Niedersachsen
Probezeit nicht bestanden. Was dann?
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Wolfgang Autenrieth es geht nicht um das Bestehen des Refs sondern um die Probezeit danach bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Ich hatte mich dabei auf die Bemerkung von Chilipaprika bezogen, die Bezug auf das Referendariat genommen hatte..
Bei der Probezeit gilt doch exakt dasselbe grundlegende Prinzip. Es geht um die Einstellung in den Staatsdienst. Eine Tätigkeit an Privatschulen ist nicht an das Referendariat oder an das Bestehen der Probezeit als Beamter auf Widerruf gebunden.
Es einen Unterschied. Wenn man die Probezeit nicht besteht, kann man die Entscheidung anfechten. Ich vermute sogar, dass eine Tätigkeit als Angestellte/r sogar an einer öffentlichen Schule möglich wäre, weil es bei der Probezeit um die Verbeamtung - und nicht um die Aberkennung des 2.Staatsexamens geht.
Wer jedoch das Ref auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, ist aus dem Staatsdienst draußen. -
Nur gut, dass ich beide Examen habe 🙈
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Nur gut, dass ich beide Examen habe 🙈
Eben.
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Ich hatte mich dabei auf die Bemerkung von Chilipaprika bezogen, die Bezug auf das Referendariat genommen hatte..
Bei der Probezeit gilt doch exakt dasselbe grundlegende Prinzip. Es geht um die Einstellung in den Staatsdienst. Eine Tätigkeit an Privatschulen ist nicht an das Referendariat oder an das Bestehen der Probezeit als Beamter auf Widerruf gebunden.
Es einen Unterschied. Wenn man die Probezeit nicht besteht, kann man die Entscheidung anfechten. Ich vermute sogar, dass eine Tätigkeit als Angestellte/r sogar an einer öffentlichen Schule möglich wäre, weil es bei der Probezeit um die Verbeamtung - und nicht um die Aberkennung des 2.Staatsexamens geht.
Wer jedoch das Ref auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, ist aus dem Staatsdienst draußen.Es mag logisch klingeln, ist aber im Staatsdienst nicht.
Jemand, der durch das 2. Staatsexamen ENDGÜLTIG durchgefallen ist, darf in NRW keinen Vertretungsvertrag haben.
Jemand, der nur einmal durchgefallen ist, darf es.
Jemand, der das Ref noch nicht mal angefangen hat, darf es.
Jemand, der noch nie Lehramt studiert hat, darf es.
Jemand, der nicht mal einen Bachelor hat, darf es. -
Ich verstehe es so: der/die TE ist Beamter auf Probe. Nach 2 Jahren o.ä. hat man sich im Idealfall bewährt, es gibt eine Lehrprobe, Beurteilung und dann ist man Beamter auf Lebenszeit. Das kann verlängert werden, wenn die Schulleitung was zu kritteln hat. Im Falle der TE war sie kaum anwesend wegen 2 Schwangerschaften, weswegen der SL verhalten war. Spätestens nach 5 Jahren muss die TE in Bayern aber auf Lebenszeit verbeamtet werden, es sei denn, sie verhält sich strafbar oder unmöglich. DANN wird sie wohl auch niemand anders anstellen. Wegen einem Hinweis auf nicht genehme Leistungskontrolle aber sicher nicht. So dachte ich, vielleicht erzähle ich aber auch Quatsch.
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Außerdem ist ja gar nicht geklärt, ob der Threadersteller überhaupt verbeamtet ist (okay, ist wahrscheinlich wegen Verlängerung) - ...
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Vielen Dank für deine aufmunternden Worte.

Kannst gern mal meinen anderen Beitrag lesen, da habe ich genaueres reingeschrieben. Falls dich das interessiertDie von dir dort angeführten Punkte sind regelmäßig Anlässe für dienstliche Feedback-Gespräche zwischen SL und Lehrkräften und in gewisser Hinsicht typisch....auch bei "gestandenen" Kollegen. Keine Sorge, nichts davon rechtfertigt die Nichtbewährung im Dienst. Es scheint ja bereits eine Zwischenbeurteilung zu geben, die zwar konkrete Punkte als Entwicklungschancen beschreibt, gleichzeitig aber gerade erkennen lässt, dass du grundsätzlich auf einem guten Weg bist.
Die Probezeitverlängerung bei dir scheint schlicht mit der Elternzeit zu tun zu haben und ist letztlich Standard in einem solchen Fall.
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Wie Seph schon im zweiten Beitrag geschrieben hat, ist es nicht so einfach durch die Probezeit zu fallen. Dass Du den Job fachlich und didaktisch kannst, hast Du mit deinem zweiten Staatsexamen belegt. Es wird juristisch schwierig sein zu beweisen, dass Du fachlich nicht in der Lage bist, wenn du kurz vorher das Staatsexamen bestanden hast. Da muss die SL schon extrem gute Argumente und Fachwissen haben. Das sollte nur in Extremfällen ein Thema sein. Vor Gericht wird das bestandene Staatsexamen erstmal anerkannt.
Was anderes ist, wenn Du immer zu spät kommst oder andere Dinge. -
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