Lügen bei elterlichen Entschuldigungen

  • Ich höre einfach nur unglaublich viel Meinung, bei wenig Ahnung. Alle die hier gepostet haben sind erfahrene Lehrkräfte. Ich verstehe einfach nicht, worüber du dich überhaupt aufregst.

    Im Wesentlichen über den voreingenommenen und abwertende Umgang einiger User hier, es wird sich halt mehr darauf konzentriert, mir Fehler und Unzulänglichkeiten nachzuweisen (die ich definitiv - wie jeder - habe, ich würde mir auch wünschen, dass ich gelassener wäre), als konkret eine passende Rechtsquelle zu nennen.

    Bestimmt seid ihr wahnsinnig erfahren, aber auch wahnsinnig scharf darauf, mir einen reinzudrücken.

  • Wir können uns gern fachlich uneinig sein, damit habe ich keinen Klemmer. Meine Frage bezog sich auf die rechtlichen Grundlagen und deren Spielraum, nicht auf meine Wirkung auf unbekannte Internetmenschen anhand weniger Infos. Ich könnte auch mutmaßlichen, was es dir gibt, mich abzuwerten oder die Abwertung zu stützen und wie das auf mich wirkt, aber ehrlich gesagt ist das nicht Thema und dir so egal wie mir.

    Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.

    Es ging nicht um Einzelstunden. Es war angekündigt, dass es bewertet wird. Das habe ich aber bereits mehrfach gesagt.

    Die Ersatzleitung hätte in der Schule stattgefunden, sie ist aber nicht aufgetaucht.

    Nichts gegen dein Bauchgefühl, aber "nicht bewertbar" macht rechnerisch zu "6" schon einen Unterschied.

    Wenn das alles so klar und eindeutig wäre, wozu dann hier noch groß nachfragen? Und warum taucht das alles erst im Verlauf auf, um Kritik zu entkräften, statt direkt zu Beginn deutlich zu machen, dass deine SL das genauso sieht wie du, sowohl was die Nicht- Akzeptanz der Entschuldigung anbelangt als auch den Umgang mit der Note als Strafe, pardon, der angekündigten Leistungsbewertung samt Ersatzleistung, für die die elterliche Entschuldigung nicht gelten soll?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Unvoreingenommen war der Austausch bislang.

    Unvoreingenommen heißt aber nicht, dass dein Vorgehen gutgeheißen wird.
    Also bitte nicht eingeschnappt reagieren.

    Nehme ich leider anders wahr. Das bringt mich hier nicht weiter, aber euch noch viel Spaß.

  • Wenn das alles so klar und eindeutig wäre, wozu dann hier noch groß nachfragen? Und warum taucht das alles erst im Verlauf auf, um Kritik zu entkräften, statt direkt zu Beginn deutlich zu machen, dass deine SL das genauso sieht wie du, sowohl was die Nicht- Akzeptanz der Entschuldigung anbelangt als auch den Umgang mit der Note als Strafe, pardon, der angekündigten Leistungsbewertung samt Ersatzleistung, für die die elterliche Entschuldigung nicht gelten soll?

    Mein Eingangsbeitrag war kurz gehalten und auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bezogen. Dann kamen Fragen, die ich verrückterweise beantwortet habe, auch wenn sie von der Ursprungsfrage weggeführt haben. Die Aussage mit der SL ist eine tagesaktuelle Entwicklung, die ich gestern noch nicht hatte, dachte nur es wäre für euch interessant zu wissen.

    Ihr seid in Punkto Konsequenz nicht auf meiner Seite, das ist okay. Bestimmt hätte ich das Problem auch noch länger ausführen können, aber das hätte ggf keiner gelesen. Aber eure Meinung steht, ich lasse sie euch gern.

  • Meine SL hielt das übrigens für ähnlich gravierend wie ich, hat meine Maßnahmen gestützt und zusätzlich ein deutliches Elterngespräch geführt.

    Das ist für mich das Entscheidende. Wenn Du eine SL hast, die hier derselben Ansicht ist und mit Dir an einem Strang zieht, zeigt das gleich eine ganz andere Wirkung. Es freut mich für Dich, dass die SL hier so agiert hat.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Mein Eingangsbeitrag war kurz gehalten und auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bezogen.

    Das hättest Du mit der Nennung des Bundeslandes im Eingangsposting vermutlich sogar mit konkreten Links haben können. Die Arbeit mache ich mir gerne, aber nur dann, wenn ich weiß, dass NRW gemeint ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dass die Ersatzleistung in der Schule hätte stattfinden sollen, angekündigt war und sie für diese Stunde nicht entschuldigt war, hast du vorher so nirgends geschrieben. Das lässt die Sache natürlich anders aussehen.


    ...und auf dem Zeugnis kommen 6 und NB meines Wissens durchaus aufs Gleiche raus.

  • Das hättest Du mit der Nennung des Bundeslandes im Eingangsposting vermutlich sogar mit konkreten Links haben können. Die Arbeit mache ich mir gerne, aber nur dann, wenn ich weiß, dass NRW gemeint ist.

    "Wenn ja, habt ihr dazu eine Rechtsgrundlage für Niedersachsen?" Steht direkt im vorletzten Satz meines Eingangspostings.

  • Dass die Ersatzleistung in der Schule hätte stattfinden sollen, angekündigt war und sie für diese Stunde nicht entschuldigt war, hast du vorher so nirgends geschrieben. Das lässt die Sache natürlich anders aussehen.


    ...und auf dem Zeugnis kommen 6 und NB meines Wissens durchaus aufs Gleiche raus.

    Um die 6 ging es ja auch Eingangs gar nicht, das ergab sich erst im Laufe der Diskussion. Es ist ja okay, dass ihr nachfragt, ich kann die Umgangsformen (zB Gerechtigkeitsapostel) und den Fokus auf mich als Person (zB bei der Sache mit der Genugtuung) anstelle des eigentlichen Themas nicht nachvollziehen.

    Keine harten Gefühle meinerseits, aber für mich ist das hier nicht der richtige Auskunftsort, ich schaue, ob ich anderswo an die Info komme. Macht's gut!

  • für mich ist das hier nicht der richtige Auskunftsort, ich schaue, ob ich anderswo an die Info komme.

    Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, nach welchen Rechtsquellen (oder anderen Auskünften) du nun noch suchst? Für den unentschuldigt verpassten Leistungsnachweis - also die nicht erbrachte Ersatzleistung - kannst du der Schülerin ja eine 6 geben; das hat ja auch deine SL bestätigt.

    Was ich auch noch nicht begriffen habe: Hat denn nun deine SL eine Attestpflicht für diese Schülerin verhängt oder kam das von dir? Nur ersteres ist m. E. gemäß niedersächsischem Schulgesetz der rechtlich "saubere" Weg.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, nach welchen Rechtsquellen (oder anderen Auskünften) du nun noch suchst? Für den unentschuldigt verpassten Leistungsnachweis - also die nicht erbrachte Ersatzleistung - kannst du der Schülerin ja eine 6 geben; das hat ja auch deine SL bestätigt.

    Was ich auch noch nicht begriffen habe: Hat denn nun deine SL eine Attestpflicht für diese Schülerin verhängt oder kam das von dir? Nur ersteres ist m. E. gemäß niedersächsischem Schulgesetz der rechtlich "saubere" Weg.

    Ursprünglich ging es mir um die Rechtsgrundlage zu elterlichen Entschuldigungen, idealerweise mit einem Fallbeispiel, bei dem sich herausgestellt hat, dass die Entschuldigung einen Grund anführt, der nicht gegeben ist (Bevor wieder eine böse Absicht unterstellt wird: Sie hat zugegeben, dass sie einfach nur nicht kommen wollte). Steht auch im Eingangspost.

    Macht euch aber keine Mühe, ich kümmere mich einfach selbst um die Info. Kann man das hier irgendwie schließen oder muss man sich dafür von der Seite abmelden?

  • Warum sollten die anderen nicht weiter diskutieren dürfen, weil du keine Lust mehr hast?!? Und Gespräche entwickeln sich, nicht immer so, wie der/die TE das sich vorgestellt hat, aber auch das ist erlaubt.

    Gutes Beispiel dafür, dass direkt wieder Unterstellungen kommen. Ich sagte lediglich, dass ihr euch keine Mühe mehr machen braucht, ich sagte nicht, dass es euch verboten ist, weiter darüber zu sprechen. Tut das gern, nur nicht um meinetwillen und genau so steht es da auch.

  • Gutes Beispiel dafür, dass direkt wieder Unterstellungen kommen. Ich sagte lediglich, dass ihr euch keine Mühe mehr machen braucht, ich sagte nicht, dass es euch verboten ist, weiter darüber zu sprechen. Tut das gern, nur nicht um meinetwillen und genau so steht es da auch.

    Nein, du sagtest, ob du den Thread schließen kannst und das sagt ja, dass du nicht willst, dass andere weiter diskutieren. Also keinerlei Unterstellung, sondern nur deine Aussage kommentiert.

  • Nein, du sagtest, ob du den Thread schließen kannst und das sagt ja, dass du nicht willst, dass andere weiter diskutieren. Also keinerlei Unterstellung, sondern nur deine Aussage kommentiert.

    Entschuldigung, wenn ich davon ausgegangen bin, dass sich das Thema nach meiner Rückmeldung auch für euch erübrigt hat. Du machst daraus ein Verbot meinerseits und bleibst ja auch dabei, nachdem ich das direkt richtig gestellt habe.

  • Keine harten Gefühle meinerseits, aber für mich ist das hier nicht der richtige Auskunftsort, ich schaue, ob ich anderswo an die Info komme. Macht's gut!

    Du hast doch erklärt bekommen, dass dein Vorgehen so nicht korrekt ist. Auch wenn das in wenigstens Fällen gerichtlich geklärt wird, müsste wenigstens deine SL hier einhalten gebieten.

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