Höhe der Jahressonderzahlung

  • Gibt es irgendwelche Infos, ggf. Tabellen oder Rechner etc. die mir dabei helfen herauszufinden wie hoch die Jahressonderzahlung in meinem persönlichen Fall in etwa ausfallen dürfte (Brutto, Netto)? Die Regelungen diesbzgl. erscheinen mir insgesamt etwas unübersichtlich.

    Ich bin angestellter Lehrer (Vertretungsstelle) an einer Primarschule in NRW mit E11, Stufe 1, angeglichen gemäßt der A13/E13 Überführungsregelung, also zur Zeit E11 Stufe 1 + 460€ Sonderzulage.

  • Dort bin ich regelmäßig, kann es aber dennoch in keiner mir ausreichenden Klarheit vorfinden.

    Bezieht sich die Zahlung nur auf das reine E11 Gehalt, oder auf das + die Angleichungszulage von 460€?

    Müssen darauf auch wie beim normalen Gehalt Steuer- und/oder Sozialabgaben gezahlt werden?

    Was war mit dem Einfrieren der Berechnungsbasis vergangener Jahre, das auch schomal irgendwo zu lesen war?

  • Da es sich um eine regelmäßige monatliche Zahlung handelt fliesst diese in die Berechnung der Jahressonderzahlung ein. Allerdings müsstest Du dir das händisch ausrechnen, da die üblichen Programme die Besonderheiten unserer Lehrerzulage wohl nicht widerspiegeln. Falls Du aber da ein Programm findest das die variable Eingabe einer monatlichen Zulage erlaubt, trage die 460 Euro da ein.

    Ab 2026 gibt es dann weniger, da sich dann durch die neue Eingruppierung der % Satz für die Jahressonderzahlung verringert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • 3413€ Brutto Jahressonderzahlung. Netto blieben 1667€ an Mehrzahlung, verglichen mit meinem regulären Gehalt. Das sind 48% vom Brutto.

    Vom regulären Gehalt bleiben 60% vom Brutto. Nächstes Jahr wird es mit Höherstufung auf E13 insgesamt noch weniger Netto (absolut)

    Ein Witz! Wer verhandelt sowas??? Ich bin dafür, dass die Sonderzahlung komplett abzuschaffen und stattdessen, die monatlichen Bezüge entsprechend zu erhöhen. Je mehr verschiedene Posten es gibt, desto mehr kann (und wird wie man sieht) auch generell wieder wegverhandelt werden. Es dürfte für die Arbeitgeberseite wesentlich schwieriger sein, das normale Grundgehalt im gleichen Maße herunterzuhandeln wie bestimmte Sonderposten.

  • Ein Witz! Wer verhandelt sowas??? Ich bin dafür, dass die Sonderzahlung komplett abzuschaffen und stattdessen, die monatlichen Bezüge entsprechend zu erhöhen.

    Dann ändert sich auch nicht so viel. Du zahlst den gleichen Steuersatz unterm Strich. Musst Dir in diesem Jahr das abgezogene über die Steuer zurückholen.

    Und: was hat das mit der Verhandlung zu tun? So geht es vielen Gutverdienenden mit Sonderzahlungen. Wenn zB ein 13. und 14. Gehalt ausgezahlt wird, bleibt ebenfalls nur die Hälfte übrig.

  • Bei mir blieb im November von meinem im letzten Schuljahr geleisteten Überstunden prozentual noch weniger übrig, allein der Solibeitrag vervierfachte sich.

    (Bei uns werden alle Überstunden eines Jahres auf einmal ausgezahlt bei mir mit dem Novembergehalt, d.h. einen großen Teil des Geldes erhalte ich nächstes Jahr mit der Steuererklärung also knapp 2 Jahre nach den geleisteten Stunden. Wenig motivierend.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dann ändert sich auch nicht so viel. Du zahlst den gleichen Steuersatz unterm Strich.

    Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.

    Verhandlung deswegen, da im Falle, wenn auf Einsparungen gedrängt wird, es einfacher ist bei mehr verschiedenen Posten bei einigen Zugeständnisse einzuvordern als wenn es nur um einen einzigen Posten mit einem insgesamt höheren Grundgehalt ginge. Der lässt sich insgesamt leichter verteidigen (insbesondere in Zeiten erhöhter Inflation).

  • Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.

    Nein sowas gibt es nicht. Für die Lohnsteuer, ist einzig das Jahreseinkommen maßgeblich. Ob das jeden Monat, wöchentlich, quartalsweise oder als einmalige Zahlung erfolgt ist völlig egal.

    Was soll das denn für eine Tabelle sein?

  • Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.

    Das ist falsch. Maßgeblich ist nach §32a EStG das im Veranlagungszeitraum erzielte (Gesamt-)Einkommen. Bei Sonderzahlungen ist halt zu berücksichtigen, dass diese häufig erst einmal mit Steuerklasse 6 versteuert werden und man sich die Differenz ggf. über die Steuererklärung zurückholen muss. An der Gesamtsteuerlast würde sich aber nichts ändern, würde diese Sonderzahlung über die Monate verteilt werden.

  • Ich habe diesbzgl. dies hier gefunden:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…ifbeschaeftigte

    "Die Jahressonderzahlung gehört steuerlich zu den "sonstigen Bezügen". Der Arbeitgeber hat die Steuer für den "sonstigen Bezug" nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Hierbei ist die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.
    Die so ermittelten Steuern liegen über dem Betrag, der sich bei Anwendung der Monatssteuertabelle ergeben würde."

  • Ich habe diesbzgl. dies hier gefunden:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…ifbeschaeftigte

    "Die Jahressonderzahlung gehört steuerlich zu den "sonstigen Bezügen". Der Arbeitgeber hat die Steuer für den "sonstigen Bezug" nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Hierbei ist die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.
    Die so ermittelten Steuern liegen über dem Betrag, der sich bei Anwendung der Monatssteuertabelle ergeben würde."

    Richtig. Es werden so viele Steuern abgeführt, als würdest Du das ganze Jahr über ,monatlich eine solche Sonderzahlung bekommen. Deswegen lohnt sich die Steuererklärung in diesem Fall ganz besonders.

  • Steuerklasse 6 eher nicht. Die gibt es nur für einen Zweitjob.

    An der Stelle für Interessierte: Die Steuerklasse 6 zieht auch bei allen, die eine gesetzliche Rente beziehen und aber in ihrem Job weiterarbeiten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist zwar nicht wirklich der Hauptjob jedoch ist bei allen anderen Steuerklassen Dein Freibetrag schon eingearbeitet. Bei Bezug einer vollen Rent dürftest Du Deinen Steuerfreibetrag jedoch ausgrschöpft haben. Damit würdest Du ansonsten ruchtig kräftig nachzahlen müssen da Deine Rente quasi mit Deinem Steuergrenzbetrag besteuert würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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