Es geht doch um die Pensionsansprüche.
Es geht um Pensionsansprüche bei Dienstunfähigkeit und da macht das schon einen Unterschied, wie lange man dabei ist.
Es geht doch um die Pensionsansprüche.
Es geht um Pensionsansprüche bei Dienstunfähigkeit und da macht das schon einen Unterschied, wie lange man dabei ist.
Womit hat die Länge der Probezeit nichts zu tun?!? Mit der Anrechnung? Sehr wohl, wir haben nämlich nun alle gar keine Probezeit gehabt, sondern sind gleich auf Lebenszeit verbeamtet worden.
Das geht in NRW übrigens nicht. Mindestens 1 Jahr ist man in der Probezeit.
Es geht um Pensionsansprüche bei Dienstunfähigkeit und da macht das schon einen Unterschied, wie lange man dabei ist.
Ja, aber dafür spielt es keine Rolle, wieviele Jahre davon jeweils im Status "Beamter auf Probe" und "Beamter auf Lebenszeit" verbracht wurden. Entscheidend ist lediglich die Gesamtzeit.
Ja, aber dafür spielt es keine Rolle, wieviele Jahre davon jeweils im Status "Beamter auf Probe" und "Beamter auf Lebenszeit" verbracht wurden. Entscheidend ist lediglich die Gesamtzeit.
Nein, nicht mal das. Entscheidend ist, was als Gesamtzeit angerechnet wurde.
Wie gesagt, hier sind alle die jetzt aus dem Angestelltenverhältnis nachträglich verbeamtet wurden direkt auf Lebenszeit verbeamtet worden und auch für die Ansprüche ist natürlich die Zeit angerechnet worden, damit wäre man rechtlich sonst hinterher gar nicht durchgekommen. Kann ja nicht sein, dass die AN/Beamter dafür bestraft werden, dass Berlin einfach nicht verbeamtet hat und auch nicht, dass sie zur Bearbeitung der Anträge teilweise die notwendige Anrechnungszeit gebraucht haben. Schlimm genug, dass damit auch das viele Geld beim Land bleibt.
Das geht in NRW übrigens nicht. Mindestens 1 Jahr ist man in der Probezeit.
Wenn man in NRW erst nachträglich verbeamtet hätte, wäre das sicherlich auch gegangen, denn wie gesagt, wir können ja nichts dafür, dass wir teilweise 10 und mehr Jahre Angestellte waren und nicht Beamter.
Das das natürlich als Probezeit dann reichen muss, versteht sich wohl von selbst.
In Baden-Württemberg ist auch nach Anstellung beim Land mindestens 1 Jahr Probe notwendig. Sonst sind es mindestens 18 Monate, normalerweise sind es 3 Jahre.
Wobei man die Probezeit ja wirklich nur dann nicht besteht, wenn man sich wirklich etwas zu Schulden kommen lässt. Schlechter Unterricht oder Faulheit genügen da nicht.
In Baden-Württemberg ist auch nach Anstellung beim Land mindestens 1 Jahr Probe notwendig. Sonst sind es mindestens 18 Monate, normalerweise sind es 3 Jahre.
Wo steht das?
Es gibt bei uns viele, die nur ein Jahr Probezeit haben, ohne vorher beim Land angestellt gewesen zu sein (entweder Verkürzung um zwei Jahre oder ein Jahr Verkürzung und ein Jahr Anrechnung).
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