Widerspruch Besoldung in Bayern bis zum 31.12.

  • Ich habe jetzt nochmals ein neues Thema dazu speziell zu Bayern aufgemacht, weil der Hinweis zum ersten Mal kam. Hat sich jemand aus Bayern damit beschäftigt?

    Der Hinweis, dass man das machen soll, kam zum ersten Mal und zwar ziemlich knapp vor den Feiertagen - bisher weiß ich es vom BLLV und der KEG. D.h., das muss jetzt auf den letzten Drücker geschehen.

  • Zwar nicht, Bayern, aber: Das passt zeitlich noch, ungefähr zum selben Zeitpunkt habe ich den Brief in NRW losgeschickt und er ging zum 30.12. ein. Man erhält dann eine Bestätigung über den Eingang und die Ruhestellung bis zur Entscheidung.

  • Vielen Dank. Ich habe jetzt nochmals weiter im Netz recherchiert, warum das empfohlen wird und mich entschlossen das zu tun. Es ging online über den Mitarbeiterservice. Da kann man Widerspruchsformulare abschicken.

  • Meine Sorge: Welche Grundlage gibt es dafür ? Wissen wir denn, ob die Besoldung nicht rechtgdmäß ist ? Gibt es garantiert eine Nachzahlung? Und von welcher Seite aus gibt es sie? 😅

  • Wissen wir denn, ob die Besoldung nicht rechtgdmäß ist ?

    Es gibt schon Anhaltspunkte dafür.

    Gibt es garantiert eine Nachzahlung?

    Und von welcher Seite aus gibt es sie? 😅

    Vom deinem Dienstherr, wer sollte das sonst zahlen?

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Meine Sorge: Welche Grundlage gibt es dafür ? Wissen wir denn, ob die Besoldung nicht rechtgdmäß ist ? Gibt es garantiert eine Nachzahlung? Und von welcher Seite aus gibt es sie? 😅

    Wieso sorgt dich das?

  • Verstehe ich auch nicht. Im schlimmsten Fall passiert einfach gar nichts.

    Mich hat das beim ersten Mal auch besorgt, weil man ganz grundsätzlich gegen seine Besoldung Widerspruch einlegt, das könnte ja auch Nachteile haben.

    Allerdings habe ich inzwischen mal eine Nachzahlung erhalten, das war dann beruhigend...

  • Verstehe ich mit der Besorgnis. Bei uns haben es die größten Lehrerverbände empfohlen, das ist zum ersten Mal. Es gibt eine Begründung dafür und einen vorgefertigten Text, den man übernehmen sollte. Von daher habe ich keine Bedenken. Das werden jetzt viele machen.

    Das einzige, was ich nicht gut finde, ist, dass wenn dem Widerspruch stattgegeben wird (wird wahrscheinlich nicht freiwillig vom Ministerium erfolgen, denn der Rat zum Widerspruch ist das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Finanzministerium) nur diejenigen eine Nachzahlung bekommen, die Widerspruch eingelegt haben. D.h., alle, die das nicht mitbekommen, gehen leer aus.

    Das bayerische Finanzministerium scheint überzeugt, dass sie von der Besoldung her rechtlich auf dem neusten Stand sind, die Lehrerverbände denken nicht und begründen das auch. Vermutlich wird es irgendwann ein Gerichtsurteil geben.

  • Man erhebt Widerspruch gegen die Besoldung des vergangenen Jahres. Vielleicht kommt irgend ein Gericht zu dem Schluss, dass man zu viel erhalten hat und wir müssen etwas zurückzahlen?

    Meinst du das ernst? :pirat:

  • Meinst du das ernst? :pirat:

    Ja sicher,

    Wortlaut: "Hiermit erhebe ich

    WIDERSPRUCH

    gegen die Besoldung für das Jahr 2025 und beantrage, mir eine amtsangemessene Besoldung zu

    gewähren..." Dann folgen Gerichtsurteile, die ich als Laie nicht beurteilen kann.

    Wie gesagt, inzwischen habe ich den Schriebs schon ein paar Mal eingereicht und ich meine, sogar Kollegen, die das nicht taten, haben die Nachzahlung erhalten. Beim ersten Mal haben wir uns aber genau das gefragt, ob man etwas falsch machen kann.

  • Aus welchem Grund soll eigentlich denjenigen, die den Widerspruch nicht eingelegt haben, dann nicht auch rückwirkend eine amtsangemessene Besoldung zustehen? Entweder die Besoldung ist für alle angemessen oder für niemanden.

  • Aus welchem Grund soll eigentlich denjenigen, die den Widerspruch nicht eingelegt haben, dann nicht auch rückwirkend eine amtsangemessene Besoldung zustehen? Entweder die Besoldung ist für alle angemessen oder für niemanden.

    Das verstehe ich auch nicht und ist für mich unlogisch. Die in #14 verlinkten Verbände und auch andere sagen das so. Die müssen rechtlich mehr Ahnung haben als wir.

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