Teilabordnung SystEx-BR

  • Guten Abend ihr Lieben,

    ich habe gestern die Zusage für die Teilabordnung (20,5 Zeitstunden entspricht 14 Unterrichtsstunden) als SystEx-BR erhalten. 😊Meine Schulleitung ist informiert.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    2. Kann ich auch zum Halbjahr mit den Unterrichtsstunden runter gehen? (Es fallen eh 2h im 10er WP weg).

    Der Sachbearbeiter muss ja auch rechtzeitig bescheid wissen...

    Liebe Grüße

    TA

  • Gibt es einen Erlass, der die Aufgaben des "SystEX-BR" definiert? Bei meiner Abordnung ist z.B. eine nicht zu unterschreitende Stundenzahl an der Stammschule vorgeschrieben. Ansonsten würde ich erstmal sagen, dass die Abordnung vorgeht, also TZ-Abordnungsumfang=Stundenkontingent an der Schule. Gib aber unbedingt dein Bundesland mit an, damit du hier zuverlässige Antworten bekommst.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Also: ich kenne jemanden, der eine halbe Stelle Abordnung hatte und dann noch eine Handvoll Stunden in der Schule. Ziel war es, die Schule als Dienststelle nicht zu verlieren (das war die Zeit, wo man sonst vogelfrei wurde).
    Insgesamt war aber keine VZ erreicht.

    Regulär verbleibe ich mit den restlichen 14h an meiner Stammschule. Eigentlich befinde ich mich in Teilzeit mit 14h. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Kann ich die Stunden in meiner Stammschule reduzieren (z.b. auf 12h) - ohne die Stunden der Abordnungsstelle zu reduzieren - ich glaube da sind die 20,5 Stunden fest. Hat jemand Erfahrung damit?

    Heißt das, du arbeitest 14 Stunden (also 50%) und möchtest jetzt auf 26 Stunden erhöhen, davon 14 in der Behörde? oder was meinst du mit "Teilzeit"?

    Und ja, wenn die Behörde dich mit 20,5 Stunden will, dann geht die Reduktion zu Lasten der Schule.

    Kleine, nicht unwichtige Information: 50% ist wohl die Grenze (hier im Forum gelesen, aber eben auch von teilabgeordneten Personen bestätigt bekommen): du hast in der Behörde keine Schulferien, sondern nur noch den regulären Urlaub. (Ich weiß nicht, ob es um 50% einer Stelle oder 50% der Stunden, und ob es die Grenze ist oder die Überschreitung).
    Ob es eine Regelung gibt, dass du statt 2,5 Tage die Woche in den Ferien 5 Tage machen kannst, um dann zu einem anderen Zeitpunkt eine Woche mehr zu schaufeln, hängt von deiner Abteilungsleitung ab.
    Aber das wirst du wohl im Vorstellungsgespräch geklärt haben.

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