Akut drohende Zwangspensionierung

  • Hallo,

    mein Mann hatte nach längerer Krankschreibung jetzt einen Termin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit und wir sind total fertig. Im Grunde war von Anfang des Gesprächs an klar, dass der Amtsarzt sich schon festgelegt hatte. Mein Mann meint, er habe da keine Chance gehabt, weil es kaum interessierte, was er einwandte. Die ärztlichen Gutachten, die er eingereicht hatte, hatte der Amtsarzt offenbar nur teilweise gelesen, ein Facharztgutachten wurde von ihm infrage gestellt. Dabei vertritt der Amtsarzt selbst eine Fachrichtung, die null mit den Beschwerden meines Mannes zu tun hat. Uns ist klar, dass mein Mann derzeit krank und nicht in Kürze eingliederungsfähig ist. Aber die Prognosen waren positiv und die Behandlung schlägt auch an. Die Schwerbehinderung meines Mannes wurde negativ gewertet, auch wenn er noch gar nicht alle möglichen Nachteilsausgleiche ausgeschöpft hat. Mein Mann hatte auch den Eindruck, dass die Optionen zur Wiedereingliederung gar nicht korrekt dargestellt wurden, es ging immer nur darum, dass er mindestens mit halber Stelle einsteigen müsse (was so nicht stimmt), dass er mindestens seine normale Stundenzahl erreichen müsse, da Teildienstfähigkeit "ja auch nichts bringe." Eine Eingliederung nach einem halben Jahr im Oktober setzt laut Amtsarzt voraus, dass er schon deutlich vorher erneut untersucht werden müsse, was sinnlos sei, so der Amtsarzt. Und es wurde so dargestellt, als müsse man für eine Wiedereingliederung schon total fit und im Alltag hoch belastbar sein (was mein Mann durch die Schwerbehinderung ohnehin nicht ist). Widerspruch war offenbar zwecklos. Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird. Daher die Frage: Kann man da noch etwas machen? Eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr würde meinem Mann schon viel bringen. Oder reicht das nicht als positive 6-Monats-Prognose, die man hier im Bundesland haben muss. Aber das wollte der Amtsarzt sich höchstens "überlegen", war jedoch generell eher negativ in dieser Hinsicht. Ich habe gelesen, es gibt noch eine Gelegenheit zur Anhörung und eine Möglichkeit zum Widerspruch. Auch der Schwerbehindertenbeauftragte muss ja angehört werden. Wie gehen wir da am besten vor?

    Ziemlich verzweifelt, Eugenia

  • Ich würde in der Gewerkschaft fragen und ggf. einen Anwalt bemühen.

    Widerspruch einlegen kann man erst gegen den Bescheid des Dienstherrn, wenn ich es richtig verstanden habe. Das Gutachten ist erst mal eine Entscheidungsgrundlage für die Behörde und kein Verwaltungsakt.

    Wenn man tatsächlich in den Ruhestand versetzt werden sollte, ist das aber zunächst befristet und wird später neu geprüft, oder?

    Edit: Sobald das Gutachten da ist, muss man wahrscheinlich sinnvollerweise die behandelnden Ärzte bitten, dieses auseinander zu nehmen, bevor man in die Anhörung geht. Ich rede allerdings aus dem hohlen Bauch raus, keine Ahnung, ob das hier jemand schonmal so durch hat.

  • Hallo,

    ich lese hier schon lange mit, aber halte meine Meinung gewöhnlich für wenig interessant, nur hier kann ich vielleicht helfen. Bei mir (Bayern) hat der Amtsarzt (Landkreis-Ebene) auch mündlich eine negative Prognose gegeben, ich habe am nächsten Tag Beschwerde gegen die Voreingenommenheit des Arztes auf (meinem) Dienstweg eingereicht, etwa einen Monat später folgte die Einladung zur Untersuchngsstelle der Bezirksregierung (Ebene Regierungsbezirk), der Arzt dort hat sehr viel kompetenter und informierter gewirkt. Wenn man sich keine 50% zutraut, ist man ohne GdB meines Wissens trotzdem erst einmal raus, also habe ich mir 50% zugetraut und ihm auch deutlich gesagt, dass mir daheim die Decke auf den Kopf fällt. Für den Staat ist ein arbeitender Beamter doch auch besser als ein daheim sitzender? Wünsche alles Gute!!!

  • also habe ich mir 50% zugetraut und ihm auch deutlich gesagt, dass mir daheim die Decke auf den Kopf fällt. Für den Staat ist ein arbeitender Beamter doch auch besser als ein daheim sitzender?

    Das kann mein Mann leider nicht. Er ist eindeutig noch nicht zu 50 Prozent einsetzbar.

  • Das kann mein Mann leider nicht. Er ist eindeutig noch nicht zu 50 Prozent einsetzbar.

    Und genau DAS ist das Problem.
    Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird.

    Ich sags mal ganz platt: Ich würds vom Geld abhängig machen.

    Vorraussetzung: Dein Mann kann damit umgehen, so dass er nicht die Krise kriegt, wenn er nicht mehr arbeiten geht.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Und genau DAS ist das Problem.
    Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.“


    In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

  • Ihr seid gebeutelt, müsst die Krankheit verkraften, dürft die Hoffnung nicht aufgeben. Der Amtsarzt macht seinen Job, der da lautet, Prognosen zu erstellen. Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.

    Was sagt denn die Schwerbehindertenvertretung bislang dazu?

    Den Amtsarzt scheint ihr jedenfalls auf diese Weise nicht umstimmen zu können, ich würde versuchen, keine Energie darin zu verlieren, das zu betrauern.

  • Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.“


    Das ist hier nicht so, Eingliederung geht bis zu einem halben Jahr in meinem Bundesland. Schwerbehindertenvertretung kontaktieren wir heute.

  • Ihr seid gebeutelt, müsst die Krankheit verkraften, dürft die Hoffnung nicht aufgeben. Der Amtsarzt macht seinen Job, der da lautet, Prognosen zu erstellen. Leider sieht er deinen Mann in 6 Monaten nicht in der Wiedereingliederung. Die übrigens wiederum auch bloß 2 Monate dauern sollte, was umso härter ist, je länger man raus war. Das geht dann etwa so: Erste Woche 3x1 Stunde, zweite Woche täglich 1 Stunde, dritte Woche täglich 2 Stunden. Die Ärzte haben keinen blassen Schimmer, was das bedeutet.

    Das ist nicht richtig, ich behaupte mal: der zweite Teil ist komplett falsch (also nicht verallgemeinbar), der zweite Teil vermutlich auch.
    Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.

    Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, die oft benutzt werden: in der Wiedereingliederung ist man als Angestellte*r im Krankengeld, läuft also quasi mit und es gibt definitiv auch länger dauernde Wiedereingliederungspläne.

    Edit: Überschneidung.

  • In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

    Verwechselst du da vielleicht etwas?
    Bei der Teildienstfähigkeit muss man (wie Bolzbold schrieb) in NRW auch mindestens 50% haben, weitere Ermäßigung wegen Schwerbehinderung, die mir nicht bekannt sind, lasse ich ausgeklammert.
    Bei der Wiedereingliederung aber definitiv nicht.

    Und wenn das "Ziel" sein sollte, bei ca. 60% zu sein, dann kann man bei 20% einsteigen und über 6 Monate die Stufen erhöhen (Tipp: die letzte Stufe muss NICHT die Zielstundenzahl erreichen, sondern darf drunter sein.)

    Ich würde schon mal den Weg einschlagen, den Franke0123 erklärt hat.

    PS: Die Angabe des BL ist in so einem Fall offensichtlich ganz wichtig. Aus anderen Beiträgen von dir liest man, du bist in Hessen, ist es bei deinem Mann auch der Fall?

  • Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

  • Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

    oder will ihn nicht kennen. Ein arbeitender Beamter ist besser als ein zu Ruhe gesetzter, meintest du oben. Ein 22 Stunden arbeitender Beamter ist besser als ein 15 Stunden arbeitender Beamter.
    Ist natürlich schwierig zu entscheiden, welche Karten man wann zieht (glaube mir, ich weiß um die Dilemmata im Kopf), aber ignoriert erstmal die Teildienstfähigkeit und konzentriert euch auf die Wiedereingliederung. Sie ist netter und vorteilhafter (auch finanziell) und sobald er drin ist, kann er ja immer noch den Antrag auf Überprüfung der begrenzten Dienstfähigkeit stellen.
    Und es ist der normale Lauf! Zuerst wieder einsteigen, vielleicht merkt er ja, dass alles gut läuft.
    Alle ärztliche Gutachten entsprechend formulieren lassen.
    Ich hoffe, ich stehe nicht mit der selben Frage in ein paar Wochen da (ich warte täglich mit der Einladung, bin allerdngs schon seit 9 Monaten in der WE) und drücke dir / ihm die Daumen.

  • Wiedereinstieg zum Sommer schloss der Amtsarzt aus. Und um in sechs Monaten einzusteigen, müsste mein Mann laut Amtsarzt schon in zwei Monaten wiederkommen, was er unrealistisch fand. Außerdem könne er dann nur zum Halbjahr einsteigen. Das ist doch falsch. Im Grunde wird da keinerlei Spielraum gegeben, den der Amtsarzt hätte. Ganz oder gar nicht. Und nur zum Halbjahr.

  • In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

    Dann kann die (Teil-)Dienstfähigkeit im Oktober überprüft werden. Es ist vom Vorgehen her legitim, dass man bei sehr langer Krankheit in den Ruhestand versetzt wird. Von diesem Instrument wird heute mehr Gebrauch gemacht als früher. Das liegt nicht zuletzt auch an den krassen Einzelfällen von über Jahrzehnte erkrankten Beamten, die nicht in den Ruhestand versetzt wurden. Außerdem kostet das die Länder einen Haufen Geld.

    Das ist persönlich vielleicht nicht schön, aber eine evtl. Prognose einer Eingliederung in 6 Monaten verhindert eine zeitweise zur Ruhesetzung nicht. Die Dienstfähigkeit kann aber wieder geprüft werden.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

    Doch das stimmt leider. Bei einer Teildienstfähigkeit müssen mindestens 50% sein. Alles drunter bedeutet Ruhestand.

    Zitat von Hessisches Beamtengesetz: § 51a Beschränkte Dienstfähigkeit

    (1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).

    (2) Die Arbeitszeit des Beamten ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. Er kann mit seiner Zustimmung auch in einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit eingeschränkt verwendet werden.

    (3) Von einer eingeschränkten Verwendung des Beamten nach Abs. 2 soll abgesehen werden, wenn ihm nach § 51 Abs. 3 ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann.

    (4) § 51 Abs. 1 Satz 3 und die §§ 53 und 56 gelten entsprechend. § 79 Abs. 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, dass von der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten unter Berücksichtigung der verminderten Arbeitszeit nach Abs. 2 auszugehen ist.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.

    Wenn ihr es anders als der Amtsarzt seht, dann könnt ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Lasst euch da aber juristisch helfen (Gewerkschaft, Verband, Fachanwalt).

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Meinem Mann fällt der Gedanke an Zwangspension extrem schwer, klar kann er vielleicht später reaktiviert werden. Aber er verliert seine Schule, seine Kollegen. Und wer weiß, wo er dann hinkäme. Das ist gerade, als bricht alles weg. Und das schadet auch seiner Gesundheit.

  • Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

  • Meinem Mann fällt der Gedanke an Zwangspension extrem schwer, klar kann er vielleicht später reaktiviert werden. Aber er verliert seine Schule, seine Kollegen. Und wer weiß, wo er dann hinkäme. Das ist gerade, als bricht alles weg. Und das schadet auch seiner Gesundheit.

    Kann ich verstehen, das ist in der Frage der perspektivischen Dienstfähigkeit aber nicht relevant. Ich kenn die Situation nicht, aber wenn es keine Zeitnahe Wiedereingliederung geben kann, dann wird es unangenehm werden. Wäre die SL denn mit einer weit ausgedehnten Wiedereingliederung mit sehr kleinem Umfang zu Beginn einverstanden? Damit könnte man eine Versetzung in den Ruhestand auf jeden Fall entgegen gehen. Was sagt denn der Personalrat zu der Angelegenheit?

    Entropy is a bitch, embrace her.

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