Hallo,
mein Mann hatte nach längerer Krankschreibung jetzt einen Termin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit und wir sind total fertig. Im Grunde war von Anfang des Gesprächs an klar, dass der Amtsarzt sich schon festgelegt hatte. Mein Mann meint, er habe da keine Chance gehabt, weil es kaum interessierte, was er einwandte. Die ärztlichen Gutachten, die er eingereicht hatte, hatte der Amtsarzt offenbar nur teilweise gelesen, ein Facharztgutachten wurde von ihm infrage gestellt. Dabei vertritt der Amtsarzt selbst eine Fachrichtung, die null mit den Beschwerden meines Mannes zu tun hat. Uns ist klar, dass mein Mann derzeit krank und nicht in Kürze eingliederungsfähig ist. Aber die Prognosen waren positiv und die Behandlung schlägt auch an. Die Schwerbehinderung meines Mannes wurde negativ gewertet, auch wenn er noch gar nicht alle möglichen Nachteilsausgleiche ausgeschöpft hat. Mein Mann hatte auch den Eindruck, dass die Optionen zur Wiedereingliederung gar nicht korrekt dargestellt wurden, es ging immer nur darum, dass er mindestens mit halber Stelle einsteigen müsse (was so nicht stimmt), dass er mindestens seine normale Stundenzahl erreichen müsse, da Teildienstfähigkeit "ja auch nichts bringe." Eine Eingliederung nach einem halben Jahr im Oktober setzt laut Amtsarzt voraus, dass er schon deutlich vorher erneut untersucht werden müsse, was sinnlos sei, so der Amtsarzt. Und es wurde so dargestellt, als müsse man für eine Wiedereingliederung schon total fit und im Alltag hoch belastbar sein (was mein Mann durch die Schwerbehinderung ohnehin nicht ist). Widerspruch war offenbar zwecklos. Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird. Daher die Frage: Kann man da noch etwas machen? Eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr würde meinem Mann schon viel bringen. Oder reicht das nicht als positive 6-Monats-Prognose, die man hier im Bundesland haben muss. Aber das wollte der Amtsarzt sich höchstens "überlegen", war jedoch generell eher negativ in dieser Hinsicht. Ich habe gelesen, es gibt noch eine Gelegenheit zur Anhörung und eine Möglichkeit zum Widerspruch. Auch der Schwerbehindertenbeauftragte muss ja angehört werden. Wie gehen wir da am besten vor?
Ziemlich verzweifelt, Eugenia