme Umgebung bieten können? In jeder Klasse sind noch 29 weitere Kinder, die auch ihre Bedürfnisse haben. Die kann man nicht alle runterputzen, um es dem einen Kind rechtzumachen.

  • Vielleicht kann das zweite Elternteil per Telefon oder Videokonferenz zugeschaltet werden?

    Wenn sich die Probleme in der Schule gar nicht zeigen, verstehe ich grundsätzlich schon, dass die Schule keinen Anlass für Maßnahmen sieht. Ihren Teil der Arbeit am Kind leistet die Schule ja offensichtlich zufriedenstellend und sich dann von irgendwelchen "Experten", die das Kind gar nicht im Unterricht kennen, zum Umgang im schulischen Kontext belehren zu lassen - schwierig!


    [OT, ist "besonderes Kind" neuerdings politisch korrektes Sprech für Förderstatus? Hab ich noch nie gehört und überlege gerade, ob es bei mir als Lehrkraft nicht auch irgendwie den Eindruck des überbehütenden Helikopterns verstärken würde, wenn Eltern so sprechen.]

  • Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    Das Protokoll muss nicht in der Gesprächssituation entstehen. Ich meine damit eher eine schriftliche Zusammenfassung für sich selbst, die man im Nachgang anfertigt und der Schule noch einmal zuschickt. Das stellt bereits sicher, dass man nicht aneinander vorbeigeredet bzw. Aspekte unterschiedlich interpretiert hat.

    Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

    Das wurde ja bereits beantwortet. Die Schule ist zur Zusammenarbeit mit Eltern, nicht jedoch mit anderen Personen, die diese mitführen möchten, verpflichtet. Ich persönlich würde als Lehrkraft übrigens auch keine Gespräche in Anwesenheit unbekannter weiterer Personen führen wollen.

  • plattyplus


    Nochmal: Die Eltern wollen die Kinder nicht mitnehmen. Aber bisher wurden andere Gesprächspartner außer den Eltern abgelehnt.

    Bevor also die Begleitung einer weiteren Person angefragt wird, möchten die Eltern gerne Klarheit über die Rechtslage diesbezüglich.

    Bislang sind überhaupt keine Maßnahmen umgesetzt, nicht mal die einfachsten. Das liegt schon einfach daran, dass die Schule sich bisher weigert, überhaupt ein Gespräch zu führen zu diesem Thema, weil sie das Kind erst kennen lernen wollen 🙄

  • Zum Thema Protokoll schreiben: das sagt sich als Lehrer so leicht, aber es gibt sicherlich viele Personen, die dazu nicht in der Lage sind. Für die Mutter ist die Situation enorm belastend, schon alleine deshalb wird das Protokoll schwierig.



    Okay, dann nehme ich mal hier folgendes mit:


    Wenn die Schule nicht will, muss die Mutter alleine hin. Nur der Vater hätte ein Recht auf Anwesenheit.

  • Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    Dann bereitet sie es zu Hause vor. Sie weiß, welche Themen sie garantiert ansprechen will.

    Stichwortliste(!) in der linken Hälfte der Tabelle. In der rechten Spalte Platz für Ergänzungen, Absprachen, Maßnahmen, ... hierfür ausreichend Platz lassen.

    Zu Beginn des Gesprächs kann sie dieses Blatt offen auf den Tisch legen und sagen, dass sie dies mitgebracht hat, um nichts zu vergessen.

  • Ein Gedanke zur gemeinsamen Teilnahme: Wenn beide Elternteile mit allen Kindern teilnähmen, würden sie vermutlich mit dem Auto zur Schule fahren. Wie ist das Verhalten aller Kinder im Auto? Können sie sich dort für einen Zeitraum ruhig verhalten? Sind sie klein genug, schlafen sie dort vielleicht auch immer ein? Oder freuen sie sich, wenn sie Videos auf dem Tablet anschauen dürfen? Wenn es nun eine Freundin der Familie gäbe, die sich dort auf dem Schulparkplatz mit den Eltern etc. trifft, dann kann sie die schlafenden Kinder in der ruhigen Atmosphäre des Autos beaufsichtigen. Gibt es Probleme, sind die Eltern nur einen Anruf entfernt und fast sofort wieder bei ihren Kindern.

  • Danke für die gute Idee mit der Liste bzw. Tabelle.

    Warten im Auto mit den Kindern ist keine Option. Das könnte allenfalls das betroffene Kind, nicht aber die jüngeren, noch schwerer/ anders betroffenen Kinder. Auch nicht mit Aufsicht.

    Da bleibt nur, Gespräch alleine zu führen. Ich schaue mal nach Vorlagen zur Gesprächsvorbereitung, da gibt es bestimmt was.

  • Ich würde die aktive Teilnahme von Fachpersonal wie im Ausgangsthread dargestellt als durch §5 Schulgesetz sogar als ausdrücklich gewollt betrachten. "[...] sollen [...] zusammenarbeiten" ist ein klarer Auftrag an die Schulen.

    Da müsste man schon einen sehr zwingenden Grund haben, weshalb man nicht mit dem schulpsychologischen Dienst oder einer anderen Beratungsstelle zusammenarbeitet.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Die einzige logische Erklärung für das Verhalten der Schule, die ich mir vorstellen kann, ist folgende: die leicht naive Haltung, man möchte sich erst mal selbst ein Bild von der Lage machen. Damit man das Kind nicht zu Unrecht in eine Schublade steckt.

    So eine Denkweise habe ich selbst erlebt bei einer Schulleitung, da habe ich erst erfahren, dass einer meiner neuen Fünftklässler auf dem Entwicklungsstand eines vierjährigen ist, als er die Kirchturmwand hoch geklettert ist…. Weil man mich ja nicht beeinflussen wollte in meinem Urteil.

  • Da müsste man schon einen sehr zwingenden Grund haben, weshalb man nicht mit dem schulpsychologischen Dienst oder einer anderen Beratungsstelle zusammenarbeitet.

    Daraus lässt sich aber nicht das Recht auf Anwesenheit bei einem ganz bestimmten Gespräch ableiten. Hier hat die Schule die Eltern gebeten, zu einem Elterngespräch zu kommen, die ganze Situation ist offensichtlich hochgradig komplex. Da finde ich es grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Schule einfach mal ein niederschwelliges Gespräch nur mit den Eltern führen möchte. Das muss auch mal möglich sein, ohne dass gleich ein großes Förderplangespräch mit Protokoll, Zielvereinbarungen und diversen externen Beteiligten daraus wird.

  • Das halte ich für grob fahrlässig und wenig zielführend. Unvoreingenommenheit ist ja ein hehres Ziel - wenn das jedoch auf Unberechenbarkeit bei Kindern stößt, dann ist genau das die Grenze. So gesehen darf ich hier auch gar nicht unvoreingenommen sein sondern brauche eine "Hab Acht"-Perspektive. Aber eben nicht, um dem Kind zu schaden sondern um es eben vor einer solchen möglichen (Selbst)Schädigung zu bewahren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Daraus lässt sich aber nicht das Recht auf Anwesenheit bei einem ganz bestimmten Gespräch ableiten. Hier hat die Schule die Eltern gebeten, zu einem Elterngespräch zu kommen, die ganze Situation ist offensichtlich hochgradig komplex. Da finde ich es grundsätzlich auch nachvollziehbar, dass die Schule einfach mal ein niederschwelliges Gespräch nur mit den Eltern führen möchte. Das muss auch mal möglich sein, ohne dass gleich ein großes Förderplangespräch mit Protokoll, Zielvereinbarungen und diversen externen Beteiligten daraus wird.

    "Die Eltern haben diverse Experten für das Krankheitsbild an der Hand, auch die Schulpsychologische Beratung, welche gerne ein Gespräch mit der Schule begleiten möchten um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Die Schule lehnt das alles ab."

    Man mag nun über die Motive spekulieren. Ich lese da durchaus "Gefahr im Verzug" heraus, so dass ein erstes Gespräch ohne Fachpersonal aus meiner Sicht nur ein rein informativ-organisatorisches Gespräch sein kann mit der klaren Perspektive, dass sich zeitnah ein weiteres Gespräch mit Experten anschließt.
    Falls die Schule dies verweigern sollte, wäre ein Rückzug auf die Auslegungsmöglichkeiten von § 5 Schulgesetz schon ziemlich armselig.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung