Fristen für Öffnungsklausel und pauschale Beihilfe verpasst, Alles aus?

  • Hallo,

    ich bin Lehrer in Baden-Württemberg und seit Juli 2025 als Beamter auf Probe (A13) verbeamtet.

    Aus einer Mischung aus Unwissenheit, eigener Nachlässigkeit und dem Gedanken „Das regle ich später in Ruhe“ habe ich sowohl die Frist für die Öffnungsklausel als auch die Frist für die pauschale Beihilfe versäumt. Dadurch zahle ich nun rund 1.200 € monatlich für meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. In die PKV werde ich aufgrund meiner Vorerkrankungen die Gesundheitsprüfung voraussichtlich nicht bestehen.

    Im Ergebnis habe ich dadurch jedes Jahr etwa 5.000 € netto weniger zur Verfügung als mit der pauschalen Beihilfe – und noch etwas weniger als mit einer regulären PKV. Es fühlt sich einfach sehr ungerecht an, dass eine einmal verpasste Frist mich über die gesamte Dauer meines Berufslebens voraussichtlich rund 125.000 bis 150.000 € kosten wird.

    Ich habe bislang keinen einzigen Cent Beihilfe erhalten und nach allem, was ich inzwischen weiß, wird sich daran vermutlich auch nichts mehr ändern.

    Nach meinen bisherigen Recherchen sehe ich derzeit nur wenige Möglichkeiten: ein Wechsel in ein anderes Bundesland mit anderen Regelungen, doch noch eine PKV zu finden oder auf eine spätere Gesetzesänderung zu hoffen.

    Inzwischen überlege ich sogar, meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich anschließend nahtlos im TV-L an meiner Schule weiterbeschäftigt werden könnte und was in diesem Fall mit meinen bereits erworbenen Erfahrungsstufen passieren würde.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann etwas zu den Möglichkeiten in einer solchen Situation sagen?

  • Hey,

    das ist leider wirklich eine miese Situation und ich kann deinen persönlichen Frust verstehen.

    Was ich mich aber leider auch frage: was hast du dir bei "Das regle ich später in Ruhe" gedacht? Du hattest, glaube ich, 5 Monate Zeit zur Beantragung der pauschalen Beihilfe. Mich (und dich ja auch, denn das ist ja Inhalt deines Posts) hätte der hohe KV Beitrag so genervt, dass ich schnellstmöglich die pB beantragt hätte (was bei uns nicht möglich ist, denn in Hessen gibt es weiterhin keine pB)

    Hast du schon persönlichen Kontakt mit deiner zuständigen Sachbearbeitung aufgenommen? Ganz eventuell zeigen sie ja enorme Kulanz.

    Vielleicht hast du ja auch ein Mangelfach und kannst damit ein wenig jonglieren?

    Wie stehen deine Chancen in anderen BL?

  • Wie das mit einer Entlassung und Weiterbeschäftigung im TV-L aussieht kann ich nicht sagen.

    Bevor du aber überstürzt handelst:

    Hast du ernsthaft versucht, eine PKV zu finden? Was sagt der Makler? Oben schreibst du „voraussichtlich nicht“. Das klingt so, als ob du es bei den PKVs erst noch ernsthaft probieren musst.

    Wie sieht es mit Kindern aus? Die Kinder sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Wenn Kinder geplant sind, könnte sich die Rechnung etwas zu deinen Gunsten verändern. Auch bei geplanter Teilzeitbeschäftigung bzw. geringerem Einkommen deinerseits, würde eine gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung günstiger.

    Natürlich gilt dies auch, wenn du als Angestellte gesetzlich versichert bist. Du solltest aber das Gesamtpaket vergleichen und dabei auch Vor- und Nachteile von Beamtentum und Anstellung berücksichtigen. Es gab ja vermutlich einen Grund, warum du dich für die Verbeamtung auf Probe entschieden hast.

    LG DFU

  • Ich hatte keine Ahnung was Beihilfe überhaupt bedeutet. Ich bin nicht den normalen Weg übers Ref gegangen. Das war mein erster Berührungspunkt mit der ganzen Sache. Ich wusste nur, dass man nicht von privat zu gesetzlich wechseln kann und umgekehrt. Deshalb wollte ich die Entscheidung in Ruhe treffen. Dass Fristen mit solcher Tragweite (mehr als 20% des Gehalts sind futsch) laufen war mir absolut nicht bewusst.

    Nein, habe keinen Kontakt zur Sachbearbeitung aufgenommen bisher. Aber diese Ausschlussfrist ist verbindlich, da kann der Sachbearbeiter nichts tun. Ich habe ein Mangelfach und nächstes Jahr soll ich 15 Stunden übernehmen, die praktisch unersetzlich sind (maximal 4 könnten sie vielleicht bei den Kollegen zusammenkratzen). Aber ich sehe nicht, was das konkret bringt.

    DFU

    Habe mit zwei Maklern telefoniert. Das erste Gespräch war nach 2 Minuten zu Ende. 2022 hatte ich einige Termine bei einem Psychotherapeuten. Habe mich damals nach Trennung und Berufsaufgabe dazu von meiner Mutti überreden lassen. Und das scheint bei 95% aller privaten Krankenkassen schon das Ende zu sein. Da gibt es nicht einmal die Möglichkeit eine Untersuchung bei einem Arzt der Wahl der Krankenkasse die Situation diesbezüglich jetzt prüfen zu lassen. Einzige Hoffnung laut diesem Makler ist die Debeka. Der Debeka Typ meinte ich sein ein sehr schwieriger Fall und er müsse selbst nachfragen und melde sich dann bald wieder.

    Aber zu der Psychogeschichte kommt noch ein Knorpelschaden im Knie und ein Bandscheibenvorfall letztes Jahr. Vor der Eignungsuntersuchung zur Verbeamtung hab ich mir auch Sorgen wegen dieser Sachen gemacht, aber da war es überhaupt kein Problem.

    Deshalb war ich jetzt sehr überrascht, dass das einzeln für sich schon Ausschlussgründe sind. Habe keine Kinder, aber möchte in naher oder mittlerer Zukunft welche haben.

  • Nein, habe keinen Kontakt zur Sachbearbeitung aufgenommen bisher. Aber diese Ausschlussfrist ist verbindlich, da kann der Sachbearbeiter nichts tun. Ich habe ein Mangelfach und nächstes Jahr soll ich 15 Stunden übernehmen, die praktisch unersetzlich sind

    Du hast wenig zu verlieren, deshalb würde ich es probieren. Schlimmer werden kann es nicht.

    Evtl kann deine SL dir auch helfen a la "Wir brauchen Kollegen user1234 dringend, wenn er deswegen geht, wären wir aufgeschmissen". Vielleicht hat sie entsprechende Kontakte zum Amt o Ä.

  • Ob ein Wechsel in den TVL Vertrag möglich ist, sollte der für Dich zuständige Personalrat für Dich klären können. Fragen kostet nichts 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Anfragen, ob trotz Verstreichen der Frist die pauschale Beihilfe möglich ist beim zuständigen Sachbearbeiter, ggf. im Anschluss auch über einen Rechtsanwalt probieren (Beratung, Schreiben aufsetzen, hoffen...).

    Es bei weiteren Maklern probieren, insbesondere auch die Aussicht, ob es ggf. zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hierfür geht es um die Fristen zur Angabe der PKV. Manchmal sind's 3 Jahre, manchmal 10... Früher oder später müssen Dinge nicht mehr angegeben werden, die Frage ist nur wann. Ein Makler, der nach 2 Min. auflegt, möchte nur leichte Vertragsabschlüsse. Du bist dem zu viel Arbeit für die Provision. Such dir einen guten Makler, der sich zeitnimmt. Bzgl. des Abwartens ist natürlich das Problem, wenn dann neue Krankheiten hinzukommen.

    Eine weitere Möglichkeit sind Leistungsausschlüsse bei der PKV, das ist aber insg. sehr kritisch zu sehen. Evtl. ist aber so eine Aufnahme möglich. Das bieten die PKVs bei Anfrage aber dann von sich aus an.

    Entlassung und erneute Verbeamtung wäre ein Weg. Es gibt Bundesländer wie NDS, die das grundsätzlich ausschließen. Im Regelfall klappt das aber. Du brauchst dann halt aber eine neue Planstelle...

  • Versuche alles...

    Warte nun auf zahlreiche Rückrufe. Ich glaube das Problem ist sehr speziell und kommt kaum vor.

  • Entlassung und erneute Verbeamtung wäre ein Weg. Es gibt Bundesländer wie NDS, die das grundsätzlich ausschließen. Im Regelfall klappt das aber. Du brauchst dann halt aber eine neue Planstelle...

    SELBST, wenn es (vom BL und Werdegang) gehen würde: Die Öffnungsklausel ist nur bei ERSTverbeamtung möglich.
    Wer bei einer zweiten Verbeamtung ein Auge zudrücken würde, würde es auch jetzt machen.

  • Ein unabhängiger Makler muss eine anonyme Voranfrage stellen. Ggf. überschätzt du die Dramatik deiner Krankheiten auch. Nie direkt in einer PKV, weil wenn diese nein sagt, wird es woanders fast unmöglich. So mein Kenntnisstand. Und ja, die Debeka nimmt fast jeden.

    Bei Statuswechsel ist außerdem ggf. noch mal eine Öffnungsklausel möglich, also bei Verbeamtung auf Lebenszeit , weiß ich aber nicht sicher.

    Hol dir auf alle Fälle vernünftige Beratung.

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