Guten Abend zusammen,
momentan arbeite ich neben meiner Tätigkeit in der Schule für das MK in Niedersachsen. Für diese Tätigkeit erhalte ich Anrechnungsstunden und einen unterrichtsfreien Tag.
Im Schulverwaltungsblatt diesen Monats habe ich eine interessante Ausschreibung gesehen und überlege, mich für die Tätigkeit zu bewerben. Es würde für die Ausübung der Tätigkeit wieder Anrechnungsstunden geben.
Meine Frage ist nun, ob es überhaupt dienstrechtlich erlaubt ist, zwei Tätigkeiten außerhalb der Schule auszuüben, für die es Anrechnungsstunden gibt. Gibt es eine Mindestanzahl an Stunden, die man für den Unterricht in der Schule sein muss?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Viele Grüße 😀