Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • Auf der Seite des unseres LBV ( https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/…egeversicherung ) ist zu lesen:

    Zitat

    Was passiert mit diesen Meldungen?
    Die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) und zur privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) werden ab dem 01.01.2026 als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) berücksichtigt.
    Die übermittelten Beiträge bilden die verbindliche Grundlage für die Steuerfreiheit und die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV und PPV.

    Hab ich da was verpasst? Für wen gibt's denn so nen Arbeitgeberzuschuss?

    Freue mich auf Aufklärung.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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