Wenn deine 60minuten Aufsichten nur 1/2 Deputatsstunde (22,5 min) zählen, dann habt ihr in der Schule den Zusammenhang, dass eine Deputatsstunde Unterricht (inklusive Vor- und Nachbereitung, Korrekturen) zwei Zeitstunden Arbeitszeit bindet.
Damit entsprächen 25 Unterrichtsstunden, also ein volles Deputat an meiner Schule, einer 50 Zeitstunden-Woche, was schon mit absolut arbeitsfreien Ferien zu viel ist.
Wer hat diesen Faktor bestimmt? Und mit welcher Begründung?
Das ist in Niedersachsen auch so. Das gilt für Stunden, wo du nur Aufsicht führst und keine Vorbereitung oder Nachbereitung notwendig ist. Daraus ergibt sich dann aber, dass eine Unterrichtsstunde mit 90 min berechnet wird und nicht mit 120 min. Umgerechnet wärst Du dann bei einer Wochenarbeitszeit von 37,5 h für Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten. Je nachdem mit wie viel Stunden Wochenarbeitszeit Du dann gesamt rechnest, hättest Du noch 7-8 Zeitstunden für andere Tätigkeiten.
Was aber nicht so passt, ist dass es für die Gymnasiallehrkräfte bei 24 Stunden Deputat genauso gerechnet wird wie bei Grundschullehrkräften mit 28 Stunden Deputat. Andererseits ist das eine Kann-Bestimmung in Nds. Wir rechnen die Stunden z.B. voll ab.