A14 Aufgaben - welche kennt Ihr?

  • Referendare betreuen und deren Ausbildung steuern

    Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer ... an öffentlichen Schulen (ADO)

    Zitat

    (5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8) sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.

  • Eine gute Bekannte erzählte mir neulich, dass sich ihr Mann, Gymnasiallehrer, für ein neues Amt, nämlich Teil einer Prüfungskommission zu sein, bewirbt. Er hat auch selbst neben Fortbildungen, einen Unterrichtsbesuch und Prüfungen. Wenn er das alles besteht, darf er bei Prüfungen dabei sein. Ich meine, es steckt auch eine Beförderung dahinter. In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?

    "sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken."

  • Eine gute Bekannte erzählte mir neulich, dass sich ihr Mann, Gymnasiallehrer, für ein neues Amt, nämlich Teil einer Prüfungskommission zu sein, bewirbt. Er hat auch selbst neben Fortbildungen, einen Unterrichtsbesuch und Prüfungen. Wenn er das alles besteht, darf er bei Prüfungen dabei sein. Ich meine, es steckt auch eine Beförderung dahinter. In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?

    "sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken."

    Welche Art von Prüfungskommission? Also bei uns kann/wird jeder berufen (ohne Beförderung) sowohl zu Referendariatsprüfungen (Lehrproben) als auch Abiturprüfungen. Andere kenne ich am Gymnasium nicht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Eine gute Bekannte erzählte mir neulich, dass sich ihr Mann, Gymnasiallehrer, für ein neues Amt, nämlich Teil einer Prüfungskommission zu sein, bewirbt. Er hat auch selbst neben Fortbildungen, einen Unterrichtsbesuch und Prüfungen. Wenn er das alles besteht, darf er bei Prüfungen dabei sein. Ich meine, es steckt auch eine Beförderung dahinter. In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?

    Beim BBiG handelt es sich um das Berufsbildungs-Gesetz. Wie man da reinberufen werden kann, können hier die Berufs-*-Lehrer:innen sicherlich sagen.

    Das was du meinst ist die Prüfungskommission für Lehramtsanwärter. Da kann man meines Wissens (wie du schreibst) nicht reinberufen werden, sondern muss eine entsprechende Qualifikation (Fachleiter, Schulleiter, ...) haben. (Und für mich wäre das ein Graus.)

  • Welche Art von Prüfungskommission? Also bei uns kann/wird jeder berufen (ohne Beförderung) sowohl zu Referendariatsprüfungen (Lehrproben) als auch Abiturprüfungen. Andere kenne ich am Gymnasium nicht.

    Kann ja nochmals nachfragen. Es ist jedenfalls so, dass er nicht mehr (ausschließlich) an seiner Schule bleibt. Genauer weiß ich es nicht.

  • Es ist zwar keine Prüfungskommission im klassischen Sinne, aber es gibt in BW die Abiturkommissionen. Diese sind an der Prüfungskonzeption beteiligt. Um da hineinzukommen, ist der gängigste Weg wohl der über eine bereits ausgeübte Fachberatertätigkeit "Unterrichtsentwicklung" (i. d. R. A15).

    Um in BW an Abiturprüfungen oder Lehrproben für das zweite Examen in der Kommission zu sitzen, braucht es kein Bewerbungsverfahren, sondern man "gerät da rein". (Edit: Bei Lehrproben ...) Meist über Schulleiter- oder Fachberatereigenschaft. Manchmal aber auch einfach nur, weil jemand einen kennt...

  • Das was du meinst ist die Prüfungskommission für Lehramtsanwärter. Da kann man meines Wissens (wie du schreibst) nicht reinberufen werden, sondern muss eine entsprechende Qualifikation (Fachleiter, Schulleiter, ...) haben. (Und für mich wäre das ein Graus.)

    Bei uns werden auch normale Kollegen mit A13 eingesetzt. Fachleiter vom Seminar ist allerdings auch immer dabei.

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  • Es ist zwar keine Prüfungskommission im klassischen Sinne, aber es gibt in BW die Abiturkommissionen. Diese sind an der Prüfungskonzeption beteiligt. Um da hineinzukommen, ist der gängigste Weg wohl der über eine bereits ausgeübte Fachberatertätigkeit (i. d. R. A15).

    Um in BW an Abiturprüfungen oder Lehrproben für das zweite Examen in der Kommission zu sitzen, braucht es kein Bewerbungsverfahren, sondern man "gerät da rein". Meist über Schulleiter- oder Fachberatereigenschaft. Manchmal aber auch einfach nur, weil jemand einen kennt...

    Ja, so kenne ich es auch. Nur würde ich meist beim vorletzten Satz bei Lehrproben durch oft ersetzen. Und bei Abitur ist wohl jeder mal PrüfungsvorsitzendeR. Das hängt nur von den Fächern und Stundenplan ab, bei wem fällt am wenigsten Unterricht aus.

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  • Ah, mein Fehler. Der Satz bezieht sich nur auf Lehrproben.

    Das hängt nur von den Fächern und Stundenplan ab, bei wem fällt am wenigsten Unterricht aus.

    Oh, so handhaben wir das nicht. Wir schicken normalerweise die, die aktuell selbst einen Kurs haben. Bietet sich auch an, weil bei uns im RP die Prüfungsteams sich in der Regel wechselseitig besuchen (mal ist man Prüfer, mal Vorsitz).

  • In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?

    "sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken."

    Beim BBiG handelt es sich um das Berufsbildungs-Gesetz. Wie man da reinberufen werden kann, können hier die Berufs-*-Lehrer:innen sicherlich sagen.

    Jeder Fachlehrer kann und muss in diesen Prüfungsausschüssen sitzen, da diese paritätisch mit Lehrkraft, Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertreter besetzt sein müssen. Es ist daher nahezu jeder Lehrer, der schwerpunktmäßig in einem Beruf unterrichtet, Mitglied einer PA der Kammer (Handwerk und/oder Industrie). Ich bin selbst Mitglied in 2 Ausschüssen.

  • Wir schicken normalerweise die, die aktuell selbst einen Kurs haben. Bietet sich auch an, weil bei uns im RP die Prüfungsteams sich in der Regel wechselseitig besuchen (mal ist man Prüfer, mal Vorsitz).

    Bei uns sehr selten möglich. Normalerweise besuchen wir ein Gymnasium und ein anderes kommt zu uns. In über 20 Jahren habe ich es nur einmal erlebt, das wir uns gegenseitig besucht haben.

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