TZ in Elternzeit- Hebel für Versetzung?

  • Hallo allerseits,

    ich bin verbeamtete Gymnasiallehrerin an einer integrativen Gesamtschule (Hessen) und aktuell in EZ mit meinen Zwillingen- zum Glück. Meine Stammschule ist für mich ein Grauen. Ich fühle mich absolut unwohl und zwar in vielerlei Hinsicht und möchte mich sobald wie möglich versetzen lassen. Leider ist das Geld knapp und ich möchte deshalb TZ in EZ machen. Hierzu die erste Frage:

    -Gibt es einen Vorteil bei TZ in Elternzeit statt „normaler TZ“?

    - Habe gehört, dass TZ in EZ ein Hebel sein könnte, um eine baldige Versetzung durchzusetzen- hat da jemand Erfahrungswerte?

    - Kann ich in der Elternzeit auch in einem anderen Angestelltenverhältnis arbeiten- bspw irgendwo als Aushilfskraft im Einzelhandel? Meine Idee war, die EZ zu verlängern und dann irgendwo anders ein paar Kröten zu verdienen…nur nicht an dieser Schule. Während der verlängerten EZ wollte ich dann jährlich einen Versetzungsantrag stellen..


    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus!:top:

  • Du kannst woanders TZ arbeiten, wenn der AG es genehmigt, genehmigt er das woanders nicht, muss er dir aber eine Stelle anbieten.
    Wie das bei euch mit Bedarf aussieht, weißt du sicherlich selbst am besten.


    Das z.B. ist der Vorteil von TZ in EZ, denn dein normales Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.

  • Ich weiß, dass an meiner Schule auf jeden Fall der Bedarf für Spanisch da ist.

    Verstehe ich es richtig, dass mein AG meinen Nebenjob ablehnen kann, wenn die Schule einen hohen Bedarf mit meiner Fächerkombi hat und mich stattdessen in die Schule bitten kann?

    Das ist ja echt blöd.

    Der einzige Vorteil von TZ in EZ ist also der, dass mein „Arbeitsverhältnis davon unberührt bleibt“. Irgendwie stehe icd da gerade auf dem Schlauch. Was heißt das konkret?

  • Der einzige Vorteil von TZ in EZ ist also der, dass mein „Arbeitsverhältnis davon unberührt bleibt“. Irgendwie stehe icd da gerade auf dem Schlauch. Was heißt das konkret?

    Eine Bekannte macht gerade Teilzeit in Elternzeit und ist an ein ganz anderes SBBZ (Sonderschule) gekommen, als ihrer Ausbildung entspricht. Sie kam dahin, wo mehr Bedarf war, obwohl sie lieber an ihrer Stammschule wäre. Also vielleicht kommst du ja gar nicht an deine alte Schule. Sie unterrichtet nur 7 Stunden und darf Brutto für Netto behalten, das sind 1500€. (ist glaube ich bei TZ in EZ so). Das ist doch ein Vorteil, oder?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Eine Bekannte macht gerade Teilzeit in Elternzeit und ist an ein ganz anderes SBBZ (Sonderschule) gekommen, als ihrer Ausbildung entspricht. Sie kam dahin, wo mehr Bedarf war, obwohl sie lieber an ihrer Stammschule wäre. Also vielleicht kommst du ja gar nicht an deine alte Schule. Sie unterrichtet nur 7 Stunden und darf Brutto für Netto behalten, das sind 1500€. (ist glaube ich bei TZ in EZ so). Das ist doch ein Vorteil, oder?

    Das Brutto für Netto liegt an ihrer Verdiensthöhe/Steuerklasse. Auch bei TZ in EZ muss man normal Einkommenssteuer bezahlen.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Ein weiterer Vorteil von Teilzeit in Elternzeit ist, dass du unterhälftig arbeiten darfst. Bei regulärer Teilzeit ist 50% das Minimum. (Beides gilt für NRW, anderswo mag es anders sein!)

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Die Idee der Elternzeit ist vor allem, dass Du deinen Job behältst während Du dich um deine Kindern kümmern kannst. Daher ist auch logisch, dass man da nur mit Zustimmung des AG woanders arbeiten kann.

  • Ein weiterer Vorteil von Teilzeit in Elternzeit ist, dass du unterhälftig arbeiten darfst. Bei regulärer Teilzeit ist 50% das Minimum. (Beides gilt für NRW, anderswo mag es anders sein!)

    Das heißt ich könnte- rein theoretisch- auch zum Beispiel nur 10 Stunden machen oder sogar weniger ?

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