Wolfgang Autenrieth es geht nicht um das Bestehen des Refs sondern um die Probezeit danach bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Ich hatte mich dabei auf die Bemerkung von Chilipaprika bezogen, die Bezug auf das Referendariat genommen hatte..
Bei der Probezeit gilt doch exakt dasselbe grundlegende Prinzip. Es geht um die Einstellung in den Staatsdienst. Eine Tätigkeit an Privatschulen ist nicht an das Referendariat oder an das Bestehen der Probezeit als Beamter auf Widerruf gebunden.
Es einen Unterschied. Wenn man die Probezeit nicht besteht, kann man die Entscheidung anfechten. Ich vermute sogar, dass eine Tätigkeit als Angestellte/r sogar an einer öffentlichen Schule möglich wäre, weil es bei der Probezeit um die Verbeamtung - und nicht um die Aberkennung des 2.Staatsexamens geht.
Wer jedoch das Ref auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, ist aus dem Staatsdienst draußen.