? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung

  • Die Verteilung der Stunden legt die Lehrerkonferenz fest. Den Vorschlag bringt die Schulleitung ein.

    Nicht ganz:


    "Über Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungsstunden entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer, soweit sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt."

    Das ist im Detail schon etwas abweichend.

  • Jetzt ist doch viel beschrieben worden, wofür es keine Beförderung gibt.

    Wofür gab es denn, zB am Gymnasium NRW, wenn es da recht viele Beförderungen gab, eine solche?

    Einfach um mal, zumindest anekdotisch, ein Gefühl zu bekommen, „was geht“ in der Praxis.

  • Koordination Berufsorientierung/KAoA, Koordination Inklusion, Koordination bilinguales Profil, Fortbildungkoordination, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit in der Oberstufe, Digitalisierungsbeauftragter, Sicherheitsbeauftragter fallen mir spontan ein.

  • Für Fachkonferenzleitungen habe ich bisher weder Beförderungen noch Entlastungen erlebt. Obwohl ich das bei großen Fächern durchaus gerechtfertigt fände.

    An meiner Schule erhalten die Bildungsgang- und Fachleiter*innen eine halbe Anrechnungsstunde.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Habt Ihr diese Rotation irgendwie festgelegt? Bei uns wird solange wiedergewählt, bis der- oder diejenige in Pension geht.

    Und wie handhabt ihr es, wenn eine Lehrkraft die Fachkonferenzleitung abgeben möchte? Das ist bei uns in den letzten 15-20 Jahren immer wieder vorgekommen durch Schwangerschaft, Krankheit, persönliche Gründe,...

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